Die Stiftung Umweltenergierecht mit Sitz in Würzburg hat sich das Schweizer Abgaben-System nun genauer angesehen und untersucht, ob die Lenkungsabgabe auch in Deutschland realisierbar ist. In der öffentlichen Studie „Europa- und verfassungsrechtliche Spielräume für die Rückerstattung einer CO2-Bepreisung“ beschreiben Markus Kahles, Projektleiter an der Stiftung, und sein Kollege Hartmut Kahl die bestehenden europa- und verfassungsrechtlich konformen Gestaltungsmöglichkeiten des Bundesgesetzgebers für eine Rückerstattung von Einnahmen aus einer möglichen CO2-Bepreisung nach dem Vorbild der Schweiz.
„In Deutschland wird seit einiger Zeit heftig diskutiert was der beste Weg für eine CO2-Bepreisung ist“, erklärt Markus Kahles im Gespräch mit HLK. „Der Staat soll sich mit einer CO2-Steuer nicht die Taschen voll machen, die Abgabe soll an die Bürger und Unternehmen zurückgegeben werden. Und genau das macht die Schweiz.“ Kahles und Kahl kommen zu dem Ergebnis, dass die Lenkungsabgabe der Schweiz nahezu genau so in Deutschland umgesetzt werden könnte. Lediglich bei der Rückerstattung an Unternehmen muss eine Alternative gefunden werden. „Die Schweiz unterliegt nicht dem europäischen Beihilferecht, weshalb der Ökobonus über die Lohnsumme an die Unternehmen ausbezahlt werden kann. In Deutschland kann man Unternehmen jedoch keine Zuschüsse für Lohnkosten geben, weshalb das hier anders, etwa durch die Senkung der Sozialabgaben, geregelt werden müsste“, meint Kahles.
Die Auszahlung an die Bürger könnte aber mit denselben Mitteln wie in der Schweiz erfolgen, erklärt der Jurist. „Dabei muss aber auch klar sein, dass die Bürger und Unternehmen die Klimaprämie nicht in derselben Höhe zurückbekommen wie sie einbezahlt würde. Das Verhältnis von Einzahlung und Rückerstattung hängt natürlich vom jeweiligen CO2-Verbrauch ab“, erklärt Markus Kahles.