Steuerrecht in Österreich : Investitionsfreibetrag für klimafreundliche Heizungen

Investitionsfreibetrag für klimafreundliche Heizungsanlagen

Für klimafreundliche Heizungssysteme, die Unternehmen neu installieren – Wärmepumpen (Bild), Fernwärme(tauscher-/stationen) oder Biomassekessel – kann nun ein Investitionsfreibetrag geltend gemacht werden.

- © HLK/ E. Herrmann

Bisher konnte bei der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens ein Investitionsfreibetrag als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Gebäudebestandteile – darunter fallen steuerlich auch Heizungen – waren generell ausgeschlossen. Nun wird dieser Freibetrag auch für den Einbau von klimafreundlichen Heizungsanlagen gewährt. Als klimafreundlich gelten Wärmepumpen, Fernwärme(tauscher-/stationen) oder Biomassekessel. Neben Heizanlagen gilt dieser Freibetrag auch für Anlagen zur Fernkältebereitstellung.

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Höhe des Freibetrages

Für klimafreundliche Heizungssysteme steht ein Freibetrag in der Höhe von bis zu 15 % zu. Die jährliche Höchstbetragsgrenze liegt bei 1 Mio. Euro. Diese Regelung wurde am 23. März im Finanzausschuss beschlossen und tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
Das Finanzministerium in Österreich setzt somit seinen Kurs zur Ökologisierung des Steuerrechts fort. „Die Erweiterung des Investitionsfreibetrags entlastet unsere Unternehmerinnen und Unternehmer jährlich mit 50 Mio. Euro und ist vor allem unter ökologischen Gesichtspunkten eine sinnvolle und zielgerichtete Maßnahme“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Vorrangig sollen Unternehmen und Wohnungseigentümer im betrieblichen Bereich von diesem Investitionsfreibetrag profitieren, die bisher noch keine klimafreundlichen Heizungssysteme installiert haben.