Manifest fordert EU-Politik/-Länder zum Handeln auf : Gute Raumluft-Qualität als Menschenrecht verankern

Für Luft in der Umgebung gibt es viele Vorschriften; für gute Innenraum-Luft gibt es kaum gesetzlichen Verpflichtungen

Für die Luftqualität „Draußen“ gibt es zahlreiche gesetzliche Auflagen. Die Unterzeichner des Manifests fordern politische Entscheidungsträger dazu auf, der „Luftqualität in Innenräumen“ die gleiche große Aufmerksamkeit zu schenken.

- © HLK/ E. Herrmann

In unseren Breiten verbringen Menschen bis zu 90 % ihrer Zeit in Innenräumen. Eine gute Raumluftqualität ist deshalb ein essenzielles, grundlegendes Bedürfnis.

Der Europäische Verband der Lüftungsindustrie (European Ventilation Industry Association – EVIA), Eurovent und weitere führende europäische Organisationen setzen sich auf politischer Ebene für die Verbesserung der Luftqualität in Innenräumen ein. Dazu verfassten sie das Manifest „Good indoor air quality must become a basic human right“.

Luft für Gesundheit und Wohlbefinden unverzichtbar

Die Unterzeichner des Manifests betonen, dass die Luftqualität in Innenräumen von entscheidender Bedeutung für die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit der Menschen ist. Sie fordern daher, diesem Thema mehr politische Aufmerksamkeit zu schenken und gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen. Das Ziel müsse sein, dass die Luftqualität in Innenräumen endlich die Anerkennung und die finanziellen Mittel erhält, die notwendig sind. Der Gesundheit und dem Komfort der Menschen, die in den Gebäuden leben, arbeiten und lernen, sollten zukünftige politische Maßnahmen Priorität einräumen. Insbesondere fordern die Unterzeichner die europäischen Entscheidungsträger zu folgenden Punkten/ Maßnahmen auf:

Zugang zu guter Luftqualität“ (einschließlich der Luft in Innenräumen) als Menschenrecht anerkennen, indem die Politik die erforderlichen Anpassungen in den europäischen Verträgen und der Charta der Grundrechte vornehmen

bei politischen Entscheidungen der „Luftqualität in Innenräumen“ die gleiche große Aufmerksamkeit zu schenken wie der „Luftqualität in der Umgebung“ und

alle politischen Maßnahmen daraufhin zu prüfen, ob sie zur Verbesserung der Luftqualität in Innenräumen geeignet sind, und neue ehrgeizige Vorschläge zu unterbreiten.

EPBD: Künftig Anforderungen an Raum(luft)qualität

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden außerdem in der am 24. April 2024 verabschiedeten EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) aufgefordert, ihre Regularien zur Gebäudebewertung innerhalb der kommenden zwei Jahre zu überarbeiten. Die Mitgliedstaaten müssen damit zukünftig auch Anforderungen an die Raumqualität und hier wiederum speziell auch an die Innenraumluftqualität stellen. Das gilt ebenfalls für die Vorgaben an Sanierungsfahrpläne und die notwendigen Inspektionen. Darüber hinaus müssen Nichtwohngebäude ab 29. Mai 2026 mit Systemen ausgestattet werden, die die Raumqualität überwachen.

Die Regierungen der EU-Länder sind jetzt in der Verantwortung, diese Aspekte umzusetzen und bis 2026 Mindeststandards für die Raumluftqualität zu setzen. Gemeinsam mit den beteiligten europäischen Verbänden werden die deutschen Verbände der TGA-Repräsentanz Berlin – der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK), der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA), der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. und der Fachverband Allgemeine Lufttechnik im VDMA – zeitnah Vorschläge für eine zielgerichtete Umsetzung für die deutsche Bundesregierung unterbreiten.

Petition im österreichischen Parlament eingelangt

In Österreich setzt(e) sich der Verein ZULuft (Zukunft Luft Austria) für gesunde Raumluft ein und startete im März 2024 mit der „Initiative Raumluft“ eine Petition für „Gesunde Luft in Klassenzimmern“. Die Forderung: Eine gesetzliche Grundlage für Raumluftqualität (maximal 1.000 ppm CO₂) in Bildungseinrichtungen auf Landesebene in Österreich.
ZULuft Austria konnte 841 Bürger (m/w/d) zur persönlichen Unterstützungserklärung bewegen (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften mussten für die Einbringung im Nationalrat vorliegen).
Im Juni 2024 konnte ZULuft Austria-Präsident Mag. Wolfgang Hucek persönlich die „Initiative Raumluft für hygienisch unbedenkliche Raumluft in Österreichs Bildungseinrichtungen“ in das Parlament einbringen und dort vor den Nationalratsparteien Stellung beziehen.
Ein sehr schöner, erster Erfolg für ZULuft Austria!

ZULuft-Austria Präsident Mag. Wolfgang Hucek vor dem Parlament, wo er die Petition einbrachte
Im Juni 2024 brachte ZULuft Austria-Präsident Mag. Wolfgang Hucek die Petition für „Gesunde Luft in Klassenzimmern“ in das österreichische Parlament ein. - © TROX Austria

Unterzeichner des Manifests

Das Manifest „Good indoor air quality must become a basic human Right“ wurde von der Air Movement and Control Association (AMCA) Europe, der European Association of Refrigeration and Air Conditioning and Heat Pump Contractors (AREA), der European Partnership for Energy and the Environment (EPEE), der European Ventilation Industry Association (EVIA), Eurovent, der Federation of European Heating, Ventilation and Air Conditioning Associations (REHVA) und GCP Europe unterzeichnet. Gemeinsam repräsentieren diese Organisationen ein breites Spektrum von Interessengruppen, die sich für die Verbesserung der Luftqualität in Innenräumen in ganz Europa einsetzen.
Sie sind offen für weitere gleichgesinnte Organisationen, die sich dieser Koalition anschließen und Maßnahmen zur Verbesserung der Innenraumluftqualität in Europa vorantreiben möchten.