ÖGKT : Petition zur Aktualisierung der Kälteanlagenverordnung

Petition Kälteanlagenverordnung ÖGKT

Ziel der Petition der ÖGKT ist eine Aktualisierung der KAV, damit u. a. R-32-Split-Klimageräte im Personenaufenthaltsbereich von Gewerbebetrieben installiert werden können.

- © HLK/E. Herrmann

Die „Verordnung der Bundesminister für soziale Verwaltung und für Handel, Gewerbe und Industrie vom 21. Juli 1969 über den Schutz der Dienstnehmer und der Nachbarschaft beim Betrieb von Kälteanlagen“ (kurz Kälteanlagenverordnung/KAV) wurde zuletzt 1994 aktualisiert. Die Kälteanlagenverordnung (KAV) entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, da sich die Gerätetechnik und die eingesetzten Kältemittel seit 1994 veränderten. Die KAV verbietet in Österreich derzeit sogar die Installation moderner, energieeffizienter Gerätetechnik in manchen Bereichen – das möchte die Österreichische Gesellschaft der Kältetechnik (ÖGKT) durch eine Überarbeitung der KAV ändern und startete dazu eine Petition (wie auch in der HLK 10/22 auf Seite 28 + 29 nachzulesen ist).

Derzeitige Lage ist kontraproduktiv

Nachdem die derzeit gültige Fassung der KAV manche Kältemittel „nicht kennt“ bzw. anders klassifiziert, führt dies derzeit in Österreich u. a. dazu, dass z. B. Split-Klimaanlagen mit A2L Kältemitteln (wie R-32) im Personenaufenthaltsbereich von Gewerbebetrieben (mit Füllmenge über 1,5 kg) verboten sind! Dadurch steht die KAV aber im Widerspruch mit den Zielen der F-Gase-Verordnung der EU bzw. zum Gros der am Markt verfügbaren Geräte, die mit dem Kältemittel R-32 betrieben werden. Die derzeitige Lage ist also in mehrfacher Hinsicht kontraproduktiv. Aus diesem Grund startete die Österreichische Gesellschaft der Kältetechnik (ÖGKT) eine Petition zur umgehenden Aktualisierung der Kälteanlagenverordnung.
Wer diese Aktualisierungs-Forderung unterstützen möchte, findet die Petition auf der ÖGKT-Website als PDF.