Stromspeicheranlagen für die Energiewende : Ausbau von Stromspeichern wird nun gefördert

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Für eine Energiewende wird u.a. neben dem Ausbau Erneuerbarer Energien auch ein Ausbau der Stromnetze wie ein Ausbau von Speicheranlagen essenziell. Dass die Energiewende sogar eine Netzwende sei, wurde von Michael Strugl, Präsident von Oesterreichs Energie, in seinem Eröffnungs-Statement beim Anfang November 2022 abgehaltenen Trendforum der Interessenvertretung der E-Wirtschaft pointiert. Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, meinte dazumal ergänzend im Rahmen dieser Veranstaltung, beim Netzausbau gelte es jetzt vom Reden ins Tun zu kommen.

>>> Lesen Sie hierzu: „Die Energiewende ist auch eine Netzwende"

Netzausbau ist also eine Sache - der Ausbau von Speicheranlagen eine andere, wenn denn die beiden nicht eher verstrickt gelten. Jedenfalls wird man mit der Meinung einiger Experten konvergent laufen, sieht man in Speicherkonzepten einen Schlüssel für eine nachhaltigere wie effizientere, eine stabilere und resiliente(re) Energieversorgung.

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Dem politischen Feld fällt bei der Umsetzung der Energiewende - und a fortiori, wenn dieselbe eben eine Netzwende und den Ausbau von Speicheranlagen miteinschließt - einiges an Verantwortung und Schaffungskraft zu, sind es nicht diverse Hebel, die umgelegt werden können, um u.a. eine zukunftsorientierte Regulatorik, rasche(re) Verfahren, eine Steigerung der öffentlichen Akzeptanz und letztlich auch Planungssicherheit für Unternehmen, etc. schaffen zu können.

Mit dem Programm „Stromspeicheranlagen“, das 31.03.2023 startete, will der Klima- und Energiefonds nun die Errichtung neuer Speicher bzw. die Erweiterung von bestehenden Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie förden. Für die Förderaktion stehen insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung, dotiert aus den Mitteln des Klimaschutzministeriums (BMK).

Worum es beim Förderprogramm "Stromspeicheranlagen" gehen soll

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler meint zum Ausbau von Erneuerbaren und dem von Stromspeicherkonzepten:
Eine umwelt- und klimafreundliche Energieversorgung ist essenziell für
die Energiewende. Erhöhen wir den Anteil erneuerbarer Energien an der
Stromversorgung, werden wir unabhängiger von fossilen Energieträgern.
Mit Stromspeichern können wir gleichzeitig eine nachhaltigere und
stabilere Stromversorgung ermöglichen.

Klima- und Energiefonds Geschäftsführer Bernd Vogl erklärt:
In Österreich haben wir bereits technologisch ausgereifte
Speicherlösungen, die breit ausgerollt werden können. Mit der Förderung
können wir es schaffen, diese Technologien ins System zu integrieren und
die Stromversorgung in jenen Regionen zu verbessen, in denen die Netze
nicht ausreichend entwickelt sind oder wo deutlich mehr erneuerbarer
Strom produziert als genutzt wird.

Nicht nur im Stromsektor wird Speicherkonzepten eine Schlüsselposition für eine nachhaltigere und stabilere Energieversorgung zukommen, ja auch der Wärmesektor darf sich dabei angesprochen fühlen.
Ergänzend zur kürzlich gestarteten Förderaktion für "kleine" Stromspeicher wird der Klima- und Energiefonds heuer eine weitere Pilotaktion für Wärmespeicher starten, die mit 35 Millionen Euro aus Mitteln des BMK dotiert ist. Im Rahmen dieses Programms werden unter anderem elektrische Großspeicher und Pufferspeicher für Fernwärmenetze gefördert.

Was gilt als förderfähige Stromspeicheranlage?

Im Leitfaden "Stromspeicheranlagen" des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung heißt es an dieser Stelle:

"[...] 2.0 Fördergegenstand

Gefördert werden ausschließlich neu installierte Stromspeicheranlagen und die Erweiterung von bestehendenStromspeicheranlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh, die zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen. Bestehende Stromerzeugungsanlagen sind Anlagen, die bereits errichtet sind und Strom produzieren. Als Stromspeicheranlage gilt ein stationäres System, das elektrische Energie (auf elektrochemischer Basis) in Akkumulatoren aufnehmen und in einer zeitlich verzögerten Nutzung wieder zur Verfügung stellen kann.
Sollte die Errichtung der Stromspeicheranlage unter bestimmten Rahmenbedingungen gesetzlich vorgeschrieben sein, so kann die dabei vorgeschriebene Leistung nicht im Rahmen der Förderaktion „Stromspeicheranlagen“ des Klima- und Energiefonds gefördert werden. Ebenso ist der Einbau von gebrauchten Stromspeichern nicht förderfähig.

3.0 Voraussetzungen

Es gibt hinsichtlich der Größe der Stromspeicheranlage folgende Bestimmungen:

Mindestgröße:
4 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität sowie mindestens 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kW.

Maximale Größe:
Unbegrenzt, gefördert werden allerdings maximal 50 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität.
Die Anlage muss dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht montiert und installiert werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderaktion ausgeschlossen.

Die errichtete Stromspeicheranlage muss mindestens zehn Jahre in ordnungs- und bestimmungsgemäßem Betrieb bleiben. Pro Standort kann nur für eine Stromspeicheranlage im Rahmen dieser Förderaktion angesucht werden. Weiters kann auch pro Stromspeicheranlage nur ein Förderantrag gestellt werden. [...]"*

Detailierte Informationen zu Fördersätzen, Einreichverfahren, etc. finden Sie unter: https://www.klimafonds.gv.at/c...

* https://www.klimafonds.gv.at/w... ; abgerufen am 6.4.23)