Interview mit Ing. Otwin Sparer, GF der EWK Sparer GesmbH : KAV ist geschäftsschädigend und Standort-Nachteil für Österreich
Ing. Otwin Sparer, GF der EWK Sparer GesmbH: „Die veraltete, aber gültige Kälteanlagenverordnung (KAV) aus dem Jahr 1969 ist mittlerweile massiv geschäftsschädigend für unsere Branche und meiner Meinung nach auch ein eklatanter Standort-Nachteil für Österreich“.
- © HLK/ E. HerrmannDie in Graz (Zentrale), Wien und Klagenfurt tätige EWK Sparer GesmbH (kurz Sparer) plant und installiert für den jeweiligen Bedarf abgestimmte Klima-/ Kühl-/ Heizsysteme für Privat- und Gewerbe-Kunden. Von der Beratung über die Umsetzung bis zur Nachbetreuung mit entsprechenden Montage- und Serviceleistungen sind die 43 Mitarbeitenden von Sparer für die Kunden da. Das Unternehmen von Ing. Otwin Sparer wird von ihm seit Jahrzehnten erfolgreich geleitet. HLK Solid-Chefredakteur Eberhard Herrmann sprach mit dem Kälte-Klimatechniker und Geschäftsführer über das Klimaanlagen-(Luft-/Luft-Wärmepumpen-) Geschäft in Österreich. Dabei kommen einige irreale oder als verrückt zu bezeichnende Details zu Tage, die das Geschäft für Kälte-Klimatechniker und deren Kunden erschweren oder sogar verunmöglichen.
Rückblick – wie lief das Geschäftsjahr 2025 für das Unternehmen Sparer?
Sparer: Das vorige Geschäftsjahr war recht gut für uns und wurde viel besser als erwartet. Denn die Trend-Prognosen waren anfangs ja nicht so rosig und ließen etwas Anderes erwarten. Unser Geschäft ist auch immer ein wenig Sommerwetter-abhängig. Ist der Sommer heiß und lang, läuft das Geschäft im darauf folgenden Jahr gut. Denn dann ist das Interesse von Privat- und Projekt-Kunden an Klimaanlagen hoch.
Wie teilt sich der Umsatzkuchen zwischen Privat- und Projekt-Kunden auf?
Sparer: Es hält sich bei uns ziemlich genau die Waage – rund 50 % unseres Umsatzes kommt aus dem privaten Sektor, rund 50 % von Kunden im Büro- und Geschäftsgebäude-Bereich.
Wie läuft das VRF- und Klimaanlagen-Geschäft ihres Unternehmens im Büro- und Geschäftsgebäudebereich?
Sparer: Das Geschäft mit VRF-Anlagen ist in den letzten Jahren tendenziell leicht rückläufig, leider. Denn hier spielen vor allem zwei Verordnungen eine große, nachteilige Rolle – einerseits die EU-F-Gase-Verordnung, die durch die Kältemittel-Thematik vor allem für VRF-Anlagen nicht vorteilhaft ist. Andererseits kämpfen wir ja in Österreich mit der spezifischen Situation durch die Kälteanlagenverordnung.
(Anm. d. Red.: VRF = Variable Refrigerant Flow; variabler Kältemittel-Fluss. Mit VRF-Anlagen können auch größere Gebäude ganzjährig beheizt und gekühlt werden. Ein Außengerät entzieht der Luft (oder Erde oder Wasser) Energie und kann diese einer entsprechenden Zahl an Innengeräten zur Verfügung stellen. Zwischen Außen- und Innen-Geräten zirkuliert in einer Leitung ein Kältemittel. Durch die EU-F-Gase-Verordnung werden aber indirekt immer mehr Kältemittel mit höherem GWP-Wert limitiert, weil diese im Falle einer Freisetzung ein mehr oder weniger hohes Treibhauspotenzial (GWP = Global Warming Potencial) aufweisen können. Klimafreundlichere Kältemittel haben zwar einen niedrigen GWP-Wert, sind aber mitunter sehr leicht brennbar oder giftig oder beides – sie dürfen daher nicht in Innengeräten eingesetzt werden. Es gibt z. B. keine VRF-Anlagen mit dem Kältemittel R290/ Propan).
Gibt es VRF-Anlagen, die man EU-F-Gase-VO-konform einsetzen kann?
Sparer: Nach derzeitigem Stand schon – diese VRF-Anlagen arbeiten z. B. mit dem Kältemittel R32 oder mit R410A – letzteres ist ja weiterhin erlaubt. Und es gibt noch R410A-VRF-Anlagen zum Kaufen. Aber die Frage wird sein, ob das Kältemittel R410A in absehbarer Zeit noch in ausreichender Menge zu vertretbaren Kosten verfügbar sein wird. Außerdem verschwinden ja aufgrund der F-Gase-Verordnung immer mehr VRF-Geräte für R410A vom Markt. Und für VRF-Geräte mit dem Kältemittel R32 gibt es im Geschäftsgebäude-Bereich in Österreich in der Regel keine Genehmigung seitens der Behörde, dürfen also de facto nicht in Betrieb genommen werden.
Warum werden VRF-Anlagen für den Geschäftsgebäude-Bereich mit dem Kältemittel R32 in Österreich von der Behörde nicht genehmigt?
Sparer: In Österreich gilt die Kälteanlagenverordnung (KAV). Die ist aus dem Jahr 1969. Damals kannte man nur eine gewisse Zahl an Kältemitteln. Sehr leicht entzündliche Kältemittel, wie z. B. Propan (R290), sind aus Arbeitsschutz-rechtlichen Gründen im Innenbereich von Geschäftsgebäuden verboten. Das A2L-Kältemittel R32, das als „gering entflammbar“ eingestuft und heute in der Anlagentechnik eingesetzt wird, gab es 1969 noch gar nicht. Will man eine VRF-Anlage in Österreich genehmigt bekommen, ist aber die KAV einzuhalten. Und weil die KAV nur die Klassifizierung „leicht entzündlich“ kennt, wird auch R32 so eingestuft und ist somit verboten. Darauf pocht die Baubehörde. Das Arbeitsinspektorat akzeptiert R 32 als Stand der Technik!
Aber Ende 2025 versprach die Bundesregierung ein Entbürokratisierungspaket – da war u. a. auch von der Aufhebung der KAV die Rede?!
Sparer: Von diesen Bestrebungen habe ich auch gelesen (Anm. d. Red.: HLK berichtete darüber). Aber geschehen ist bisher noch nichts. Mittlerweile ist die KAV massiv geschäftsschädigend für unsere Branche und meiner Meinung nach auch ein eklatanter Standort-Nachteil für Österreich, denn die KAV gilt ja nur hierzulande. Statt R32 Klimaanlagen müssen Kälteträgeranlagen verbaut werden, die in der Anschaffung sehr viel mehr kosten und im Betrieb auch teurer sind!
Wenn Sie keine Split-Klimaanlage mit R410A mehr bekommen (weil es hierzulande keine mehr zu kaufen gibt) – was tun sie dann, wenn ein Gewerbe-Kunde eine Klimaanlage will?
Sparer: Wir bestellen eine neue Split-oder Multi-Split-Klimaanlage, die mit dem Kältemittel R32 vorgefüllt ist, entnehmen dieses Kältemittel, und füllen das Kältemittel R410A ein.
R410A ist vom GWP-Wert her ungefähr drei Mal so klimaschädlich wie R32, wenn es in die Umwelt entweichen sollte – das sei der Form halber erwähnt und zeigt die Absurdität der Thematik. Diese Maßnahme ist also weder im Sinne der Umwelt, noch im Sinne der Energieeffizienz, noch im Sinne des Kunden und schafft uns Kälte-Klimatechnikern Mehrbelastungen. Das Ganze kann man nur mehr als sehr irreal oder verrückt bezeichnen. Noch dazu, weil wir die Garantie für eine Anlage übernehmen müssen, die nicht für dieses Kältemittel vorgesehen ist. Aber durch die KAV bzw. die Behörde, die keine R32-, sondern nur eine R410A-Anlage zulässt, sind uns die Hände gebunden.
Was ist mit bestehenden VRF-Klimaanlagen?
Sparer: In ganz Österreich sind tausende VRF-Anlagen in Betrieb, die irgendwann getauscht werden müssen. Angesichts der Kältemittelrestriktionen durch die F-Gase-Verordnung der EU, der KAV, und den wirtschaftlichen Vorgaben der Kunden, gibt es hier noch sehr viele Fragezeichen. Ich weiß noch nicht, wie wir damit umgehen sollen bzw. können. Aber ich bin nicht allein - die ganze Branche weiß es derzeit nicht.
Außer der kontraproduktiven Kälteanlagenverordnung - was nervt Sie noch?
Sparer: Die Abwerberei von Mitarbeitern nervt mich sehr. Jeder Abgang eines Mitarbeiters bindet Kapazitäten, ist mit Kosten, Mühen und Wissensabfluss verbunden.
Ich habe in den letzten zwei Jahren fünf Mitarbeiter verloren, die von Mitbewerbern abgeworben wurden! Über die (un-)sozialen Netzwerke wurden ihnen da die tollsten Sachen versprochen. Nach rund einem Jahr stellte sich dann aber heraus, dass nicht alles Gold ist, was glänzt und die sind von dort wieder weggegangen. Zum Glück kehrten drei dieser abgeworbenen Mitarbeiter wieder zu uns zurück.
Wie läuft das bisherige Jahr 2026 geschäftlich?
Sparer: Der Auftragseingang der ersten Monate 2026 entwickelte sich ziemlich gleich wie im letzten Jahr war. Aber generell ist die Stimmung bei den Kunden noch nicht so gut. Wir haben sehr viele Angebote gestellt, aber die Leute warten noch ab.
Wir beide sind leicht älter als 30 Jahre; die Pension winkt quasi schon zu. Haben Sie schon überlegt, was Sie mit Ihrem Betrieb machen wollen?
Sparer: Das Thema Fortbestand des Unternehmens beschäftigt mich schon. Vor allem durch die von Jahr zu Jahr steigenden Anfragen von M & A Unternehmen wird mir bewusst, dass ich auch nicht jünger werde. Derzeit bin ich gerade am Anfang der Überlegungen. Eine Fortführung des Unternehmens durch Mitarbeiter wäre für mich schon die erste Wahl. Die Suche nach einem Geschäftsführer war bis jetzt jedoch noch nicht erfolgreich. Eine konkrete Lösung gibt es daher noch nicht.
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