Grünes Gas : Erneuerbare-Gase-Gesetz: Ministerratsbeschluss und Resonanz

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Erst kürzlich war bei der Regierungsklausur(10.-11.01.2023 in Mauerbach) das sogenannte Erneuerbare-Gase-Gesetz (EGG) ein Thema. In den wesentlichen Punkten konnten die Regierungsparteien dabei auch zu einer Einigung finden. Die Chance, welche sich folglich ergab, lautet nach wie vor: Planungssicherheit für Grüngas-Produzenten durch neues Gesetz. Man will damit dem Ziel näher rücken, die Potenziale für eine heimische (Grün)Gas-Produktion adäquat zu nutzen und ihren Ausbau voranzutreiben. Auch soll Österreich dadurch autarker werden, geht es um die Energieversorgung.
Nachdem die Bundesregierung im heutigen Ministerratsbeschluss(15.02.23) das EGG in die Begutachtung geschickt hat, gibt die größtenteils gute Resonanz einiger Branchenvertretern nun dennoch erste Verbesserungswünsche zu erkennen. Bevor auf Kommentare - insbesondere des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ), der WKÖ wie des Fachverbands Gas Wärme (FGW) - abgehoben werden möchte, nun die Eckpunkte des Gesetzes-Entwurfes:

Was verspricht das Erneuerbare-Gase-Gesetz (EGG)?

  • Mit dem EGG wird der Ausbau der heimischen Biogasproduktion bis 2030 fixiert.
  • Insgesamt sollen in Österreich dann jährlich mindestens 7,5 Terawattstunden Grünes Gas in das Gasnetz eingespeist werden.
  • Die Versorger müssen dabei im Jahr 2030 jeweils 7,7 Prozent des heute verwendeten Erdgases durch heimisches Biogas ersetzen. Dieser Anteil steigt bis zum Erreichen des Ziels jährlich. Angerechnet werden kann nur Biogas, das in Österreich erzeugt wird. Importe zählen nicht zur Quote.
  • Dieses Gas kann direkt fossiles Erdgas, das aus Ländern wie Russland importiert werden muss, ersetzen. Es eignet sich deshalb für den Einsatz in Bereichen, in denen Gas nicht durch bessere Alternativen ersetzt werden kann. Dazu gehören etwa Hochtemperaturanwendungen in der Industrie. So leistet Biogas einen wichtigen Beitrag zur Unabhängigkeit unseres Energiesystems.
  • Biogas wird in entsprechenden Anlagen aus Holzresten, landwirtschaftlichen Abfällen oder auch Biomüll durch einen chemischen Prozess erzeugt. Dabei wird über den gesamten Prozess gleich viel klimaschädliches CO2 gebunden, wie bei der Verbrennung erzeugt wird. Biogas verursacht also keine zusätzlichen klimaschädlichen Emissionen.

Den gesamten Entwurf des Bundesgesetzes finden Sie unter: https://www.parlament.gv.at/do... (Link abgerufen am 31. März 23); weitere wichtige Details unter: https://www.parlament.gv.at/ge... (Link abgerufen am 31. März 23)

Der EEÖ begrüßt den Entwurf des Erneuerbare-Gase-Gesetzes (EGG).

Für den EEÖ ebnet der Ministerrats-Beschluss den Weg für eines von fünf zentralen Gesetzesvorhaben, um der Klima- und Energiekrise durch den systematischen Umbau der österreichischen Energieversorgung zu begegnen.
Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ, erläutert: Erneuerbare Gase sind ein gewichtiger Faktor für Österreichs Energiewende und die Energiesicherheit hierzulande. Sie können die Abhängigkeit Österreichs von fossilen Gasimporten massiv reduzieren. Außerdem muss unsere Energieversorgung bis 2040 vollständig klimaneutral funktionieren. Das kann nur gelingen, wenn wir bei erneuerbaren Gasen eine starke Basis durch heimische Produktion schaffen“ Diese meint weiter, Österreich werde damit nicht nur aus der Abhängigkeit von erpresserischen Regimen befreit, sondern neue Exportchancen könnten durch Technologieentwicklung erschlossen werden. Für Energie, Klima und Wirtschaft in Österreich sei das eine Win-Win-Win-Situation.

Planungssicherheit für Grüngasproduktion:
In seiner Studie „Österreich klimaneutral“ hat der EEÖ die hierzulande vorhandenen Potenziale an erneuerbaren Gasen erhoben. Alleine Biomethan könnte mittelfristig bis zu 20% des aktuellen Erdgas-Verbrauchs ersetzen. Dazu stellt Prechtl-Grundnig fest: „Statt Österreich in der drückenden Abhängigkeit von Importen zu belassen, müssen wir alles daransetzen, die heimischen Potenziale an erneuerbarer Energie, und damit auch an erneuerbaren Gasen, zu realisieren.“ Der weitere Ausbau der heimischen Grüngasproduktion und ihr effizienter Einsatz im Energiesystem könnten jedoch nur mit den entsprechenden politischen Rahmenbedingungen gelingen. „Der Entwurf des Erneuerbare-Gase-Gesetzes ist ein wichtiger Schritt, um endlich die so dringend erforderliche Planungssicherheit für erneuerbare Gase aus Österreich zu gewährleisten.

Was sagt die WKÖ zum Erneuerbare-Gase-Gesetzes-Entwurf?

Ohne erneuerbare Gase, wie zum Beispiel Biomethan oder Wasserstoff, wird die Energiewende nicht gelingen. Positiv ist, dass mit dem Erneuerbaren-Gas-Gesetz endlich erste Signale für Dekarbonisierungs-Maßnahmen im Gasbereich gesetzt werden. Damit wird auch die Versorgungssicherheit unterstützt“, kommentiert Jürgen Streitner, Leiter der Abteilung Umwelt- und Energiepolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), das Erneuerbaren-Gas-Gesetz, das heute in Begutachtung geschickt wurde.

Verbesserungswünsche:
Bei der Kosteneffizienz sind Nachbesserungen nötig, um massive Preissteigerungen zu vermeiden. Hier braucht es ein effizientes System, das die Kosten für die Endverbraucher minimiert. Das beinhaltet auch eine Anpassung der geplanten Ausgleichszahlung“, sagt Streitner. Mit den vorgesehenen Ausgleichszahlungen von 200 Euro pro Megawattstunde ist zu erwarten, dass sich der Preis für grünes Gas auf diesem Niveau einpendeln wird, obwohl die Gestehungskosten für Biomethan-Neuanlagen laut einer Studie des Energieinstituts der Universität Linz lediglich zwischen 62 und 94 Euro pro Megawattstunde liegen.
Das Klimaschutzministerium muss sicherstellen, dass die erforderlichen Mengen wettbewerblich angeboten werden. Dafür sind ein technologieoffener Zugang und eine Reihe von zusätzlichen Maßnahmen erforderlich, die jetzt angegangen werden müssen“, so Streitner. So stünden zum Beispiel Investitionszuschüsse für Biomethan, Wasserstoff oder synthetische Gase, die bereits im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz von 2021 vorgesehen seien, noch aus. Ebenso müsse eine Befreiung von grünen Gasen von der Erdgasabgabe und der CO2-Bepreisung endlich umgesetzt sowie eine Anrechenbarkeit auf das Emissionshandelssystem gewährleistet werden. Um mittelfristig auch die Verfügbarkeit von grünen Gasen sicherzustellen, müsse auch an Energiepartnerschaften, insbesondere für den Import von klimaneutralem Wasserstoff, und der dafür nötigen Gasinfrastruktur gearbeitet werden. „Beim Thema Wasserstoff drohen wir gegenüber anderen Ländern massiv zurückzufallen. Deutschland zeigt es vor, wie ein Aufbau von Energiepartnerschaften und eine Versorgung der Wirtschaft mit grünem Gas gelingen kann. Österreich sollte hier Anleihe nehmen“, meint Streitner abschließend.

Wie der FGW zum Erneuerbare-Gase-Gesetzes-Entwurf steht.

Als Fachverband Gas Wärme begrüßen wir den Vorstoß der Politik, den im Regierungsprogramm angekündigten Ausbau von Grünem Gas voranzutreiben“, sagt DI Peter Weinelt, Obmann des Fachverbands Gas Wärme (FGW) und Stellvertretender Generaldirektor der Wiener Stadtwerke. Um auf die im EGG in Aussicht gestellte Grüngas-Produktionsmenge von 7,5 THW, die ins Gasnetz eingespeist werden sollen, abzuheben, sieht der FGW folgende Überlegung: Mit dieser Gasmenge könnten zum Beispiel 500.000 Gasheizungen zu 100 Prozent klimaneutral betrieben werden.

Quotenmodell lässt zu wünschen übrig:
Aus Sicht des Fachverbands Gas Wärme ist es schade, dass die Regierung beim Heben der Grün-Gas-Potentiale auf ein Quotenmodell mit einer Lieferantenverpflichtung setzt, anstatt auf ein kostengünstigeres Marktprämienmodell, wie es auch beim Ausbau von Ökostrom angewendet wird.
Bei dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf sieht der Fachverband jedenfalls noch Nachbesserungsbedarf. Die Versorgerquote müsste so gestaltet werden, dass das heimische Biogaspotential effektiv gehoben wird – ohne dabei gleichzeitig enorme Kostensteigerungen für Endkunden zu verursachen. Aus Sicht des Fachverbands sind dafür folgende Punkte besonders relevant:

  • Ausgewogenes Verhältnis bei etwaigen Strafzahlungen: Versorger müssen bei Nicht-Erfüllen der vorgegebenen Quote eine Strafzahlung entrichten. Hier gilt es beim Festsetzen der Höhe dieser Zahlung mit Augenmaß vorzugehen. Einerseits ist klar, dass eine Strafzahlung einen Anreiz setzen muss, die Quote in Zukunft mit Grünem Gas zu erfüllen, andererseits muss jedoch folgendes berücksichtigt werden: Die Höhe der Strafzahlung determiniert den künftigen Grün-Gas-Preis. Zu hohe Strafzahlungen würden von Biogasanlagenbetreibern als Benchmark herangezogen und preistreibend wirken. „Augenmaß ist hier definitiv Basis für ein funktionierendes System. Eine Ausgleichszahlung muss auf Basis einer nachvollziehbaren Formel nach oben, aber vor allem auch nach unten anpassbar ausgestaltet werden. Der Ansatz, künftig einfach nur einen Fixbetrag von überhöhten 20 Cent/KWh festzusetzen, ist nicht sachgerecht“, meint dabei Weinelt.
  • Vorgabe der „Klimaneutralität 2040“ nur teilweise umgesetzt: Das EGG stellt ausschließlich auf österreichisches erneuerbares Gas (etwa Biomethan oder aus Ökostrom erzeugtem Wasserstoff) ab. Gleichzeitig verfolgt das Gesetz die Zielsetzung, unsere Gasversorgung bis 2040 zur Gänze auf erneuerbares Gas umzustellen. Der Fachverband plädiert dafür, sich bei der Zielsetzung an das Regierungsprogramm zu halten und spätestens ab 2030 Grüne Gase aus dem In- und Ausland für die Quotenerfüllung zuzulassen. Nur so ist sicherzustellen, dass die heimische Industrie und unsere Haushalte mit leistbarem klimaneutralem Gas versorgt werden können.

Der Fachverband Gas Wärme weist zudem darauf hin, dass es keinem Biogas-Kunden erklärbar ist, weshalb für CO2-neutrales, erneuerbares Gas eine Erdgasabgabe und CO2-Steuer zu entrichten sind. Die im Erdgasabgabengesetz vorgesehene Befreiung für Biogas von der Erdgasabgabe und der CO2-Steuer muss daher im Zuge des Erneuerbaren-Gas-Gesetzes endlich umgesetzt werden.
Abschließend hält Weinelt fest, dass „das Heben des erneuerbaren Gaspotentials in Österreich eine unglaubliche große Chance für unser Land darstellt“. Je höher die heimische Produktion an CO2-neutralen Grünen Gasen wie Biomethan und Wasserstoff sei, desto größer werde die Energie-Unabhängigkeit Österreichs. Der Ausbau der heimischen Biogasproduktion stellt somit nicht nur eine Weichenstellung in eine klimafreundliche Zukunft dar, sondern ist absolut notwendig für die Energieversorgungssicherheit der österreichischen Haushalte und der Industrie.

Erneuerbare-Gase-Gesetz (EGG) Pro & und Kontra also:

Rekapituliert fassen sich die erwähnten Zusprüche und Verbesserungswünsche zum Gesetzes-Entwurf - in Pro und Kontra ausgedrückt - folglich zusammen.

Pro:
- Autarkie der Energie/Gasversorgung & Versorgungssicherheit wird gesteigert.

- Exportchancen könnten durch Technologieentwicklung erschlossen werden.

- Planungssicherheit für Grüngasproduktion.

- Erste Signale für Dekarbonisierungs-Maßnahmen im Gasbereich.

- Mit dieser in Aussicht gestellten Grüngas-Produktionsmenge von 7,5 TWh, die ins Gasnetz eingespeist werden sollen, könnten zum Beispiel 500.000 Gasheizungen zu 100 Prozent klimaneutral betrieben werden.

Kontra:

- Nachbesserungen nötig, um massive Preissteigerungen zu vermeiden.

- Befreiung von grünen Gasen von der Erdgasabgabe und der CO2-Bepreisung gehört umgesetzt sowie eine Anrechenbarkeit auf das Emissionshandelssystem muss gewährleistet werden.

- An Energiepartnerschaften, insbesondere für den Import von klimaneutralem Wasserstoff, und der dafür nötigen Gasinfrastruktur muss gearbeitet werden.

- Quotenmodell lässt zu wünschen übrig; dabei insbesondere auch: ausgewogenes Verhältnis bei etwaigen Strafzahlungen & Vorgabe der „Klimaneutralität 2040“ nur teilweise umgesetzt.

Insofern die Begutachtungsfrist des Gesetzesentwurfs nun läuft, Stellungnahmen dazu noch bis zum 29. März 2023 möglich sind, der parlamentarische Prozess zur Gesetzgebung erst danach startet und einige nun bekannte Einwände einleuchten, darf - ohne ein Versprechen zu geben - angenommen werden, dass es hier noch etwaige Anpassungen geben könnte.