Fachverband Gas Wärme (FGW) fordert Belastungsstopp : (Vermeidbare) Steuererhöhung führt zu steigenden Gaspreisen

Gasleitung

Der FGW, die Industriellenvereinigung, die Wirtschaftskammer Österreich und die WKO-Sparte Gewerbe & Handwerk fordern von der (kommenden) Regierung einen STOPP der Energiekosten-Steigerung.

- © HLK/ E. Herrmann

Das Auslaufen der reduzierten Erdgasabgabe, die Gasnetzbetreiber ihren Kunden weiterverrechnen und die sich somit auf der Netzrechnung findet, wird ab dem kommenden Jahr zu einer Verteuerung von Gas beitragen (wenn nicht gegengesteuert wird). „Vom 1. Mai 2022 bis zum 31. Dezember 2024 wurde die Erdgasabgabe auf 0,01196 Euro je Kubikmeter gesenkt. Ab 1. Jänner 2025 gelten wieder 0,066 Euro je Kubikmeter“, sagt Mag. Michael Mock, Geschäftsführer des Fachverband Gas Wärme (FGW).

Erhöhung der Erdgasabgabe des Staates

Das Auslaufen der reduzierten Erdgasabgabe würde ab dem kommenden Jahr bei einem Haushaltsverbrauch von durchschnittlich 1.300 Kubikmeter Gas zu Mehrkosten von etwa 70 Euro plus 20 % Mehrwertsteuer pro Jahr verursachen – in Summe also auf 84 Euro. Das würde eine höhere Belastung bedeuten als die momentan medial thematisierten Gasnetztarifsteigerungen, die bei einem Durchschnittshaushalt rund 50 Euro pro Jahr ausmachen sollen.
Auch für Unternehmen würde die Erhöhung der Erdgasabgabe gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten eine vermeidbare Zusatzbelastung darstellen. Wie stark ein Unternehmen betroffen sein wird, richtet sich nach seinem Gasverbrauch, wird jedenfalls ein Vielfaches der Haushaltsbelastungen ausmachen. 

Für Kunden & zur Inflationsbekämpfung: STOPP der Energiekosten-Steigerung

Der Fachverband Gas Wärme (FGW) fordert im Sinne der privaten und gewerblichen Gaskunden sowie zur Inflationsbekämpfung, dass der abgesenkte Steuersatz der Erdgasabgabe für die kommenden Jahre beibehalten wird. „Darüber hinaus ist durch die zuständigen Ministerien unverzüglich ein gesetzeskonformer Zustand herzustellen, der die Befreiung von erneuerbaren Gasen von der Erdgasabgabe betrifft“, sagt Mock (dazu gleich mehr). Der FGW ist mit seiner Forderung nicht allein. Auch die Industriellenvereinigung, die Wirtschaftskammer Österreich und die WKO-Sparte Gewerbe & Handwerk fordern von der (kommenden) Bundesregierung einen STOPP der Energiekosten-Steigerung (HLK berichtet hier darüber).

Kein Witz: Erdgasabgabe gilt auch für erneuerbare Gase!

In diesem Zusammenhang ist besonders eigenartig und absolut unverständlich, dass die Erdgasabgabe auch für CO2-neutrales, erneuerbares Gas wie Biomethan oder Wasserstoff zu entrichten ist. Der Grund dafür ist, dass die Befreiung der Erdgasabgabe für erneuerbares Gas, die im Übrigen seit vielen Jahren im Erdgasabgabengesetz vorgesehen ist, vom zuständigen Finanzministerium und dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) bisher nicht umgesetzt worden ist.

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