Statement Kälte-/Klimatechnik-Branche in D : Was Verbände vom geplanten PFAS-Verbot der EU halten

Wofür Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in der Industrie und Kälte-/Klimatechnik-Branche benötigt werden

Tausende Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) finden sich in vielen Technologien/ Anwendungen, auch in der Kälte- und Klimabranche. Die EU plant Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen tausender PFAS (mit Ausnahmen) zu beschränken bzw. zu verbieten.

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Die Organisationen BIV, BTGA, Bundesfachschule Kälte Klima Technik, FGK, RLT-Herstellerverband, VDKF und ZVKKW vertreten die gesamte Wertschöpfungskette der deutschen Kälte- und Klimabranche – Handwerk, Anlagenbau, Hersteller und Bildung. Alle unterstützen die geplante Beschränkung umweltschädlicher PFAS-Chemikalien der EU, wo immer es technisch möglich ist. Das sei aber derzeit nicht überall möglich. Deshalb sandten die genannten deutschen Organisationen eine Stellungnahme mit entsprechenden Bedenken an die politischen Entscheidungsträger im EU-Rat, EU-Parlament, in der EU-Kommission, den deutschen Bundestag, die relevanten Bundesministerien sowie an die vom PFAS-Verbot betroffenen Betreiberverbände.
Neben der Revision der F-Gase-Verordnung der EU stellt das im Raum stehende PFAS-Verbot eine weitere Herausforderung für die Kälte-Klimatechnik-Branche dar. Vom PFAS-Verbot sind aber auch viele weitere Branchen bzw. Industriebereiche direkt oder indirekt betroffen. Und in letzter Konsequenz natürlich auch die Verbraucher (m/ w/ d) in der EU.

Wofür Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) benötigt werden

Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) sind eine große Familie von tausenden synthetischen Chemikalien.
Hintergrund für das geplante PFAS-Verbot im Rahmen der EU-Chemikalien-Verordnung REACH ist, dass Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in die Umwelt gelangen könnten und die EU die Gefahr sieht, dass diese Verbindungen Böden, Gewässer, Grundwasser kontaminieren sowie die Gesundheit von Menschen bzw. anderen Lebewesen schädigen könnten. In Zukunft sollen (mit Ausnahmen) die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen aller PFAS beschränkt werden.
In dem Zusammenhang wurde auf EU-Ebene im März 2023 eine sechsmonatige Konsultation zu Per- und Polyfluoralkylsubstanzen eröffnet, die bis zum 25. September 2023 läuft – die HLK informierte darüber.
Die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbranche verwendet PFAS-Chemikalien in vielfältigen Formen und Anwendungen – u.a. in Dichtungen, Konstruktions- und Beschichtungswerkstoffen, elektrotechnischen und elektronischen Komponenten sowie als fluorierte Kältemittel. PFAS kamen/ kommen mitunter aber auch bei Outdoor-Ausrüstung, Kochgeschirr, Nahrungsmittelverpackungen, Löschschäumen sowie bei einer Vielzahl industrieller Prozesse zum Einsatz, die auch in direktem und indirekten Zusammenhang mit Schlüsseltechnologien der Transformation zur Klimaneutralität stehen.
Geeignete Alternativen
zu Per- und Polyfluoralkylsubstanzen mit den gleichen, zwingend erforderlichen Materialeigenschaften sind jedoch in vielen Fällen derzeit nicht verfügbar und auch nicht im Zeitrahmen der geplanten Verbotsfristen als marktreife Produkte entwickelbar, weisen die deutschen Organisationen hin. Das pauschale Verbot aller PFAS-Chemikalien, das derzeit von der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) geprüft wird, lehnen die Organisationen daher ab, sofern es losgelöst von einer Bewertung der tatsächlichen Umweltbelastung und der absehbaren Verfügbarkeit geeigneter Ersatzstoffe erfolgt. Der sichere Betrieb von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen wäre ansonsten massiv gefährdet.

Kernforderungen in der Stellungnahme

Die Kernforderungen in der Stellungnahme der deutschen Organisationen lauten:
• Komplette Ausnahmeregelung für fluorierte Kältemittel
• Zeitlich unbegrenzte Ausnahmereglung für PFAS-haltige Kältemittel für Bestandsanlagen
• Zeitlich unbegrenzte Ausnahmereglung für PFAS-haltige Ersatzteile für Bestandsanlagen
Grundsätzlich stellen die Organisationen in ihrer Stellungnahme zudem die Rechtskonformität des PFAS-Verbotsvorhabens mit dem EU-Recht in Frage. Die Entscheidung über die Akzeptanz oder Ablehnung des PFAS-Verbots soll nämlich ausschließlich durch die EU-Kommission erfolgen, ohne Beteiligung von EU-Parlament und -Rat (sogenanntes Komitologieverfahren). Dieses Verfahren ist bei unwesentlichen Veränderungen einer bestehenden Verordnung sinnvoll, nicht aber beim geplanten Verbot von rund 10.000 verschiedenen PFAS-Chemikalien. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen des PFAS-Verbots sind so immens, dass diese politisch verhandelt werden müssen, wofür in der EU das ordentliche Gesetzgebungsverfahren vorgesehen ist, so die die deutschen Organisationen.