Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) : Neu in den BDH-Vorstand gewählt
Die neuen Mitglieder im BDH-Vorstand (v. l.): Dr. Tillmann von Schroeter (GF Vaillant Deutschland), Kerstin Sticht (GF Kermi), Erik Feijen (GF BDR Thermea Deutschland).
- © BDHDer Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. (kurz BDH) ist ein starker Gesamtverband der Heizungsindustrie. Im BDH sind rund 120 Mitgliedsunternehmen organisiert, die rund 90.000 Mitarbeiter beschäftigen (2023) und 90 % Marktanteil in Deutschland (60 % in Europa) haben. Die Mitgliedsunternehmen produzieren heiztechnische Systeme (u a. Brennwertgeräte, Wärmepumpen, Biomassekessel, Solaranlagen,…) und Komponenten (Wärme-Übergabe/ -Verteilung/ -Speicherung).
In Berlin fand Ende April 2026 turnusgemäß eine Mitgliederversammlung des BDH statt. Zuvor tagte der Vorstand des Verbandes. Daneben standen auch Neuwahlen im BDH-Vorstand auf der Agenda. Neu in den BDH-Vorstand gewählt wurde Erik Feijen, Geschäftsführer BDR Thermea Deutschland. Er folgt auf Christian Sieg. Ebenfalls neu im Gremium ist Dr. Tillmann von Schroeter, Geschäftsführer von Vaillant Deutschland. Er übernimmt im BDH-Vorstand die Nachfolge von Dr. Norbert Schiedeck.
Mit Kerstin Sticht, Geschäftsführerin der Kermi GmbH, gehört dem Vorstand zudem erstmals eine Frau an. Sie folgt auf Alexander Kaiss.
Klare Rahmenbedingungen seitens der Politik sind wichtig
Im Mittelpunkt beider BDH-Sitzungen standen die aktuellen politischen Rahmenbedingungen auf nationaler und europäischer Ebene und deren Auswirkungen auf den Wärmesektor. Vor allem das deutsche Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) stand im Fokus. Industrie und Branche warten seit Wochen auf den angekündigten Referentenentwurf.
Von der BDH-Mitgliederversammlung geht diesbezüglich ein klares Signal aus: Die Heizungsindustrie stehe bereit, eine nachhaltige Wärmeversorgung entschlossen und beschleunigt umzusetzen. Voraussetzung hierfür sei jedoch eine Planungssicherheit durch klare politische Rahmenbedingungen sowie verlässliche Förderstrukturen. Aus Sicht des BDH ist es daher von zentraler Bedeutung, dass das GModG – wie angekündigt – bis zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt. Andernfalls würden zum 1. Juli die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner gelten und zu zusätzlichen Unsicherheiten im Markt führen.
Was passiert, wenn keine klaren Rahmenbedingungen (Förderkriterien) für den Heizungsmarkt bestehen, konnte man im Vorjahr deutlich sehen: Der Absatz von Heizungen ist in Deutschland im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand seit 15 Jahren gefallen.
Auch in Österreich wurden 2025 (wegen fehlender Förderungen) viel weniger neue Heizungen verkauft/ installiert.