Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz : Entwurf zur UVP-Novelle geht in Begutachtung

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Der Entwurf zur UVP-Novelle geht in Begutachtung und damit ein wichtiger Baustein, um den Ausbau erneuerbarer Energien weiter voranzubringen.
Die Novelle des UVP-Gesetzes sei laut Energie- und Klimaministerin Gewessler ein weiterer wichtiger Schritt, nachdem bereits das EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) verabschiedet wurde (Infos zur Konsolidierung unter: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt...) und derzeit das EWG (Erneuerbaren-Wärme-Gesetz) in Begutachtung sei. Insbesondere doppelte Prüfverfahren könnten durch die Novelle vermieden und Flächen für den Ausbau der Erneuerbaren effektiver ausgewiesen werden bei gleichzeitiger Harmonisierung mit dem Naturschutz.
Dies weckt energiepolitische Resonanzen und so äußern sich der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) und die IG Windkraft zum Begutachtungsentwurf für eine Novellierung des UVP-Gesetzes.

Wie der EEÖ dazu steht

Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) bewertet eine Novelle der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als weiteren wichtigen Schritt für einen wirksamen und zügigen Ausbau erneuerbarer Energien.

Als EEÖ begrüßen wir die Initiative zur UVP-Novelle, um mehr Klarheit bei der Flächennutzung für Erneuerbare zu schaffen und die Dauer der Verfahren zu verkürzen und effizienter zu machen.
Christoph Wagner

So Christoph Wagner, Präsident des Dachverbands. Eine Novelle des UVP sei ein wichtiger Schritt, um Verfahren zu konzentrieren und so zügiger Maßnahmen für die Unabhängigkeit der Energieversorgung zu setzen. Der Ausbau erneuerbarer Energie in Österreich trage zur Energiesicherheit, zum Klimaschutz und letztlich auch zum Erhalt des Wohlstands in Österreich bei.

Jetzt sind die Bundesländer an der Reihe:
Wagner betont die Bedeutung der Bundesländer, wenn es um Flächenausweisungen geht:

Es braucht dringend die Bundesländer, um die nationalen Rahmenbedingungen für die Energiewende mit Leben zu füllen. Eine konsequente Energieraumplanung auf Ebene der Länder ist hierfür ein bedeutendes Instrument.
Christoph Wagner

Die Energieversorgung werde damit für alle transparenter, übersichtlicher und effizienter. Derzeit fehle es jedoch in den meisten Bundesländern an solch einer Planung, stellt Wagner fest und resümiert:

Es gibt noch viel zu tun, um unsere Energieversorgung nachhaltig und unabhängig zu machen. Die Länder dürfen nicht mehr warten.
Christoph Wagner

Was die IG Windkraft dazu meint

Der Begutachtungsentwurf für eine Novellierung des UVP-Gesetzes enthalte zahlreiche Punkte, die wesentlich zu einer schnelleren und einfacheren Genehmigung von Windkraftanlagen beitragen würden. Diese Novelle könne zu einem Meilenstein für die Energiewende werden und müsse rasch im Nationalrat beschlossen werden, freut sich Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.

Die Genehmigungsverfahren werden dadurch vereinfacht und beschleunigt werden, ohne dass es dabei zu Abstrichen bei der Qualität der Überprüfung oder zur Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung kommt.
Stefan Moidl

Ursula Nährer, Rechtsexpertin der IG Windkraft, klärt auf, sehr positiv seien eine bessere Strukturierung des Verfahrens, die Verankerung des öffentlichen Interesses an Vorhaben der Energiewende und die Vermeidung von Doppelprüfungen etwa beim Landschaftsbild.

Ebenfalls positiv hervorzuheben ist die Ermöglichung der Genehmigung von Projekten unabhängig von der Ausweisung von Flächen durch die Landespolitik, falls keine ausreichende Energieraumplanung der Länder vorliegt.
Ursula Nährer

Wenn das so komme, habe man einen ganz wichtigen Meilenstein für die Energiewende geschafft, ergänzt Ursula Nährer und freut sich.

Prüfung des Entwurfs und Bedacht für die praktische Umsetzung:
Die IG Windkraft wird den Entwurf nun im Detail prüfen und sich im Begutachtungsverfahren einbringen. Essentiell für die praktische Umsetzung ist die angemessene Ausstattung von Behörden und Verwaltungsgerichten, um die Vielzahl an bevorstehenden Vorhaben zügig bearbeiten zu können. Diese ist nicht im UVP-G geregelt, sondern obliegt der Justizministerin und den Ländern.

Wir befinden uns in einer akuten Gas- und Energiekrise. Lange Diskussionen und parteitaktische Überlegungen sind fehl am Platz. Ich appelliere an den Nationalrat, die geplante Novelle rasch zu beschließen.
Stefan Moidl

Dies meint Moidl und ergänzt, mit der UVP-G-Novelle habe der Bund seine Hausaufgaben gemacht, nun liege der Ausbau der Erneuerbaren in der Hand der Bundesländer.

Diese müssen jetzt rasch raumordnungsrechtlich Flächen für Erneuerbare ausweisen.
Stefan Moidl

Windkraft hat enormes Potential:
„Das Windkraftpotential in Österreich ist enorm. Wir waren bei der Energiewende in den letzten Jahren mit gezogener Handbremse unterwegs. Jetzt zahlen wir die Rechnung dafür. Die Politik muss alles in ihrer Macht stehende tun, um die hohen, bisher nicht genutzten Potentiale der erneuerbaren Energien zu erschließen“, bemerkt Moidl. Auf lediglich zwei Prozent der österreichischen Landesfläche könnten 83 Mrd. kWh sauberer Windstrom erzeugt werden. Das ist mehr als der gesamte derzeitige Stromverbrauch (73 Mrd. kWh) in Österreich.

Umsicht: Ein wenig kritisch sieht das der Umweltdachverband

Die Energiewende soll künftig besonders hohes öffentliches Interesse mit verfahrensbeschleunigenden Maßnahmen haben. „Das sehen wir kritisch, da bereits bisher praktisch alle Energieinfrastrukturmaßnahmen aufgrund des überwiegenden öffentlichen Interesses trotz erheblicher Umweltauswirkungen genehmigt wurden. Künftig soll in Bundesländern, in denen keine Energieraumpläne vorhanden sind, für die Errichtung einer Anlage auch keine Widmung mehr erforderlich sein. Damit wird der Druck auf Freiflächen weiter zunehmen, was das formulierte Ziel des Bodenschutzes konterkariert. Wir fordern daher statt der Durchbrechung landesrechtlicher Raumordnungsgesetze eine bundesweit koordinierte Energieraumplanung. Beispiele wie das Pumpspeicherkraftwerk Kaunertal im Tiroler Platzertal oder das Pumpspeicherkraftwerk Koralm in der Steiermark machen deutlich, dass auch erneuerbare Energievorhaben besonders sensible Gebiete mit unberührtem Boden beanspruchen. Die dringend notwendigen Ausgleichsflächen für derartige Vorhaben noch dazu mit Ausgleichszahlungen auszuhebeln, erscheint fachlich und unionsrechtlich problematisch. Ob es zu einem adäquaten Ausgleich der erheblichen Umweltauswirkungen eines Vorhabens kommt, wird damit kaum mehr überprüfbar sein und der Sinn und Zweck dieser Regelung geht verloren. Wir werden den Begutachtungsentwurf in Hinblick auf seinen Beitrag zu einer naturverträglichen Energiewende, die unionsrechtlichen Vorgaben und die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltverfahren jedenfalls genau prüfen!“, so Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes zum Thema.