Gesetzes-Entwurf : „Übergewinn-Steuer“ könnte Energiewende ausbremsen

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Wenn der Gesetzes-Entwurf zur „Übergewinn-Steuer“ für Stromproduzenten so kommen sollte, wären Biomassekraftwerk-Betreiber (wie hier am Gelände der G11 Unternehmensverbund AG) mit massiven Problemen konfrontiert.

- © APA/Herbert Mandl

Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) warnt vor unerwünschten Nebenwirkungen bei der sogenannten „Übergewinn-Steuer“ für Stromproduzenten. Es sei richtig, die Energiekonsumenten zu entlasten. „Uns muss aber bewusst sein, dass die einzig wirksame Maßnahme zur Sicherstellung von leistbaren und stabilen Energiepreisen der Umbau unseres Energiesystems ist. Wir brauchen rasch viel mehr an erneuerbarer Energie!“, sagt Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ. Der vorliegende Gesetzesentwurf zur „Übergewinn-Steuer“ weise jedoch einige Mängel und Risiken sowie Nebenwirkungen auf, warnt der EEÖ in einer aktuellen Stellungnahme als „Beipackzettel“.
Einerseits sei die fossile Energiewirtschaft durch den Entwurf abermals bevorzugt: Während OMV und Co. nur einen Teil des langfristig über dem Durchschnitt liegenden Gewinns abführen müssten, werde bei der Stromproduktion aus Sonne, Wind und Wasser der Umsatz zur Berechnungsgrundlage gemacht. „Das ist betriebswirtschaftlich unsinnig, denn der Umsatz sagt nichts über die Höhe der Gewinne eines Unternehmens“, kritisiert Prechtl-Grundnig.

Könnte Ökostrom teurer werden?

Die Erneuerbaren-Experten (m/w) erwarten zudem schlechtere Bedingungen bei Risikobewertung und Finanzierungskosten durch die massive Intervention in den Markt, etwa durch Eingriffe in bestehende Abnahmeverträge. Das werde Ökostrom teurer machen und die Investitionsbereitschaft reduzieren. Darüber hinaus sei die Anrechenbarkeit von Investitionen in erneuerbare Erzeugungsanlagen als Absetzbetrag zu eng gefasst. Angesichts der Vorlaufzeit können so kaum neue Projekte in Gang gesetzt werden. Außerdem wird die Anrechenbarkeit nur dann der Praxis gerecht, wenn sie Investitionen innerhalb einer Unternehmensgruppe unter einheitlicher Leitung umfassen.
Teuer kommen kann die Regelung etwa auch für Industriebetriebe, die zur Absicherung ihrer Energiepreise in erneuerbare Stromerzeugungsanlagen investiert haben. Sie müssen laut Entwurf für Erträge, die sie gar nicht erzielt haben, eine Abgabe entrichten.
Die Branche ist bereit, ihren Beitrag in dieser Krise zu leisten. Doch der aktuelle Entwurf zur Abschöpfung birgt ausgerechnet für Erneuerbare-Energieerzeuger hohe Risiken und Nebenwirkungen und ist daher noch deutlich zu verbessern. Das bremst den Umbau unserer Energieversorgung. Dabei sollten wir gerade jetzt in den Ausbau der Erneuerbaren investieren“, so Prechtl-Grundnig.

Biomassekraftwerk-Betreiber im Überlebensmodus?

In einer anderen Aussendung mit „Beipackzettel“ warnt ein Biomassekraftwerk-Betreiber, dass mit dem Gesetzes-Entwurf rohstoffabhängige Stromproduktionen (wie die feste Biomasse), deren Gestehungskosten sich mit dem Markt entwickelt haben, überproportional geschröpft werden. Denn Biomassekraftwerken sollen 90 % des Erlöses abgeschöpft werden, während fossile Energieunternehmen lediglich 33 bis 40 % des steuerpflichtigen Gewinnes abliefern müssten. Herbert Mandl, Vorstand der G11 Unternehmensverbund AG, erklärt: „Wir werden mit der Stromproduktion aus Wind und Sonne in einen Topf geworfen, obwohl wir bei der Produktion rohstoffabhängig sind, dafür aber ganzjährig und planbar Bandstrom und Wärme liefern.
Unsere Gestehungskosten haben sich mit dem Markt mitentwickelt, besonders das Energieholz. Dies haben wir bei unseren Stromlieferverträgen, welche wir bereits bis 2024 abgeschlossen haben miteingepreist. Diese Liefermengen sind für uns verbindlich und bei Nichtlieferung zu 100 Prozent ersatzpflichtig. Wenn der Antrag wie vorgeschlagen angenommen wird, bedeutet dies durch die derzeit historisch hohen Preise am Energieholzmarkt, dass die Bemessungsgrundlage von 140 Euro/MWh nicht einmal den Rohstoffanteil der Produktionskosten deckt.
Dies beraubt uns jeglicher wirtschaftlich planbaren Zukunft und zwingt uns in einen „Überlebensmodus“ zu schalten
“.
In der Aussendung spricht Herbert Mandl Klartext und weist darauf hin, was er tun werde/müsse, wenn der Gesetztes-Entwurf in dieser Art kommen sollte – „bei Inkrafttreten des Gesetzes werden wir

  • alle Projekte zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsparkes mit direkten Strom- und Wärmeabnehmern auf Eis legen, da wir keine verbindlichen Verträge mehr unterschreiben können (7,2 Mio. Euro seit 2019 investiert).
  • Alle Investitionen stoppen
  • Alle Holzlieferungen bis auf weiteres stoppen
  • Prüfen ob die Lieferverträge rückabgewickelt werden können und nur ein Minimalbetrieb zur Versorgung der direkt von uns abhängigen Betriebe möglich ist.“

Damit nicht andere Biomassekraftwerk-Betreiber diesem Beispiel folgen (müssen), wäre eine Änderung des Gesetzes-Entwurfes sinnvoll. Herbert Mandl hat dazu auch einen Vorschlag: „Rohstoffabhängige Produktionen erneuerbarer Energie müssen aus dem Gesetz ausgenommen werden, da sich die Gestehungskosten mit dem Markt entwickeln, die Anlagen unterhaltsintensiv sind und daher nicht von Zufallsgewinnen durch nicht gesteigerte Grenzkosten gesprochen werden kann!“