Energieverbrauch : 69 Prozent Energieeinsparung bei Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung

Tabelle Diagramm Wohnraumlüftung

Motiv 2: Vergleich des End- und Primärenergiebedarfs sowie von Treibhausgasemissionen im Wohngebäudeneubau.

- © VfW - Bundesverband für Wohnungslüftung e.V., Berlin

Laut Klimaschutzgesetz soll im Gebäudesektor bis 2030 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 35 Mio. t/a erreicht werden. Wenn es gelingt, bis dahin 10 % des Gebäudebestandes mit Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung (WRG) auszustatten, könnte WRG laut ITG-Folgestudie mit über 5 % zur CO2-Reduktion beitragen.
Dazu müssten bis 2030 jährlich ca. 500.000 Wohnungen mit Lüftung mit WRG ausgestattet werden, während die jährliche Ausstattungsrate bei 100.000 Wohnungen liegt (Tendenz bis 2023 fallend), das entspricht jeder dritten Wohnung im Neubau.

Die ITG-Studie erweitert nun den Zeithorizont bis 2045 und auf einen Ausstattungsgrad von 45 % des Gebäudebestandes. Die Umweltleistungen der Wohnraumlüftung wachsen dabei in beeindruckende Höhen: Einsparung von Endenergie von bis zu 42.000 GWh/a, Reduktion der CO2-Emissionen um bis zu 11 Mio. t/a und Senkung der Heizkosten um 3,4 bis 5,7 Mrd. Euro. Mit dieser Energieeinsparung, die der Produktion von zwei bis drei Kohlekraftwerksblöcken entspricht, könnten beispielsweise zusätzlich bis zu 730.000 Wärmepumpen betrieben oder 2,2 bis 3,1 Millionen Elektroautos gefahren werden.

Politik muss Einsparungen unterstützen

Allerdings weist der VfW in diesem Zusammenhang deutlich darauf hin, dass diese Einsparszenarien nur bei entsprechenden politischen Weichenstellungen erreicht werden können:
Erstens die stärkere Berücksichtigung der WRG bei der Konzeption energieeffizienter und schadstofffreier Gebäude, z. B. im Rahmen der derzeit diskutierten Novelle des GEG.
Zweitens die energetische Gleichstellung der Abwärmenutzung durch WRG mit der Nutzung regenerativer Energien und drittens eine attraktivere Förderung von Lüftungsanlagen mit WRG - sowohl im Neubau als auch in der Sanierung.

Ralf Lottes, Hauptgeschäftsführer des VfW, ergänzt in diesem Zusammenhang: „Wir halten es für eine verpasste Chance für die Wärmewende, dass Lüftung mit Wärmerückgewinnung im Entwurf des GEG nicht behandelt wird. Um die Ziele zu erreichen, müssen alle Optionen, die in der Praxis sinnvoll sind, auch tatsächlich genutzt werden. Der VfW hält es daher für unabdingbar, auch die vermeidbaren Lüftungswärmeverluste der durch Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung gewonnenen Wärme jetzt im GEG zu adressieren bzw. zu reduzieren.“

In diesem Zusammenhang noch eine interessante Zahl: Mit den marktführenden Systemen kann im Neubau eine Reduktion der Treibhausgase sowie des Primär- und Endenergieeinsatzes für die Heizung von jeweils bis zu 69 % gegenüber der Fensterlüftung erreicht werden. Damit ist die hohe Relevanz einer Lüftung mit WRG eindeutig belegt.

  • „Wir halten es für unerlässlich, dass die Lüftung mit Wärmerückgewinnung in der aktuellen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) berücksichtigt wird.“

    Ralf Lottes, Geschäftsführer des Bundesverbandes für Wohnungslüftung e.V.

Nachhaltigkeit von Energiesparmaßnahmen

Auch die Nachhaltigkeit der Technologie wird in der ITG-Studie unter die Lupe genommen. Um die Nachhaltigkeit von Energiesparmaßnahmen noch besser beurteilen zu können, rücken Themen wie geeignete Anforderungskennwerte und Ökobilanzierung in hocheffizienten Gebäuden zunehmend in den Fokus.

Verschiedene Studien haben in diesem Zusammenhang gezeigt, dass die Wahl des konkreten Lüftungssystems oder des Materials der Lüftungsleitungen eine untergeordnete Rolle spielt. Entscheidend ist vielmehr die grundsätzliche Entscheidung des Bauherrn für ein Lüftungssystem mit Wärmerückgewinnung. Sie hat den entscheidenden Einfluss auf die Reduzierung der Heizkosten. Lüftungsanlagen mit WRG spielen daher eine wesentliche Rolle in der Ökobilanz eines Gebäudes und sind aus dem Kanon der Energiesparmaßnahmen nicht mehr wegzudenken.