Alte, bestehende Gesetze stehen Vorhaben entgegen : EABG auch für Fernwärme wichtig, aber…

Bohrturm-Anlage, mit der nach heißem Wasser in Wien-Essling gebohrt wurde

Laut EABG sollen u. a. auch Geothermie-Projekte rascher realisiert werden. Allerdings: Bewilligungsverfahren könnten durch das Wasserrechtsgesetz, Mineralrohstoffgesetz, Sondergutachten, Zuständigkeiten auf Bundes- und Landesebene, „etwas länger“ dauern. 

- © HLK/ E. Herrmann

Am 11. Juni 2026 wurde mit Zweidrittelmehrheit das Erneuerbaren Ausbau Beschleunigungs Gesetz (EABG) vom Nationalrat im Parlament beschlossen. Übergeordnetes Ziel des Gesetzes ist es, mehr erneuerbare Energie auf die Märkte zu bringen. Das EABG soll schnellere Verfahren für den Ausbau von Strom (Wind, PV, Speicher), aber auch für die Dekarbonisierung der Fernwärme und somit die Wärmewende bringen. 
So sollen erneuerbare Biomasseanlagen schneller errichtet werden können, Anlagen zur Nutzung von Umwelt- und Abwärme zügig gebaut und auch Großwärmepumpen und Geothermie-Projekte rascher realisiert werden können.
Vor allem unterirdische Heißwasser-Quellen könnten zu einem zunehmend wichtigeren Bestandteil der Wärmewende werden. Da gibt es bereits einige Projekte.
Im Großraum Graz etwa wurden heiße Quellen gefunden. Im Rahmen des 500-Millionen-Euro-Projekts „Tiefenkraft“ wird daran gearbeitet, das heiße Wasser für die Energieversorgung zu nutzen. 
Auch in Wien wurden heiße Quellen gefunden, die für den Ausbau der Wiener Fernwärme genützt werden sollen. 
Im oberösterreichischen Braunau soll die bestehende, grenzüberschreitende Tiefengeothermie durch weitere Bohrungen ausgebaut werden.
Das EABG soll bei „überragendem öffentlichen Interesse“, also „auch bei den Geothermie-Projekten für beschleunigte Genehmigungen sorgen. Wir begrüßen das Gesetz“, sagt DI Peter Weinelt, Obmann des Fachverbands Gas Wärme. Es soll zu Erleichterungen beim Bau der erforderlichen Infrastruktur sorgen und Bauvorhaben beschleunigen, was zu einem Investitionsschub führen kann. Soweit die Theorie.

Alte Gesetze in der Praxis als Bremsklötze

In der Praxis zeigt sich, dass gültige, aber meist ältere, Gesetze die (Modernisierungs-)Vorhaben in manchen Bereichen behindern. Zum Beispiel die aus dem Jahr 1969 stammende Kälteanlagenverordnung (KAV), die man mittlerweile als geschäftsschädigend und Standort-Nachteil für Österreich ansehen kann.
Auch geplante Geothermie-Vorhaben könnten in der Praxis erheblich gebremst werden, warnt der Fachverband Gas Wärme. Grund ist die Schnittmenge aus Tiefengeothermie und Wasserrecht. Die ist komplex. Schließlich fallen tiefe Bohrungen und die Nutzung von gespeicherter Wärme in alte, oft nicht für die Energiewende konzipierte Gesetze, wie das Wasserrechtsgesetz. Langwierige und lange Genehmigungsverfahren sind daher vorprogrammiert: Denn die Gesetze sind historisch und vor allem auf die Nutzung von Oberflächenwasser oder oberflächennahe Brunnen ausgelegt. „Daher gibt es viele rechtliche Grauzonen“, sagt Weinelt. Bewilligungsverfahren könnten sich jahrelang hinziehen, warnt er, weil Behördenwege komplex sind und Sondergutachten (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) eingeholt werden müssen. Auch dafür brauche es laut Fachverband „Beschleunigungen“.
Als weiterer Bremsklotz könnte sich das Bergrecht entpuppen, weil die Nutzung von Erdwärme aus der Tiefe im Mineralrohstoffgesetz nur lückenhaft geregelt ist. Tiefenbohrungen ab 300 Metern Tiefe benötigen eine bergrechtliche Bewilligung. Weil die Zuständigkeiten auf Bundes- und Landesebene aufgeteilt sind, können sich auch hier Genehmigungsprozesse trotz EABG oft über Jahre hinziehen, warnt der Fachverband und fordert, „eine entsprechende Überarbeitung der Gesetze, im Sinne jener vereinfachten Regelungen, die es derzeit bereits für Gas- und Ölbohrungen gibt“.

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