Entbürokratisierungspaket in Österreich mit 113 Punkten : Aufhebung der Wärmepumpen- und Kälteanlagen-Verordnung geplant

Am 3. Dezember 2025 nahmen Bundesminister Wolfgang Hattmannsdorfer (l.), Staatssekretär Sepp Schellhorn (m.) und Bundesminister Peter Hanke (r.) am Pressefoyer nach dem Ministerrat teil.

Bundesminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Staatssekretär Sepp Schellhorn und Bundesminister Peter Hanke (v.l.n.r.) informierten über das erste Entbürokratisierungspaket der Bundesregierung.

- © Regina Aigner/BKA

Die bürokratischen Vorgaben durch (die EU und) den Staat Österreich schlagen sich hierzulande jährlich mit Kosten von rund 15 Mrd. Euro zu Buche und erstickt die Wirtschaft. Damit diese Herausforderungen für Betriebe in Österreich endlich wieder abnehmen, präsentierten am 03. Dezember 2025 Staatssekretär Sepp Schellhorn, Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Infrastrukturminister Peter Hanke das erste Entbürokratisierungspaket, das 113 Punkte enthält. Basis dafür legten u. a. auch die über 4.000 eingelangten Rückmeldungen von Österreichern (m/w/d) bei SEDA (seda.gv.at) zum Wucher und Wünschen zum Abbau der Bürokratie. In unterschiedlichen Bereichen soll es laut Entbürokratisierungspaket in Österreich zu Vereinfachungen kommen – hier eine Auswahl: 

  • Einheitliche Energieausweis-Datenbank: In Österreich existiert derzeit keine einheitliche Energieausweisdatenbank. Künftig sollen Energieausweise bundesweit digital erfasst und zentral zugänglich gemacht werden.
  • Vereinfachung wasserbehördlicher Genehmigungsverfahren bei Wasser-/Wasser-Wärmepumpen
  • Vollständige Digitalisierung des Wasserbuchs
  • Der Beitritt zu einer Genossenschaft, oft gewählte Form bei Energiegemeinschaften, soll künftig auch digital möglich sein.
  • Vergabeverfahren der öffentlichen Beschaffung (Ausschreibungen) sollen vereinfacht  und bürokratische Eintrittsbarrieren abgebaut werden 
    Grundlegende Reform des Abfallwirtschaftsgesetzes sollen Erleichterungen für KMUs bringen.
  • Doppelprüfungen von Brandmeldern bei Wartungsvertrag sollen eingestellt werden
  • Das UVP-Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz soll vereinfacht/ digitalisiert werden, Prüfungen sollen kürzer dauern. 
  • Berichts- und Dokumentationspflichten im Energierecht sollen für Energieunternehmen vereinfacht werden 
  • Derzeit kontrollieren im Sommer zehn Behörden den Ozonwert in Österreich – diese Mehrfachgleisigkeit soll abgeschafft werden.
  • Leichtere Heranziehung von nichtamtlichen Sachverständigen (weil Verwaltungsverfahren wegen rar gesäter amtlicher Sachverständigen oft sehr lange dauern können).

Wärmepumpen- und Kälteanlagen-Verordnung aufheben

Die Österreichische Gesellschaft der Kältetechnik (ÖGKT) informierte ihre Mitglieder und Kooperationspartner gleich am 03. Dezember 2025 über das an diesem Tag vorgestellte Entbürokratisierungspaket. Das enthält nämlich auch einen für die Kälte- und Klima- und Wärmepumpen-Branche interessanten Passus. Als Punkt 104 (der 113) findet sich die geplante Aufhebung der Wärmepumpen- und Kälteanlagen-Verordnung (KAV). Der Originalwortlaut im Ministerratsvortrag auf Seite 26 des PDFs (hier geht´s zu diesem PDF): „Die aus 1969 stammende Kälteanlagenverordnung ist überholt, weil vieles auf EU-Ebene geregelt wurde und viele damals verwendete Kältemittel heute verboten sind. In Normen sind die technischen Hinweise enthalten, weswegen die Kälteanlagenverordnung aufgehoben werden kann. Die bestehenden Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzbestimmungen werden durch das entsprechende Ressort in dessen Zuständigkeit normiert.
Die Aufhebung der KAV wäre für die die Kälte-, Klima- und Wärmepumpen-Branche ein bedeutender Schritt und könnte zahlreiche Abläufe vereinfachen. Offensichtlich zeigte die 2022/ 2023 von der ÖGKT ins Leben gerufene Petition zur Aktualisierung der Kälteanlagenverordnung (KAV), bei der über 750 Unterschriften gesammelt wurden, verspätet, aber doch, noch ihre Wirkung
Die Vorhaben des Entbürokratisierungspaketes sollen möglichst rasch durch Gesetzesbeschlüsse, Verordnungen und Erlässe umgesetzt werden. Ob und wann genau die KAV fallen und alle anderen 112 Punkte des Entbürokratisierungspaketes de fakto umgesetzt werden, ist derzeit aber noch offen (genauso wie die Frage, ob der Entfall der KAV dann definitiv Abläufe vereinfachen wird oder nicht).