Kältemittel für Kälte-Klima-WP-Technik : EU-Parlament stimmte Novellierung der F-Gase-Verordnung zu

Abstimmung im EU-Parlament zur F-Gase-Verordnung, März 2023

Das Abstimmungsergebnis im EU-Parlament zur Novellierung der F-Gase-Verordnung.

- © Screenshot Livestream EU-Parlament

Am 10. März 2023 berichtete die HLK online über den Info-Brief, den die deutschen Branchenverbände VDKF, BIV, ZVKKW, BFS KKT, versendeten, wo auf die möglichen Folgen für Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen hingewiesen wird, die sich durch die geplanten Verbote der F-Gase-Verordnung und PFAS in der EU ergeben könnten. Zum Info-Brief mit der brisanten Thematik konnten Sie auch die österreichische Position der ÖGKT dazu bei der HLK lesen.
VDKF (Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V.), BIV (Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks e.V.), ZVKKW (Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen e.V.) und die BFS KKT (Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik) unterstützen die Ziele der F-Gase-Verordnung, aber sie hatten sich im Vorfeld bzw. im Info-Brief für eine moderatere Vorgehensweise eingesetzt.

Abstimmungsergebnis

Das Bestreben der vorgenannten deutschen Organisationen war es, den Betreibern und Fachbetrieben mehr Zeit für den erforderlichen Wandel hin zu einer vorrangigen Nutzung natürlicher Kältemittel, überall dort wo es technisch möglich und energetisch sinnvoll ist, zu geben. Hierfür fand sich im Parlament jedoch KEINE Mehrheit.
Am 30. März 2023 hat das Europäische Parlament über die Novellierung der F-Gase-Verordnung abgestimmt. 426 Abgeordnete stimmten dafür, 109 dagegen, 52 enthielten sich. Der Entwurf des Umweltausschusses im Parlament (ENVI) wurde also bis auf wenige Ausnahmen angenommen.

EU-Parlament am 29. März 2023, nur sehr wenige Abgeordnet anwesend
Die vorangegangene Debatte im EU-Parlament zur F-Gase-Verordnung am 29. März fand vor fast leerem Plenum statt – das machte u.a. auf LinkedIn die Runde und sorgte für Irritation. - © Screenshot Livestream EU-Parlament

Worauf sollten sich Klima-Kälte-Wärmepumpen-Branche/-Betreiber einstellen?

Auf die Branche kommt nun binnen kurzer Zeit ein weitgehender Ausstieg aus den F-Gasen zu. So stimmte das Parlament z. B. für ein grundsätzliches Verbot von stationären Kälteanlagen mit F-Gasen ab 2025. Auch ein langsamerer Phase-down der verfügbaren Gesamtmenge an F-Gasen wurde abgelehnt.
Ein Lichtblick aus Sicht der deutschen Branchenverbände: Das Verwendungsverbot von F-Gasen mit GWP > 150 (GWP = Global Warming Potential) für Service und Wartung ab 2024 ist vom Tisch. Dies hätte im Fall einer Reparatur das frühzeitige Aus für tausende Bestandsanlagen bedeutet. Bis Ende 2029 ist die Verwendung von F-Gasen mit GWP < 2.500 für Service und Wartung weiterhin auch an stationären Kälteanlagen erlaubt, ab 2030 gilt dann jedoch GWP < 150 als Grenze.
Es ist ein (Teil-) Erfolg einiger nationalen Kälteorganisationen, da erst durch ihre Initiative ein entsprechender Änderungsantrag zu einer gesonderten Abstimmung im Parlament eingebracht und angenommen wurde.
Der Frage, was dann mit jetzt installierten Klimatechnik- und Wärmepumpenanlagen, die z. B. mit dem Kältemittel R32 (GWP-Wert 675) betrieben werden, muss man sich dann aber eigentlich jetzt schon stellen, denn ein Anlagenleben dauert meist länger als 7 Jahre.

Es geht wie weiter?

Der Europäische Rat prüft nun die Parlamentsentscheidung, wobei eine komplette Zustimmung so gut wie ausgeschlossen ist, da bereits ein Gegenvorschlag des EU-Rats kurz vor der Abstimmung steht. Es wird also zu Kompromissverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission (Trilog) kommen. Änderungen sind daher noch möglich bzw. wahrscheinlich, wenn auch nicht mehr in allzu großem Umfang zu erwarten.
Die vorgenannten deutschen Kälteorganisationen teilen mit, dass sie sich trotzdem vor der Rats- und der Trilog-Entscheidung auf nationaler Ebene weiter dafür einsetzen, dass die teils realitätsfernen Forderungen in der Novellierung der F-Gase-Verordnung noch revidiert werden. Damit vertreten sie eigenen Aussagen zufolge die Interessen der überwältigenden Mehrheit der Kälte-Klima-Fachbetriebe und vor allem der Betreiber von Bäckereien, Rechenzentren, Metzgereien (Fleischhauereien), Krankenhäusern, Flughäfen, Hotels und Gaststätten, Supermärkten bis hin zur Lebensmittelindustrie etc. Hierdurch soll u.a. verhindert werden, dass Betreiber ihre Kühlanlagen frühzeitig austauschen müssen, weil kein Kältemittel mehr erhältlich ist oder dass es für bestimmte Anwendungen und Aufstellungsbedingungen einfach keine technische Lösung mehr gibt, was sicherlich zu wirtschaftlichen Problemen z.B. für Metzger, Bäcker und Gastwirte führen wird.