PARLAMENT : Nationalrat diskutierte über Smart Meter und Vergaberecht
In der Diskussion der österreichischen Nationalratsabgeordneten wurde ein Antrag der FPÖ zum Thema Smart Meter an den Wirtschaftsausschuss weitergeleitet. Abgeordneter Peter Wurm spricht sich dafür aus, die neuen intelligenten Stromzähler nicht flächendeckend einzuführen, sondern Privathaushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch unter 6.000 kWh auszunehmen. Bei umfassenden Feldversuchen hätten die ursprünglich beworbenen Vorteile der neuen Stromzähler nicht nachgewiesen werden können, argumentiert er. Mit einer Ausnahme für Privathaushalte würde man seiner Meinung nach finanzielle Mehrbelastungen der Stromkunden (m/w) vermeiden.
Konkret rechnet Wurm allein in Österreich mit Zusatzkosten durch die Zähler-Umrüstung von knapp 1 Mrd. €. Dem stehen ihm zufolge erwartete Stromeinsparungen zwischen maximal 1,2 % und 1,8 % durch ein geändertes Nutzungsverhalten der Konsumenten (m/w) gegenüber. Für Wurm ist es außerdem extrem problematisch, dass die Stromkunden (m/w) mit dem Smart Meter einen „Spion“ in ihrer eigenen Wohnung bekommen − der Datenschutz würde aufgehoben. Empört ist Wurm, dass es keinen Rechtsanspruch auf ein Opt-Out gibt.
Kritisch zum Smart Meter äußerte sich auch Grün-Abgeordneter Albert Steinhauser. Der Nationalrat habe vor zwei Jahren zwar beschlossen, den Kunden (m/w) ein „Opt Out“ zu ermöglichen, in der Praxis würden die Energieunternehmen dieses Recht aber mit Füßen treten, kritisierte er. Entweder werde den Kunden (m/w) erklärt, dass ein Opt Out nicht möglich sei oder es werde eine einzige Funktion abgeschaltet, nämlich die viertelstündliche Meldung des Stromverbrauchs. Dabei sind laut Steinhauser die EU-Vorgaben gar nicht so streng, man müsste den Austausch der Stromzähler nur durchführen, wenn es wirtschaftlich sinnvoll ist. Die FPÖ wird von Steinhauser allerdings für wenig glaubwürdig gehalten, diese habe der Einführung der Smart Meter seinerzeit zugestimmt.
Für Abgeordnete Angela Fichtinger (V) ist der Smart Meter hingegen ein Ausdruck des technologischen Fortschritts. Der intelligente Stromzähler ermögliche es, die Kunden (m/w) auch während des Jahres über ihren Energieverbrauch zu informieren. Zudem eröffne man ihnen Zugang zu speziellen Tarifen. Es sei aber notwendig die finanzielle Belastung der Konsumenten (m/w) im Auge zu behalten, machte Fichtinger geltend.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer verteidigte den flächendeckenden Einbau der intelligenten Stromzähler in Österreich und verwies unter anderem auf eine entsprechende Studien der E-Control. Der Weg in Richtung Digitalisierung sei nicht aufzuhalten, betonte er und erinnerte daran, dass die Entscheidung für den Smart Meter in der EU bereits 2008 getroffen wurde. Anders als in Deutschland müssten die Kosten für die Umrüstung auch nicht allein die Haushalte zahlen, vielmehr würden diese auf sämtliche Netzteilnehmer aufgeteilt. Auch die Datenschutzfrage sieht Hundstorfer als geklärt an.
SPÖ-Abgeordneter Rainer Wimmer hervor, dass man im Wirtschaftsausschuss genügend Gelegenheit haben werde, über den Antrag zu diskutieren.
Bestbieterprinzip wird Verfassungsausschuss verstärkt beschäftigen
Die Neugestaltung des Vergaberechts bei öffentlichen Ausschreibungen beschäftigte den Nationalrat am Schluss des Sozialblocks der Sitzung am 15.10. Den Anlassfall bot ein Team Stronach-Antrag, im Sinne der regionalen Wertschöpfung ein Bestbieterprinzip bei öffentlichen Vergaben zu verankern. Mehrheitlich sprach sich das Plenum dafür aus, die Forderung zum Vergaberecht an den Verfassungsausschuss weiterzuleiten. Obwohl die FPÖ wie auch alle anderen Fraktionen grundsätzlich den Vorstoß begrüßte, erklärte Peter Wurm (F), die Freiheitlichen hätten die Thematik der Wertschöpfungssicherung lieber im Sozialausschuss behandelt.
Aus legistischen Gründen sei das Vergaberecht Sache des Verfassungsausschusses, stellte Nikolaus Scherak (N) klar, und Josef Muchitsch (S) informierte, am 9. November werde dort die Novelle zum Bundesvergabegesetz, mit der das Bestbieterprinzip als Maßnahme gegen Lohn- und Sozialdumping verpflichtend werde, auf Schiene gebracht. Muchitsch hofft auf ein Inkrafttreten des Gesetzes mit Jahresbeginn 2016 als wichtiges Zeichen für die Bauwirtschaft − der Team Stronach- Antrag bekräftige das. Scherak teilte zwar diese Einstellung, hielt aber fest, die Bestimmungen müssten gemäß EU-Recht diskriminierungsfrei ausgestaltet sein. Beifall für die Initiative kam auch von Werner Groiß (V) und Ruperta Lichtenecker (G), die neben Transparenz bei Subunternehmen und die Beachtung von Sozialstandards auch ökologische Faktoren bei künftigen Ausschreibungsvorgaben im öffentlichen Bereich betonten.
Antragstellerin Waltraud Dietrich (T) zeigte sich erfreut über die breite Zustimmung zu ihrem Anliegen, die heimische Wirtschaft vor ausländischen Billiganbietern zu schützen.