Die F-Gase-Verordnung leicht erklärt : Was Betreiber von Kühltechnik und Kälteanlagen wissen sollten

Kältetechnik-Fachmann bei der Arbeit an einer Anlage

Klimaschutz in der Lebensmittelkühlung: Natürliche Kältemittel unterliegen nicht der F-Gase-Verordnung, werden als zukunftssichere Lösungen betrachtet. Fachleute müssen damit umgehen können.

- © Rivacold CI

Kälte- und Gefrieranlagen (für die Lebensmittelkühlung), Klimaanlagen zur Kühlung & Entfeuchtung, und Wärmepumpen zum Heizen und Kühlen sind ebenso elementar wichtig, wie der Klimaschutz. Und bei allem Genannten kommt die F-Gase-Verordnung ins Spiel.

Was ist die F-Gase-Verordnung?

Die F-Gase-Verordnung ist eine europäische Klimaschutzverordnung. Sie trat erstmals 2007 in Kraft. Ihr Ziel war und ist es, den Einsatz fluorierter Treibhausgase zu reduzieren und deren Auswirkungen auf den Klimawandel zu begrenzen. Sie enthält Bestimmungen zur Überwachung, Zertifizierung, Rückverfolgbarkeit, Dichtheitskontrolle und zur schrittweisen Verringerung der Verwendung sogenannter F-Gase. Nachdem absehbar wurde, dass die von der Europäischen Union seinerzeit festgelegten Emissionsminderungsziele verfehlt werden, trat zum 1. Januar 2015 eine überarbeitete Fassung in Kraft. Seither regelt die EU die Absenkung fluorierter Treibhausgase über ein Quotensystem und die neu eingeführten CO2-Äquivalente (Anm.: mehr dazu folgt weiter unten).

Was sind fluorierte Treibhausgase?

Das bekannteste Treibhausgas ist Kohlenstoffdioxid (CO2). Fluorierte Treibhausgase sind im Vergleich besonders klimawirksam und tragen zur Klimaerwärmung bei. Ihr Treibhauspotenzial (GWP-Wert) liegt um das 100 bis 22.000 fache höher als das von Kohlenstoffdioxid. F-Gase fanden 1997 Eingang in das Kyoto-Protokoll in dem die Industrieländer eine verbindliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen zusagten. Zu den fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) zählen die vollfluorierten Kohlenwasserstoffe (FKW), die teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3).

Was ist ein CO2-Äquivalent, ein GWP-Wert?

Das CO2-Äquivalent eines Treibhausgases errechnet sich aus dem Gewicht der Füllmenge in einem System multipliziert mit seinem GWP-Wert.
GWP (Global Warming Potential) bezeichnet das Treibhauspotenzial eines Stoffes; um wie viel eine bestimmte Masse eines Treibhausgases im Vergleich zur gleichen Masse CO2 zur globalen Erwärmung beiträgt (CO2 = 1).
Das bedeutet, je geringer der GWP-Wert eines Treibhausgases ist, umso kleiner ist das CO2-Äquivalent der Füllung und umso klimafreundlicher ist damit die gesamte Anlage.

Welche Bedeutung hat die F-Gase-Verordnung für Anwendungen in der gewerblichen Kühlung?

Die Kältetechnik ist einer der sechs Bereiche, die durch die F-Gase-Verordnung reguliert werden. Dort kommen Treibhausgase als Kältemittel zum Einsatz – auch in der gewerblichen Kühlung. Darum ist bei Bestandsanlagen darauf zu achten, dass diese mit noch erlaubten F-Gasen betrieben, oder auf zugelassene Alternativen mit sehr geringerem Treibhauspotenzial umgestellt werden. Andernfalls droht bei einer Störung oder Leckage die sofortige Stilllegung. Bei der Planung von Neuanlagen sollte auf jeden Fall ein Kältemittel mit sehr niedrigem GWP-Wert zum Einsatz kommen. Besonders zukunftssicher sind Systeme mit natürlichen Kältemitteln.

Für diese 6 Bereiche gilt die F-Gase-Verordnung

1. Klimaanlagen und Wärmepumpen: Überall dort, wo Kältemittel in Klimaanlagen und Wärmepumpen verwendet werden, einschließlich der Installation, Wartung, Reparatur und Entsorgung dieser Systeme.
2. Kälte- und Gefrieranlagen: Wenn Kältemittel in gewerblichen und industriellen Kälte- und Gefrieranlagen verwendet werden, wie beispielsweise in Supermärkten, Lägern, Restaurants, oder im Einzelhandel.
3. Brandschutz: Die Verordnung regelt den Einsatz von F-Gasen in Feuerlöschsystemen und Brandschutzanlagen, um Brände zu bekämpfen und Personen zu schützen.
4. Lösungsmittel: F-Gase kommen als Lösungsmittel zum Einsatz. Beispielsweise in bestimmten industriellen Prozessen, wie in der Elektronikfertigung oder der Reinigung von Bauteilen.
5. Schäume: Wenn F-Gase als Treibmittel oder Schaumbildner in der Herstellung von Schaumstoffen verwendet werden, beispielsweise in der Bauindustrie oder der Verpackungsbranche.
6. Hochspannungsschaltanlagen: Die Verordnung betrifft außerdem den Einsatz von F-Gasen in Hochspannungs- und Niederspannungsschaltanlagen oder Trafostationen, um elektrische Lichtbögen zu löschen und die Sicherheit des Stromnetzes zu gewährleisten.

Warum sind natürliche Kältemittel zukunftssicher?

Das klimaneutrale Kältemittel Ammoniak (R717) ist das einzige Kältemittel ohne Treibhauspotenzial. Es wird aufgrund seiner Eigenschaften überwiegend in industriellen Großkälteanlagen, für Kühlhäuser oder Brauereien, bei der Klimatisierung von Flughäfen, Bürogebäuden, Produktionshallen oder in der Freizeitindustrie für Wintersportanlagen wie Eisbahnen oder Skihallen verwendet. Andere Systeme zur Kühlung – auch gewerblich – verwenden Kältemittel mit einem mehr oder weniger klimaschädlichen Treibhauspotenzial. Synthetische Low-GWPs und natürliche Kältemittel zählen zu den Stoffen mit den geringsten Werten und CO2-Äquivalenten. So liegt beispielsweise der GWP-Wert von Propan (R290) bei einem Wert von 3. Zum Vergleich: das lange eingesetzte und inzwischen als Frischware verbotene R404A hat einen GWP-Wert von 3.922. Und bei dem Kältemittel CO2 (R744) beträgt der GWP-Wert nur 1.
Propan und CO2 können in der gewerblichen Kühlung für steckerfertige Geräte und auch für große Verbundkältesysteme verwendet werden. Sie zählen als natürliche Kältemittel nicht zu den F-Gasen, unterliegen daher nicht der F-Gase-Verordnung und werden als zukunftssichere Lösungen betrachtet.

Kältemittel-Flaschen
Klimaschutz in der Lebensmittelkühlung: Die „Karten“ bei den Kältemitteln werden durch die novellierte F-Gase-Verordnung der EU neu gemischt. - © Rivacold CI

Wie ist der aktuelle Stand bei der F-Gase-Verordnung?

Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben am 5. Oktober 2023 eine vorläufige Einigung darüber erzielt, die Vorschriften zur Verwendung von fluorierten Gasen und ozonabbauenden Stoffen zu verschärfen. Außer einer Beschleunigung der quotenregulierten Verknappung von F-Gasen wird dies voraussichtlich auch Anwendungsverbote für F-Gase sowie Wartungs- und Serviceverbote im Anlagenbestand bedeuten (Anm.d.Red.: Ein Beitrag über die Novellierung der F-Gase-Verordnung erschien bei HLK am 09. Oktober 2023 online).
Aufbauend auf den bestehenden EU-Rechtsvorschriften werden die nun vereinbarten Verordnungen bis 2050 weitere Emissionen in Höhe von fast 500 Millionen Tonnen verhindern“, so die Erwartung der EU-Kommission. Die vorläufige Einigung bedarf noch der förmlichen Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden beide Verordnungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten in Kraft. Das könnte dann bereits ab Anfang 2024 der Fall sein.

Was müssen Betreiber von Kälteanlagen durch die F-Gase-VO beachten?

Betreiber von Kälteanlagen müssen eine Reihe von Pflichten erfüllen:
Zertifizierung
: Betreiber von Kälteanlagen müssen sicherstellen, dass Personal oder Auftragnehmer über die erforderliche Qualifikation und Schulung verfügen, um mit F-Gasen umzugehen. Dies erfordert in der Regel den Abschluss eines anerkannten Zertifizierungsprogramms oder einer Fachausbildung.
Überwachung
: Die Verordnung schreibt vor, dass Betreiber von Kälteanlagen regelmäßig Leckdichtheitsprüfungen durchführen müssen, um den Verlust von F-Gasen zu minimieren. Die Häufigkeit der Überprüfungen hängt von der Größe und dem Kältemitteltyp der Anlage ab.
Dokumentation
: Betreiber von Kälteanlagen müssen eine genaue Aufzeichnung über den Einsatz und Verlust von F-Gasen führen. Dies beinhaltet Informationen wie Art und Menge der verwendeten F-Gase, Wartungs- und Reparaturprotokolle sowie Daten zu Leckdichtheitsprüfungen.
Rückgewinnung und Entsorgung
: Betreiber von Kälteanlagen sind verpflichtet, F-Gase ordnungsgemäß zurückzugewinnen und zu entsorgen, um ihre Freisetzung in die Atmosphäre zu verhindern. Die Verordnung legt fest, dass F-Gase vorzugsweise recycelt oder vernichtet werden sollten.
Mengenbegrenzungen
: Außerdem enthält die F-Gas-Verordnung Vorgaben zur schrittweisen Reduzierung der Menge an F-Gasen, die in Verkehr gebracht werden dürfen. Betreiber von Kälteanlagen sollten sicherstellen, dass sie die zulässigen Mengen nicht überschreiten und nach Alternativen mit geringerem Treibhauspotenzial suchen.
Das gilt für die aktuelle F-Gase-Verordnung genauso wie für die anstehende Überarbeitung.

Kann das ein Betreiber überhaupt leisten?

In aller Regel nein. Wer gewerbliche Kälteanlagen in Kühlmöbeln, Theken, Kühlzellen oder Lägern betreibt, arbeitet mit Herstellern, Kältefachplanern oder zertifizierten Fachkräften zusammen. Dazu gehört der Kälteanlagenbauer bei Installation, Wartung, Reparatur und den wiederkehrenden Leckdichtheitsprüfungen von Kälteanlagen sowie der Entsorgung von Kältemitteln. Diese Fachkräfte verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, damit Betreiber die Vorschriften der F-Gase-Verordnung einhalten. Weiterhin sind Kältefachbetriebe der richtige Ansprechpartner, um Kältetechnik im Bestand und bei Neuanlagen zukunftssicher auszurichten.

Autor dieses Beitrags: Achim Frommann, PR-Manager bei der Rivacold CI GmbH