Europäisches Parlament : F-Gase unterliegen nun strengeren Vorgaben

Das Europäische Parlament stimmte am 16. Jänner 2024 mehrheitlich für verschärfte Vorgaben zur Reduzierung der Emissionen von fluorierten Gasen

Das Europäische Parlament stimmte mehrheitlich für die verschärften Vorgaben zur Reduzierung der Emissionen von fluorierten Gasen.

- © European Union 2023-Philippe Buissin

Am 05. Oktober 2023 einigten sich die Verhandlungsführer (m/w/d) von EU-Parlament und EU-Rat bei der Novellierung der F-Gase-Verordnung (die Kältemittel betrifft) auf einen Kompromiss – die HLK berichtete.
Damit wurden essenzielle und wichtige Änderungen für die Klima-, Kälte- und Wärmepumpen-Branche in punkto Kältemittel, die Millionen von Anlagen-Betreibern sowie für alle Hersteller und Ausführenden in Europa eingeläutet.
Mit 457 Ja-Stimmen, 92 Nein-Stimmen und 32 Enthaltungen billigten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 16. Jänner 2024 eine mit dem EU-Rat erzielte Einigung zur Reduzierung der Emissionen von fluorierten Gasen (F-Gase). Der Text (in den Sie sich hier zum Teil einlesen können) sieht einen vollständigen Ausstieg aus den teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis 2050 vor, einschließlich eines Zeitplans zur Reduzierung der EU-Verbrauchsquote zwischen 2024 und 2049. Zusätzlich werden strikte Vorgaben eingeführt, die den Verkauf von Produkten, die F-Gase enthalten, in der EU verbieten. Ferner werden konkrete Fristen für den Ausstieg aus der Nutzung von F-Gasen in jenen Branchen festgesetzt, in denen eine Umstellung auf Alternativen technologisch und wirtschaftlich machbar ist, wie z. B. bei Haushaltskühlgeräten, Klimaanlagen und Wärmepumpen.
Dass der Anteil der F-Gase an den gesamten Treibhausgas-Emissionen in Österreich seit Jahren abnimmt, wie auch die im Jänner 2024 veröffentlichten Zahlen des Umweltbundesamtes (für 2022) bestätigen, sei an dieser Stelle angemerkt.

Kältemittel für Wartung und Reparatur?

Der EU-F-Gase-Beschluss betrifft auch Millionen Bestandsanlagen (WP, Kälte-Klimaanlagen,…), wo diverse Kältemittel zum Einsatz gelangen. Hier könnte es in naher Zukunft zu Verteuerungen oder Einschränkungen kommen. So gilt z. B. ab nächstem Jahr (2025) eine GWP-Begrenzung von 2.500 für die Wartung oder Instandhaltung mit Kältemittel-Neuware – weitere Details und Hinweise dazu fanden/ finden Sie in dieser HLK-Meldung.
Das Thema „Wartung und Reparatur“ spricht auch Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), an: „Das Handwerk unterstützt das Ziel, klimaschädliche F-Gase sukzessive aus dem Markt zu nehmen. Allerdings ist bereits heute abzusehen, dass das Angebot an Kältemitteln für die Wartung und Reparatur von Bestandsanlagen durch die Verordnung verknappt wird. Es ist gut, dass diese Gefahr erkannt wurde und die EU-Kommission die Möglichkeit haben soll, zusätzliche Mengen zuzulassen. Sollte sich entgegen den Annahmen der Politik herausstellen, dass in der Praxis nicht genug Kältemittel für Service und Wartung vorhanden sind, ist es dann Aufgabe der Politik, diesen Mechanismus zu aktivieren und nachzusteuern.
Ein faktisches, weitgehendes Service- und Wartungsverbot darf es nicht geben. Eine Kälteanlage auf natürliche Kältemittel umzurüsten, das wissen wir aus der betrieblichen Praxis, ist schlicht unmöglich. Handwerksbetriebe brauchen Investitionssicherheit und einen Vertrauensschutz für ihre Bestandsanlagen
."

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