Förderprogramm des Klima- und Energiefonds : Niedertemperaturwärme und -kälte für Betriebe wird gefördert

Lebensmittel-Vertrieb

Lebensmittelerzeuger, Wäschereien, Arzneimittelhersteller, viele Industrie-Bereiche – sie alle benötigen Wärme oder Kälte. Für jene, die auf erneuerbare Energien umstellen möchten, gibt es mitunter eine Förderung.

- © HLK/ E. Herrmann

Waschen, Kühlen, Trocknen oder Destillieren - stellt man diese Niedertemperatur-Prozesse auf erneuerbare Energien um, können Betriebe ihre Treibhausgasemissionen reduzieren. Das wird jetzt auch vom Klima- und Energiefonds finanziell unterstütz. Für das neue Förderprogramm stehen 15 Mio. Euro zur Verfügung, dotiert aus den Mitteln des Klimaschutzministeriums (BMK).

Details zum Förderprogramm/ Modul A und B

Angesprochen sind u.a. Betriebe aus der Papier- und Lebensmittelerzeugung, der metallverarbeitenden und kunststofferzeugenden Industrie, der Arzneimittelproduktion oder Wäschereien, die für die Produktion von Gütern und die Bereitstellung von Dienstleistungen Wärme und/oder Kälte benötigen. Konkret unterstützt der Klima- und Energiefonds Unternehmen in zwei Modulen.
Modul A
: „Innovative Dekarbonisierungskonzepte für KMUs“ richtet sich an Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die detaillierte Umsetzungspläne zur Effizienzsteigerung, kombiniert mit dem Einsatz von erneuerbaren Energieträgern, erstellen möchten. Die Förderung je Projekt ist auf 50.000 Euro pro Projekt begrenzt. Für die Fertigstellung der Dekarbonisierungskonzepte haben Förderwerber (m/w/d) 12 Monate Zeit.
Modul B
: „Investitionsförderung für Pilotprojekte zur Dekarbonisierung von Prozesswärme und -kälte“ konzentriert sich auf Unternehmen, die ein bereits vorliegendes konkretes Konzept bzw. eine Planung für ein innovatives Maßnahmenbündel zur Energieeffizienzsteigerung und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger umsetzen möchten. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen unabhängig von deren Größe. Die Förderung je Projekt ist auf 4,5 Mio. Euro begrenzt. Für die Fertigstellung der Maßnahmen haben Förderwerber (m/w/d) 36 Monate Zeit.

Leitfaden/ Online-Veranstaltung

Die Ausschreibung „Innovative klimaneutrale Prozesswärme und -kälte in Betrieben“ ist von 12.09.2024 bis 28.02.2025 (14:00 Uhr) geöffnet.
Ein Leitfaden des Klima- und Energiefonds informiert umfassend über das Förderprogramm.
Die Förder-Einreichung ist ausschließlich online über die Kommunalkredit Public Consulting GmbH unter www.umweltfoerderung.at/inno-waka möglich.
Zur Ausschreibung findet am 16. Oktober um 10 Uhr eine kostenlose Online-Info-Veranstaltung statt, zu dem man sich auf der Website des Klima- und Energiefonds anmelden kann.

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