Verschiedene Förderungen des BMWET : Neuer „Made in Europe“-Bonus für PV + Speicher kommt

Photovoltaik-Anlage auf einer Freifläche

Beim zweiten Fördercall (23. Juni 2025) werden Photovoltaik- und Stromspeicherprojekte mit bis zu 20 % zusätzlich gefördert, wenn dabei europäische Komponenten eingesetzt werden.

- © HLK/ E. Herrmann

Das österreichische Wirtschafts- und Energieministerium setzt 2025 ein Zeichen für europäische Wertschöpfung im Bereich der Energiewende. Denn erstmals wird ein „Made in Europe“-Bonus eingeführt, der Photovoltaik- und Stromspeicherprojekte mit bis zu 20 % zusätzlich fördert, sofern diese auf europäische Komponenten setzen. Der Bonus tritt mit dem zweiten Fördercall am 23. Juni 2025 in Kraft und soll gezielt die europäische Industrie stärken, die Versorgungssicherheit erhöhen und unfairen globalen Wettbewerbsbedingungen begegnen (Anm.: der erste Fördercall der OeMAG/ EAG-Abwicklungsstelle startet am 23. April 2025 um 17 Uhr). 
Der ab 23. Juni 2025 geltende „Made in Europe“-Bonus wird vor allem auch österreichische Hersteller im Bereich Wechselrichter sowie Batteriespeicher freuen. 
Die Förderung für Photovoltaik-, Wasserkraft-, Windkraft- und Biomasseanlagen wird 2025 im Umfang des gesetzlich vorgesehenen Mindestmaßes zur Verfügung gestellt, teilt das Ministerium mit. Damit reagiert das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) auf die aktuelle Budgetlage ebenso wie auf sich verändernde Rahmenbedingungen (insbesondere im Bereich Photovoltaik) und setzt zugleich ein Signal für die zukünftige Ausrichtung der Förderpolitik. 

Förderschwerpunkte 2025 im Überblick

Insgesamt stehen aus Mitteln des Wirtschafts- und Energieministeriums 70 Millionen Euro (durch die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom 2025) über die OeMAG für Investitionszuschüsse zur Verfügung.
Neben PV und Speicher werden auch Kleinwasserkraftwerke zur Revitalisierung gefördert. Teile des Förderpakets kommen zudem kleineren Wind- und Biomasseanlagen zugute. Die Zuschüsse werden als Fixbeträge pro installierter Leistung vergeben (für Unternehmen als auch für Privatpersonen). Die Förderschwerpunkte 2025:

  • Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher: 60 Mio. Euro
  • Wasserkraftanlagen (bis 25 MW): 5 Mio. Euro
  • Windkraftanlagen (bis 1 MW): 1 Mio. Euro
  • Biomasseanlagen (bis 50 kW): 4 Mio. Euro

 

Ausblick: EAG-Novelle 4. Quartal 2025

Eine nächste Weiterentwicklung soll mit der EAG-Novelle im 4. Quartal 2025 folgen. Im Zentrum steht dann, was wirkt und den Energiezielen dient, u.a.:

  • Systemdienlichkeit: PV-Förderung dann nur noch in Kombination mit Speichern
  • Effizienter Mitteleinsatz: Contracts for Difference statt starrer Prämienmodelle
  • Keine Förderung bei negativen Marktpreisen
  • Stärkerer Fokus auf hybride Kraftwerksmodelle (Wind-PV-Speicher)
  • Entbürokratisierung und Entfernung wenig genutzter Instrumente

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