ÖKKV : Statement zur F-Gase-Verordnung

Webseite des österreichischen Kälte- und Klimatechnischen Vereins, ÖKKV

Der ÖKKV liefert in seinem Statement zur Novellierung der F-Gase-Verordnung viele Details und Hinweise zu möglichen Einschränkungen bei Klimaanlagen und Wärmepumpen.

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Am 05. Oktober 2023 konnten sich in der Trilog Verhandlungsrunde die EU Kommission, das Parlament und der europäische Rat auf ein Ergebnis zur Novellierung der F-Gase-Verordnung einigen, wie die HLK berichtete.
Die finale Abstimmung im EU-Parlament ist für den 15. Jänner 2024 vorgesehen. Wird auch hier dem vorliegenden Verordnungsentwurf zugestimmt, gilt der Text als formell angenommen. Vergleicht man das jetzt vorliegende Ergebnis mit dem ursprünglichen Vorschlag des EU Parlaments, das ein totales F-Gase Verbot in vielen Produktbereichen in bereits drei bis vier Jahren vorsah, so kann man durchaus ein vorsichtig optimistisches Resümee ziehen, erklärt der ÖKKV in seinem Statement zur F-Gase-Verordnung. Viele dieser ursprünglichen Forderungen wurden entschärft bzw. zeitlich um einige Jahre nach hinten verschoben.
Prinzipiell schließt sich der ÖKKV (Österreichischer Kälte- und Klimatechnische Verein) als Interessensvertreter der österreichischen Kälte-, Klima-und Wärmepumpenfachbetriebe grundsätzlich den Standpunkten der europäischen Industrieverbände (EPEE, EHPA) an und betont in seiner Aussendung, dass die inhaltlichen Klimaziele der EU-F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 bereits langjährig unterstützt werden. Der ÖKKV setze sich auch für den Europäischen Green Deal bzw. die Ziele der Klimaneutralität bis 2050 ein und unterstütze auch das Hauptziel der F-Gase-Verordnung, die Emissionen von Treibhausgasen weiter zu reduzieren. Und zwar durch Verwendung alternativer Kältemittel mit niedrigem Treibhauseffekt, wo immer es technisch möglich und energetisch sinnvoll ist, durch Vermeidung von Kältemittel-Leckagen (dichte Bauweise, Dichtheitskontrollen, Training von Fachkräften) und durch den Einsatz energieeffizienter Systeme.
Was die novellierte F-Gase-Verordnung anlangt, geht der ÖKKV in seinem Statement auf einige Punkte ein, die die Branche in der Praxis betreffen werden (sofern am 15. Jänner 2024 dieser VO so zugestimmt werden sollte).

Wartung bestehender Anlagen und Kältemittel-Einsatz

Die Wartung und das Servicieren bestehender Anlagen ist während der gesamten Lebensdauer der Produkte möglich - entweder mit neuem, recyceltem oder wiederaufbereitetem Kältemittel. Für Kälteanlagen (mit Ausnahme von Geräten die bis unter -50° C kühlen) gilt für die Wartung oder Instandhaltung mit Kältemittel-Neuware eine GWP-Grenze von 2500 ab dem Jahr 2025. Bei ortsfesten Kälteanlagen mit der Ausnahme von Kaltwassersätzen gilt eine GWP-Grenze von 750 ab 2032. Verwendet man wiederaufbereitetes bzw. recyceltes Kältemittel für die Wartung oder Servicierung von Gewerbekälteanlagen, so gibt es bis Ende 2029 keine Einschränkungen. Danach gilt auch hier eine GWP Grenze von 2.500.
Für den Bereich Wärmepumpen und Klimageräte gilt bei Kältemittel-Neuware eine GWP Grenze von 2.500 ab dem Jahr 2026. Verwendet man wiederaufbereitetes oder recyceltes Kältemittel, so gibt es bis zum Jahr 2032 keine Einschränkungen für Service und Wartung, ab 2032 gilt auch hier eine GWP-Grenze von 2500.

Produktverbot für stationäre Split-Klimaanlagen und -Wärmepumpen

Darunter fallen u. a. Single- und Multisplit-Klimageräte, VRF-Klimaanlagen sowie gesplittete Wärmepumpen und Kaltwassersätze/Wärmepumpen mit externem Verdampfer oder Kondensator:

  1. Für Single-Split-Anlagen bis zu einer Füllmenge von 3 kg gilt ab 2025 eine GWP-Grenze von 750.
  2. Für Luft-//Luft-Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen mit einer Leistung kleiner/gleich 12 kW gilt ab 2029 eine GWP-Grenze von 150 und ab 2035 ein Verbot von F Gasen.
  3. Für Luft-/Wasser-Split-Klimageräte und -Wärmepumpen mit einer Leistung kleiner/gleich 12 kW gilt die GWP-Grenze von 150 ab 2027. Auch hier gilt das F-Gase-Verbot ab dem Jahr 2035 für neue Anlagen.
  4. Für Split-Klimaanlagen und -Wärmepumpen mit einer Leistung größer 12 kW gilt ab dem Jahr 2029 eine GWP-Grenze von 750 und ab 2033 eine Grenze von GWP 150.

    Die hier angeführten GWP-Grenzen (Ausnahme Punkt eins) und F-Gas-Verbote sind mit Sicherheitsausnahmen versehen - wenn die Sicherheit nicht gewährleistet ist/ sein sollte, kann ein anderes Kältemittel (mit höherem GWP) verwendet werden.

Mehr Details und Infos

Im Statement des ÖKKV zur Novellierung der F-Gase-Verordnung werden noch viele weitere Hinweise zu möglichen Produktverboten/ Einschränkungen bei Klimaanlagen und Wärmepumpen geliefert – das komplette ÖKKV-Statement findet man als PDF auf der Verbandswebseite. Dort erfährt man auch, wo die nächste ÖKKV-Jahrestagung stattfindet, nämlich in Frankenfels/NÖ. Man kann davon ausgehen, dass die Novellierung der F-Gase-Verordnung und ihre praktischen Auswirkungen bei der Veranstaltung am 25. und 26. April 2024 Thema sein wird.