Trinkwasserhygiene : Neue ÖNORM B1921 und EU-Trinkwasserrichtlinie

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Geht es um die Trinkwassersituation und Trinkwasserqualität in Österreich, so lässt sich festhalten, beide solche fallen grundsätzlich recht gut aus. Dies wurde so auch kürzlich in einem Experten-Webinar am 06. Juni kommuniziert – organisiert im Rahmen einer Webinar-Reihe von Techem, einem führenden Serviceanbieter für smarte und nachhaltige Gebäude.

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Dr. Bernd Jenewein, Geschäftsführer der ARGE Umwelt-Hygiene, welcher im Zuge des Webinars zu eben diesem Thema einen Vortrag hielt, pointierte aber auch:

Dennoch kam und kommt es hierzulande auch zu Krankheitsausbrüchen durch verunreinigtes Wasser. Insbesondere Legionellen sind ein Thema und – gerade auch durch Corona-bedingte Leerstände – hochaktuell.
Bernd Jenewein

ARGE Umwelt-Hygiene und Dr. Bernd Jenewein

Dr. Bernd Jenewein ist einer der renommiertesten Experten im Bereich der Wasseranalytik in Österreich. Er ist seit 2013 als Geschäftsführer der ARGE Umwelt-Hygiene, einem der führenden österreichischen Unternehmen im Bereich der Trink- und Badewasseranalytik mit Sitz in Innsbruck, tätig. Zuvor war er Laborleiter F&E bei Med-El Medical Electronics und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Innsbruck. Jenewein ist promovierter Chemiker.

Laut der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) würden die Fallzahlen österreichweit seit Jahren kontinuierlich ansteigen.
Legionellen sind natürliche Bestandteile des Wassers und verursachen Krankheiten, wenn sie in höheren Konzentrationen inhaliert werden. Dabei spannen sich die Quellen für Legionella-Infektionen beispielsweise von Warmwasseranlagen, Kühltürmen, schlecht gewartete Whirlpools bis hin zu Autowaschanlagen. Das Thema Wasserhygiene ist also ernst zu nehmen und der Vermehrung von Legionellen muss systematisch mit diversen Regularien entgegengewirkt werden. Die Trinkwasserhygiene in Österreich sei bisher durch verschiedenste Regelungen und Normen zwar gut abgedeckt, wie Trinkwasserexperten Dr. Jenewein in diesem Kontext resümierte – die Umsetzung der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht sei aber bereits seit Jänner 2023 überfällig.

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Legionellen sind natürliche Bestandteile des Wassers und verursachen Krankheiten, wenn sie in höheren Konzentrationen inhaliert/aspiriert werden – sei es über das Einatmen von Legionella-hältigem Aerosol, Staub oder die Aspiration von Legionella-hältigem Warmwasser. - © Bild: peterschreiber.media - stock.ado

EU-Trinkwasserrichtlinie und die neue ÖNORM B1921

Mit der Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie wird es nun erstmals auch eine gesetzliche Verpflichtung zur Legionellenuntersuchung im Trinkwasserbereich geben, die neue ÖNORM B1921 stellt bereits die Weichen für eine umfassende Beurteilung aller Trinkwassererwärmungsanlagen.
Als Fusion der beiden bisherigen ÖNORMEN B5019 und B5021 ergibt sich durch die Umsetzung der neuen ÖNORM B1921 für viele österreichische GebäudeeigentümerInnen eine neue Situation: Künftig fallen auch dezentrale Erwärmungsanlagen in Wohngebäuden in den Anwendungsbereich der Norm, die nun für zentrale und dezentrale Anlagen und damit grundsätzlich für alle Wohnhäuser gilt. Lediglich Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Einzelwohnungen mit eigener Energieeinspeisung sind von der Norm ausgenommen.
Außerdem umfasst die ÖNORM B1921 erstmals eine detaillierte Bewertung der Gesamtanlage – was bedeutet, dass künftig nicht nur die Ergebnisse der Einzelproben bewertet werden, sondern die Funktion des Gesamtsystems. Darüber hinaus wird die Einteilung nicht mehr nach Risikogruppen, sondern nach Nutzungsbereichen (z.B. alle Wohn-, Büro- und Schulgebäude sowie Pflegeheime und Krankenhäuser) mit unterschiedlich strengem Prüf- und Kontrollregime vorgenommen.

Konkret zielen die neuen Regularien einerseits auf die Minimierung von Totleitungen, andererseits auch auf die Sicherstellung eines dauerhaften Betriebes von Trinkwassererwärmungsanlagen ohne die Vermehrung von Legionellen sowie die homogene Verteilung des Warmwassers im Leitungsnetz.
Dazu wusste Dr. Jenewein im Zuge des Webinars:

Trinkwasser als wertvolles Gut – dies bedeutet auch, der Trinkwasserhygiene entsprechend Gewicht zuzusprechen. Die EU-Trinkwasserrichtlinie 
und die neue ÖNORM B1921 zielen ebendarauf ab.
Trinkwasser als wertvolles Gut – dies bedeutet auch, der Trinkwasserhygiene entsprechend Gewicht zuzusprechen. Die EU-Trinkwasserrichtlinie und die neue ÖNORM B1921 zielen ebendarauf ab. - © Bild: Techem
Die neuen Regularien erhöhen die Anforderungen und betreffen auch wesentlich mehr HausbesitzerInnen bzw. Hausverwaltungen […] Klar ist, dass das Vorsorgen und Vermeiden wesentlich günstiger als Sanierungen sind. Ziel ist nicht die reine Einhaltung der Normgrenzwerte, sondern die Vermehrung von Legionellen und anderen Mikroorganismen zu verhindern.
Bernd Jenewein

Webinar-Reihe von Techem

Die Veranstaltung am 6. Juni 2023 war bereits das dritte Webinar der Online-Veranstaltungs-Reihe von Techem. Unter den Webinar-TeilnehmerInnen waren u.a. ImmobilienentwicklerInnen, HauseigentümerInnen und ImmobilienverwalterInnen sowie Fachmedien, die anschließend die Thematik noch weiter diskutierten. Die Webinar-Reihe wird von Bettina Kerschbaumer moderiert und diesen Herbst fortgesetzt – angesprochen sind Interessierte aus allen Branchen.

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