VDKF/BIV/ZVKKW/BFS KKT/ ÖGKT : Folgen für Klima-/Kälte-/WP-Anlagenbetreiber befürchtet

Kälteanlage, Kältemittel, F-Gase-Verordnung der EU

Die Novellierung der F-Gase-Verordnung der EU und das PFAS-Verbot stehen an – viele Kältemittel wären/sind davon betroffen, was Auswirkungen auf die Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen hat bzw. hätte.

- © HLK/ E. Herrmann

Die deutschen Branchenverbände VDKF (Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V.), BIV (Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks e.V.), ZVKKW (Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen e.V.) und die BFS KKT (Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik) haben sich in einem Infobrief an die Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen gewandt, um auf die Auswirkungen zweier Verordnungen in der EU aufmerksam zu machen: Die Novellierung der F-Gase-Verordnung und das PFAS-Beschränkungsverfahren im Rahmen der REACH-Verordnung.
Beide haben das Potenzial, dass der Einsatz von fluorierten Kältemitteln (F-Gasen) in Kälte-, Klima- oder Wärmepumpenanlagen in kürzester Zeit sowohl in Neuanlagen als auch im Bestand nicht mehr bzw. nur noch sehr eingeschränkt möglich sein wird.
Wie dem Infobrief zu entnehmen ist, überstützen die aussendenden Organisationen voll und ganz die Ziele der derzeit gültigen F-Gase-Verordnung, die weitere Reduzierung von F-Gasen sowie den Einsatz natürlicher Kältemittel, wo immer es technisch möglich und energetisch sinnvoll ist. Dieser Wandel müsse jedoch mit Augenmaß geschehen, er benötige mehr Zeit und man dürfe nicht den Blick vor der Realität verschließen.
Diese Thematik wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch auf der Weltleitmesse ISH im Gesprächsfokus stehen, wo z. B. der VDKF in Halle 8.0 (A33) mit einem Messestand vertreten ist.
Der Infobrief wurde deutschen Kälte-Klima-Fachbetrieben zur Weitergabe an ihre Kunden, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, der Fach- und Wirtschaftspresse, Betreiberverbänden, zuständigen Stellen in den deutschen Bundesministerien (Wirtschaft, Bau, Umwelt) sowie nationalen und europäischen Politikern zugesandt. Die deutschen Verbände appellieren an alle Branchenvertreter, ihre Kontakte zu Politikern (Land, Bund und Europa) zu nutzen, um auf die möglichen gravierenden Folgen hinzuweisen.
Die Österreichische Gesellschaft der Kältetechnik (ÖGKT) übermittelte der EU-Kommission bereits im Jahr 2020 ihre Stellungnahme, die von der deutschen Position etwas abweicht (davon lesen Sie weiter unten mehr).
Im Vorjahr wurde im HLK-Interview mit MMst. DI Harald Erös (ÖGKT), MMst. Heinz Höfler (LIM-Stv. NÖ und Arbeitsausschuss Klima/Kälte BI der Mechatroniker) und Ing. Mst. Andreas Klaudus (ÖGKT), der Entwurf der neuen F-Gase-Verordnung bereits thematisiert.

Novellierung der F-Gase-Verordnung und PFAS-Verbot

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) hat am 1. März 2023 einem Vorschlag für die Novellierung der F-Gase-Verordnung zugestimmt, trotz Bedenken zahlreicher Branchen-Organisationen, dass die Vorschläge unrealistisch seien, eine Gefahr für die Wirtschaft/ Gesellschaft darstellen und die Klimaziele gefährden. Über diesen Entwurf wird Ende März 2023 im Plenum des EU-Parlaments abgestimmt. Würde auch der EU-Rat zustimmen, könnte die neue F-Gase-Verordnung voraussichtlich schon im 4. Quartal 2023 bzw. 2024 in Kraft treten, also relativ bald. Abgesehen von einer schnelleren und stärkeren Reduzierung der in der EU verfügbaren Kältemittelmengen hätten einige Verbote unmittelbare Auswirkungen auf die Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen, wie im Infobrief angeführt wird:

• Verbot von neuen stationären Kälteanlagen mit F-Gasen ab 2025

• Verbot von Monoblock- und anderen in sich geschlossenen Klimaanlagen und Wärmepumpengeräten mit F-Gasen ab 2026

• Verbot von stationären Split-Klimaanlagen und -Wärmepumpen mit Füllmengen von weniger als 3 kg F-Gasen ab 2027

• Verbot von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen mit F-Gasen mit Nennleistung unter 12 kW ab 2028

• Beschränkung von Split-Anlagen mit einer Nennleistung zwischen 12 und 200 kW auf Kältemittel mit einem GWP unter 750 ab 2028

• Verbot von F-Gasen in Split-Anlagen mit einer Nennleistung von mehr als 200 kW ab 2028

• Verwendungsverbot von F-Gasen mit einem GWP > 150 für Wartung und Service an stationären Kälteanlagen (mit Ausnahme von Chillern) ab 2024

• Verwendungsverbot von F-Gasen mit einem GWP > 2500 für Wartung und Service an Klimaanlagen, Wärmepumpen und Chillern ab 2024

• Aufgearbeitete oder recycelte F-Gase mit einem GWP < 2500 können für Servicezwecke bis Ende 2029 verwendet werden

Neben der F-Gase-Verordnung könnte auch die EU-Chemikalienverordnung REACH den künftigen Einsatz von fluorhaltigen Kältemitteln erschweren bzw. gänzlich unmöglich machen. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 07. Februar 2023 den Vorschlag für ein Verbot der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Laut Definition zählen auch die meisten derzeit verwendeten F-Gase zur PFAS-Stoffgruppe. Ausnahmen sind R23, R32, R152a und R1132a. Voraussichtlich 2025 kann mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission über diesen Vorschlag gerechnet werden.
In dem Infobrief der deutschen Branchenverbände in PDF-Form (zu dem man hier gelangt) werden die geplanten Verbote durch die F-Gase-Verordnung und die REACH/PFAS-Pläne der EU anhand konkreter Beispiele verdeutlicht.

Der (österreichische) Standpunkt der ÖGKT

Die Österreichische Gesellschaft der Kältetechnik (ÖGKT) übermittelte bereits im Jahr 2020 eine Stellungnahme zur Überarbeitung der F-Gase-Verordnung an die EU Kommission. Von der HLK darauf angesprochen, erklärt MMst. DI Harald Erös, ÖGKT-Vorstandsvorsitzender: „Die ÖGKT unterstützt ausdrücklich die derzeitige Überarbeitung der EU-F-Gase Verordnung (EU) Nr. 517/2014 in ihren Grundsatzzielen. Gleichzeitig teilen wir die gemeinsame Position der europäischen Verbände wie AREA, EPEE oder EHPA.
Ergänzend ist es uns ein Anliegen anzumerken, dass die ambitionierten Ziele der F-Gase-Verordnung nur über Förderung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen im Umgang mit natürlichen Kältemitteln erreicht werden können. Förderung beinhaltet aber auch das Schaffen von (finanziellen) Anreizen, sodass keine Nachteile für Unternehmen oder Betreiber entstehen dürfen.
Darüber hinaus müssen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen umgehend angepasst werden. Hier kann man nicht oft genug das Verbot laut Kälteanlagenverordnung von Split-Klimaanlagen mit mehr als 1,5 kg R-32 in Personenaufenthaltsbereichen nennen und die Verwendung von R-410A mit dem dreifachen GWP, die derzeit bevorzugt wird. Das steht im direkten Konflikt mit den Zielen der F-Gase-Verordnung oder den Inhalten des Dossiers zum PFAS-Verbot!“
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Dass die ÖGKT im Vorjahr eine Petition zur Aktualisierung der Kälteanlagenverordnung initiierte, sei an dieser Stelle angemerkt.