Erneuerbare Energien : UVP-Novelle: Mehr PS für die Energiewende

Renewable Energy - Sunlight with solar panel. Wind with wind turbines (3d illustration). Water with dam for hydropower
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Gestern, am 1. März 2023, kam es im Nationalrat zu einem Beschluss der Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G). Wesentliche Erleichterungen für den Bau von Kraftwerken und Netzinfrastruktur sollen die Folge sein. Von Oesterreichs Energie, der Interessenvertretung der österreichischen E-Wirtschaft, wird der Beschluss begrüßt:

Die Novelle enthält zahlreiche Verbesserungen zur Beschleunigung von Energiewende-Projekten.
Barbara Schmidt

, so Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie. Die neue Regelung bringe unter anderem eine klarere Strukturierung des Verfahrens, die Einführung verbindlicher Verfahrensfristen und Personalaufstockungen bei Behörden und Gerichten.
Darüber hinaus begrüßt die Branche die Abschaffung der aufschiebenden Wirkung bei Blankobeschwerden, die Vermeidung von Doppelprüfungen beim Landschaftsbild, die Forcierung der Energieraumplanung und die Ausnahme von PV-Freiflächenanlagen von der UVP-Pflicht.

Wir sind zuversichtlich, dass diese Neuerungen zu deutlich schnelleren Verfahren führen werden.
Barbara Schmidt

Damit werden insbesondere überlange Genehmigungsverfahren adressiert, die neben fehlenden Flächen und mangelnder öffentlicher Akzeptanz zu den großen Hürden bei der Umsetzung der Energiewende zählen würden. „Um unsere Energie- und Klimaziele zu erreichen – und um unabhängiger von internationalen Energiemärkten zu werden – müssen wir in den kommenden Jahren unser Energiesystem massiv ausbauen. Das kann nur gelingen, wenn wir Rahmenbedingungen schaffen, die ein hohes Ausbautempo zulassen. Wir gehen davon aus, dass das heute beschlossene UVP-Gesetz hier einen wichtigen Beitrag leisten wird, auch wenn wir uns einen klaren rechtlichen Vorrang für Energieprojekte in Form eines übergeordneten öffentlichen Interesses gewünscht hätten“, so Schmidt.

Bevölkerung wünscht sich mehr Tempo beim Erneuerbaren-Ausbau

Mit dem Novellierungsbeschluss setzt die Bundesregierung wichtige Schritte zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren beim Erneuerbare-Energien-Ausbau und entspricht damit dem Wunsch vieler Österreicher:innen. Dass sich sechs von zehn Österreicher:innen mehr Tempo beim Erneuerbaren-Ausbau wünschen, belegt eine kürzlich veröffentlichte Umfrage des Gallup-Instituts im Auftrag von Oesterreichs Energie. Im Vergleich zum Frühjahr ist das ein Plus von 26 Prozent. Eine stabile Mehrheit von 54 Prozent der Befragten befürwortet lt. Umfrage auch den Ausbau der Netze und Leitungen.

Guter Wurf - Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz(EABG) soll ergänzen

Mit der Novelle des UVP-Gesetzes ist aus Sicht der E-Wirtschaft insgesamt ein guter Wurf gelungen. Weitere Verbesserungen für Projekte, die nicht dem UVP-Verfahren unterliegen, erhofft sich die Branche im Zuge des bevorstehenden Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetzes (EABG), das Ende 2022 angekündigt wurde. Die E-Wirtschaft fordert hier eine gesetzliche Gleichbehandlung aller erneuerbaren Technologien. Um die Energie- und Klimaziele zu erreichen, müssten die verfügbaren Potenziale bei Photovoltaik, Windenergie und Wasserkraft gleichermaßen erschlossen werden.

Darüber hinaus muss aber auch der Netzausbau im Rahmen der Verfahrensbeschleunigung berücksichtigt werden. Die Netze sind das Rückgrat des Energiesystems und die notwendige Voraussetzung für einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien. Schnellere und reibungslosere Verfahren für diese Projekte sind daher die Grundlage für einen zügigen Ausbau der Erneuerbaren - es muss jedenfalls verhindert werden, dass Projekte durch neue Regulierungen ausgebremst werden. Zusätzlich sollte Energieprojekten im Rahmen des EABG ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ zuerkannt werden. Diese rechtliche Priorisierung würde einen wichtigen Beitrag zur schnelleren Lösung von Interessenskonflikten leisten.
Schmidt meint dazu: „Aus Sicht der Branche ist es positiv, dass es bei den drei großen Herausforderungen bei der Realisierung der Energiewende – der Flächenverfügbarkeit, den Verfahrensdauern und der Akzeptanz – derzeit deutliche Bewegung gibt. Wir hoffen, dass es mit diesem Schwung nun endlich gelingt, beim Erneuerbaren-Ausbau in den nächsten Gang zu schalten."

Wo Euphorie, da auch Bedenken

Mit der Überlegung einer Klage äußert der Niederösterreichische Gemeindebund Bedenken. Man sieht dabei in der Regelung, nach welcher künftig eine UVP-Bewilligung auch ohne Flächenwidmung möglich wird, einen „Anschlag auf die Gemeindeautonomie“ und einen „Verfassungsbruch, weil damit die örtliche Raumordnungskompetenz der Gemeinden, die in der Verfassung festgeschrieben ist, ausgehebelt wird“, meint zumindest NÖ-Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl. Dass mangelnde Verfassungskonformität durch den Eingriff in die Rechte der Bundesländer gegeben wäre, wurde bei der gestrigen Nationalratssitzung auch von einer Fraktion zu bedenken gegeben. Inwieweit eine Verfassungsklage hier Sinn machen könnte, will aber noch geprüft werden.
Außerdem fanden gestern Bedenken zu Wort, die schwere irreversible Eingriffe in die Natur als Folge der Novelle pointierten. Zusätzliche PS also, die eine Gefahr bergen?* Oder das geringere Übel, da jede verlorengegangene Zeit beim Umstieg fossiler- auf erneuerbare Energien der Natur ohnehin zusetzt?

*Eine Stellungnahme zum noch damaligen Entwurf der UVP-G-Novelle vom Umweltdachverband finden Sie unter: https://www.umweltdachverband....

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