Biomasse : Holzenergie für die Energiewende

Aerial top view of summer green trees in forest. Drone photography
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Mit der Abstimmung zur Erneuerbaren-Energie-Richtlinie (REDIII) - am 14. Sept. 2022 - hatte das EU-Parlament letztes Jahr seine Positionen zu den finalen Verhandlungen mit der Kommission und den Mitgliedstaaten fixiert. Diese Richtlinie legt fest, welche erneuerbaren Energieformen die Nationalstaaten einsetzen sowie fördern dürfen und welche Kriterien dabei zu beachten sind, um ihre Erneuerbaren-Energien-Ziele zu erreichen. Was dabei u.a. im Raum stand, waren die Fragen, ob die Energieholz-Nutzung nicht mehr als erneuerbar anerkannt werden soll, respektive, ob deren Einsatz reduziert werden soll. Die Mehrheit im EU-Parlament stimmt dazumal gegen den Vorschlag, Holzenergie aus dem Wald gar nicht mehr als erneuerbar anzusehen.

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Am 30. März 2023 wurde sich in den bis dato noch ausständigen Trilog-Verhandlungen schließlich vorgenommen, auf ebendieses Thema abzuheben. EU-Kommision, Europaparlament und die EU-Mitgliedsstaaten konnten sich dabei auf die neue Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) einigen. Erste Resonanzen diverser Branchenvertreter sprechen eine klare Sprache, welcher die HLK im Folgenden ausreichend Platz einräumen möchte - doch mögen vorweg die wichtigsten Punkte rekapituliert sein:

Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) - einige Punkte im Fokus:

  • Erneuerbaren-Ziel auf 42,5 % angehoben.
  • Energieholz aus dem Wald gilt weiterhin als erneuerbar, darf gefördert und ausgebaut werden.
  • Die Schwelle für den Nachweis von Nachhaltigkeitskriterien wurde von 20 auf 7,5 MW gesenkt, die THG-Mindesteinsparungen gegenüber fossilen Kraftwerken wurde für neue erhöht.
  • Die reine Stromerzeugung aus Holz soll nur mehr in Ausnahmen gefördert werden dürfen.
  • Die Definition von Bioenergiesortimenten, die nicht gefördert werden sollen, obliegt den Mitgliedsstaaten und soll die regionalen Gegebenheiten berücksichtigen.
  • Mitgliedsstaaten müssen Bioenergiepläne in ihren nationalen Ausbauplan für erneuerbare Energie detailliert darlegen.

Österreichische Biomasse-Verband zur neuen Überarbeitung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III)

Die am 30. März 2023 gefundene Einigung zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) sorgt für Investitionssicherheit bei Biomasseanlagen und ermöglicht es den Mitgliedsstaaten zur Ziel-erreichung, weiterhin auf den Ausbau der Holzenergie zu setzen.
Konkret einigte man sich auf eine Anhebung des Erneuerbaren-Ziels auf 42,5 % und auf strengere Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse. Diese sollen sicherstellen, dass nur naturverträglich gewonnene Biomasse gefördert und für die Zielerreichung angerechnet werden kann.

Franz Titschenbacher, Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes, meint nun: „Wir begrüßen die Einigung ausdrücklich. Ein herzlicher Dank gilt EU-Parlamentarierin Simone Schmiedtbauer. Durch ihren außergewöhnlichen persönlichen Einsatz und ihrer unermüdlichen Aufklärungsarbeit ist es gelungen, in letzter Minute eine Einigung zu erzielen. Auch den Verantwortlichen im Landwirtschafts- sowie Klimaschutzministerium gebührt ein großes Dankeschön.“ Titschenbacher meint ausßerdem: „Die EU wollte die Energieholz-Nutzung aus dem Wald reduzieren. Nun ist ein Ausbau für unsere Gemeinden, Heizwerke und KWK-Anlagen weiterhin möglich. Um diesen nicht gleich wieder zu bremsen, müssen die Nachhaltigkeitskriterien unbürokratisch und praxisgerecht implementiert werden.“

IG Holzkraft zur neuen Überarbeitung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III)

Auch die IG Holzkraft steht der neuen Einigung recht positiv gegenüber und so meint Hans-Christian Kirchmeier, Vorsitzender der IG Holzkraft: „Holz ist das Rückgrat der Energiewende in der gesamten EU. Die Tatsache, dass Energieholz weiterhin genutzt und die Holzkraft auch weiter ausgebaut werden darf, ist immens wichtig für das Erreichen der Erneuerbaren-Ziele.

Die Nachhaltigkeitskriterien für die Nutzung von Energieholz werden in der RED III verschärft. Die Schwelle für den Nachweis wird von 20 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung auf 7,5 MW gesenkt und auch die Mindesteinsparungen bei Treibhausgasen werden erhöht. Zusätzlich soll die Festlegung von nicht förderfähigen Biomassesortimenten in die Hände der Mitgliedsstaaten gelegt werden. Kirchmeier begrüßt eben auch diese Maßnahme: „Nachhaltigkeit ist immens wichtig, aber man muss auf die großen regionalen Unterschiede innerhalb der Europäischen Union Bedacht nehmen. Man kann nicht alle EU-Mitgliedsstaaten und alle Wälder innerhalb der EU über einen Kamm scheren. Daher bewerten wir es als sehr positiv, dass hier mehr Verantwortung an die Mitgliedsstaaten übertragen wird.“

Finaler Beschluss der RED III steht noch aus

Noch ist der Beschluss der RED III nicht abgeschlossen. Nach der Einigung im Trilog müssen nun noch das Europaparlament und der Rat der Europäischen Union zustimmen.