Österreich : Details zum neuen Energieeffizienzgesetz

Parlament, Nationalrat beschließt Energieeffizienzgesetz

Im Parlament beschloss der Nationalrat das neue Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG)“ – um die Wärme-/ Energiewende in Österreich voranzubringen, fehlen aber noch eine Reihe von Gesetzesvorhaben.

- © HLK/ E. Herrmann

Am 01. Juni 2023 wurde im Parlament das „Bundesgesetz über die Verbesserung der Energieeffizienz bei Haushalten, Unternehmen und dem Bund sowie Energieverbrauchserfassung und Monitoring (Bundes-Energieeffizienzgesetz – EEffG)“ beschlossen. Die ursprünglich eingebrachte Gesetzesvorlage zum Energieeffizienz-Reformgesetz war vorher an der Zweidrittel-Zustimmungshürde gescheitert. Weite Teile des Gesetzesvorhabens wurden nunmehr in das vormalige Bundes-Energieeffizienzgesetz übernommen. Entfallen sind Verfassungsbestimmungen, welche die Bundesländer zu Energieeinsparungen verpflichtet hätten.

Definierte Ziele

Ziel des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (BEEffG) ist es, die Energieeffizienz zu verbessern und den Endenergieverbrauch zu senken, um die entsprechenden EU-Vorgaben umzusetzen. Mit dem Beschluss zum BEEffG wurde auch ein EU-Vertragsverletzungsverfahren (inkl. Strafzahlungen) abgewendet und den österreichischen Steuerzahlern (m/w/d) entsprechende Kosten erspart.
Mit dem BEEffG verpflichtet sich die Republik Österreich dazu, die Energieeffizienz so zu verbessern, dass der absolute Endenergieverbrauch bis 2030 (gegenüber dem Jahr 2021) gesenkt wird und den Zielwert von 920 Petajoule nicht überschreitet bzw. 20 % eingespart werden.
Vom 01. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2030 sollen mindestens 650 Petajoule Endenergieeinsparungen erreicht werden oder jährlich 1,05 % des Endenergieverbrauches.
Energielieferanten
(Strom, Erdgas, Fernwärme/-kälte), die jährlich mehr als 25 GWh an Endverbraucher (m/w/d) in Österreich liefern, müssen kostenlose telefonische Beratungen zu wesentlichen Energieeffizienzinformationen (Energieverbrauch, -einsparung, -kosten und -preisentwicklungen) anbieten. Sollten mehr als 35 GWh geliefert werden, müssen die Energielieferanten für Endverbraucher (m/w/d) zusätzlich zu den telefonischen Kontaktmöglichkeiten auch eine kostenlose Beratungsstelle einrichten. Entsprechende Informationen müssen auch auf der Webseite veröffentlicht werden.
Seitens des Bundes wird eine Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von Energiearmut („Koordinierungsstelle“) durch den Klima- und Energiefonds eingerichtet. Für die Erfüllung der Aufgaben der Koordinierungsstelle wird dieser pro Kalenderjahr 1 Mio. Euro vom BMK zugestanden (bis zum Jahr 2030).

Individuelle Verbrauchszähler für Heizung, Kälte, Trinkwarmwasser

In bestehenden und neuen Gebäuden mit mehreren Wohnungen oder in Mehrzweckgebäuden, die über eine zentrale Anlage zur Wärme- oder Kälteerzeugung verfügen oder über ein Fernwärme- oder Fernkältesystem versorgt werden, sind individuelle Verbrauchszähler zu installieren, um den Wärme-, Kälte- und Trinkwarmwasser-Verbrauch der einzelnen Einheiten zu messen (wenn dies gemessen an den potenziellen Energieeinsparungen technisch machbar und kosteneffizient durchführbar ist).
Bis 1. Jänner 2027 sind installierte und nicht fernablesbare individuelle Verbrauchszähler und Heizkostenverteiler auf Fernablesbarkeit nachzurüsten oder durch fernablesbare Geräte zu ersetzen, wenn dies (gemäß § 54 Abs. 7) kosteneffizient durchführbar ist. Die kosteneffiziente Durchführbarkeit ist gegeben, wenn der zu erwartende finanzielle Nutzen aus den Einsparungen höher ist als die Kosten für die individuelle Verbrauchserfassung.

Energieaudits, Managementsysteme

Unternehmen mit Sitz in Österreich (mit mehr als 249 Beschäftigten oder einem Umsatz über 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme über 43 Mio. Euro) sind zur Erstellung eines Energieaudits oder zur Einrichtung eines anerkannten Managementsystems verpflichtet, das mindestens alle vier Jahre durchgeführt wird.
Diese „verpflichteten Unternehmen“ haben einen Schwerpunkt auf den Energieeffizienzbereich so zu legen, dass die Vorgaben zu den wesentlichen Energieverbrauchsbereichen Gebäude, Produktionsprozesse und Transport (gemäß Anhang 1 zu § 42) dauerhaft gewährleistet sind. Der Anhang 1 zu 42 listet u. a. auf, dass verpflichtete Unternehmen relevante Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs, Verbesserung der Energieeffizienz und Forcierung des Einsatzes von erneuerbaren Energieträgern zu identifizieren, analysieren und empfehlen zu haben.
Die E-Control hat die in diesem Bundesgesetz festgelegten Aufgaben und Befugnisse wahrzunehmen und ist quasi die zuständige Behörde. Verpflichtete Unternehmen haben der E-Control jeweils bis spätestens 30. November des laufenden Kalenderjahres zu melden, wenn sie im Kalendervorjahr die Schwellenwerte für verpflichtete Unternehmen gemäß § 41 Abs. 1 überschritten haben und bis zum 30. November des folgenden Kalenderjahres einen standardisierten Kurzbericht gemäß § 43 zu melden.
Die E-Control hat den jährlichen Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und dem Nationalrat vorzulegen.
Wenn Sie mehr zum BEEffG lesen möchten - hier geht´s zum Beschluss des Nationalrates zum Bundes-Energieeffizienzgesetz (in PDF-Form).

Was noch fehlt

Um die Wärme-/ Energiewende in Österreich voranbringen zu können, warten Teile der Branche auf eine ganze Reihe von Beschlüssen, die noch für diese Legislaturperiode angekündigt wurden – vom Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz über das Erneuerbaren Gase Gesetz bis hin zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz. Nicht nur der Fachverband Gas Wärme (FGW) ruft die Politik zu mehr Tempo bei der Umsetzung auf und mahnt zugleich, dass die deutsche Gaspreisumlage den österreichischen Gaspreis bald noch mehr belastet (wie Sie hier erfahren).
Wenn die Regierung die selbst gesteckten Ziele noch erreichen will, wäre jetzt Tempo angesagt“, mahnt auch Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie. Um die angestrebte Klimaneutralität Österreichs bis 2040 zu erreichen, brauche es auch einen umfassenden Ausbau des österreichischen Stromsystems. Dabei müssen die Netze verstärkt und zahlreiche neue Kraftwerke und Speicher in kurzer Zeit errichtet werden. Das könne nur gelingen, wenn nun geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden.