Erneuerbaren-Wärme-Gesetz (EWG) : Fairness, Flexibilität, Freiwilligkeit, etc. beim EWG

Energiewende für Effizenz und Nachhaltigkeit als Konzept auf einem Kompass
© Bild: Robert Kneschke - stock.adobe.co

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG), ein Gesetzespakete für die Energiewende, regelt den stufenweisen Weg zu umweltfreundlichen Heizsystemen. Es umfasst Maßnahmen wie einen Phase-Out-Plan für Öl- aber auch für Gas-Heizsysteme (bei Öl bereits ab 2025) und will solche bis 2035(Öl) resp. 2040(Gas) vollständig durch erneuerbare Heizsystem getauscht verstanden wissen. Der Status quo des Gesetzes, wie dieser erst am 2.11.22 im Ministerrat beschlossen wurde, konfligiert jedoch mit der Praxis und expliziert eine zwangsweise Umrüstung fossiler Wärmeversorgung auf eine Erneuerbare, wie sie wohl nicht tragbar wäre.
Von den zwangsweisen Umrüstungen sind nicht nur EigentümerInnen betroffen, die vermieten, sondern auch jene, die ihr Eigentum selbst nutzen. Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund äußerst sich deshalb mit einem Kommentar und fasst fünf Kriterien zusammen, welche zur Erreichung der angestrebten Ziele zumindest entscheidend sind.

Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbund sieht erhebliche Belastungen für Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer zum Greifen nahe

„Wird das Erneuerbaren-Wärme-Gesetz mit diesem Inhalt beschlossen, dann sind erhebliche Belastungen für Haus- Grund- und Wohnungseigentümer zum Greifen nahe,“ so ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer. Gemeint sind nicht nur unhaltbare Fristen für den Umstieg, sondern auch das Fehlen realistischer Umstiegsoptionen auf erneuerbare Energieträger. Völlig ungeklärt ist nach wie vor die Finanzierung dieser kostenintensiven Maßnahmen.
Der ÖHGB-Präsident verweist in diesem Zusammenhang auf die paradoxe Situation betroffener VermieterInnen:

Auf der einen Seite werden von diesen Investitionen eingefordert, die auf der anderen Seite auch finanziert werden müssen. Gleichzeitig werden die dafür nötigen Einnahmen strittig gemacht und in höchstem Maße bekämpft.
Martin Prunbauer

Das fängt bei einfachen inflationsbedingten Wertanpassungen preisgeregelter Mieten an, setzt sich über die Sanktionierung von undifferenziertem Leerstand fort und mündet im Vorstoß des Vizekanzlers Kogler sowie der Mietervereinigung, einen Gas-Abschlag auf die Richtwertmieten als Strafe für untätige VermieterInnen zu verordnen.
Dieses EWG-Zwangspaket verschärft die bereits angespannte Situation anstelle sie zu entschärfen.

Entscheidende fünf Kriterien zur Erreichung der angestrebten Ziele

  1. Fristen
    Die nötigen Maßnahmen lassen sich innerhalb der derzeit vorgeschlagenen Fristen nicht umsetzen. Die Erreichung von Fristen muss zweifellos angestrebt werden, nicht aber als bedingungsloser Endtermin formuliert werden.
  2. Freiwilligkeit
    Die zu setzenden Maßnahmen müssen freiwillig erfolgen und dürfen nicht zwangsweise erfolgen. Dazu müssen entsprechend Anreize geschaffen werden.
  3. Finanzierbarkeit
    Für die Umsetzung der Maßnahmen muss die Finanzierbarkeit gesichert sein. Geldmittel müssen ungebunden sein, die Gewährung von Förderungen darf nicht mit Einschränkungen verknüpft werden (so wie das derzeit in der Wohnbauförderung der Fall ist). Auch hier spielt ein komplexes Anreizsystem eine wesentliche Rolle.
  4. Flexibilität
    Wesentlich für die Setzung von Maßnahmen ist ein gewisses Maß an Flexibilität, die dem Eigentümer eines Gebäudes die Freiheit gewährt, die für die Bewirtschaftung seiner Immobilie notwendigen Schritte zu setzen.
  5. Fairness
    Werden Gebäude thermisch saniert und weitere Maßnahmen im Sinne der Energieeffizienz vom Eigentümer gesetzt, dann muss auch berücksichtigt werden, dass Profiteur dieser Maßnahmen der konkrete Nutzer bzw. die Nutzerin ist.

Über den ÖHGB

Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) ist die größte freiwillige Interessenvertretung österreichischer Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer. Die Hauptaufgabe des ÖHGB besteht im Schutz und in der Förderung des Privateigentums sowie der Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der privaten ImmobilienbesitzerInnen. Die ca. 30.000 Mitglieder teilen sich auf die neun Landesverbände auf, die ihren Mitgliedern mit fundierten Rechts-, Steuer-, Versicherungs-, Bau- bzw. Finanzierungsberatungen und weiteren, umfangreichen Informations- und Serviceleistungen, zur Seite stehen. Darüber hinaus betreiben der ÖHGB und dessen Landesverbände im Interesse der Mitglieder aktive Standespolitik in der Interessenvertretung auf allen Ebenen.