Baden-Württemberg/ Deutschland : Biogenes Flüssiggas anerkannt

Blick in den Brennraum eines Fluessiggasgeraetes

Flüssiggas verbrennt in Gasgeräten CO2-reduziert und schadstoffarm - erneuerbare Varianten sollten als biogenes Flüssiggas und als Dimethylether (rDME) künftig verfügbar sein.

- © HLK/ E. Herrmann

Heizungsmodernisierer in Deutschland bekommen eine weitere Wärmeversorgungsoption: Als erstes deutsches Bundesland hat Baden-Württemberg den regenerativen Energieträger als Erfüllungsoption für den Gebäudebestand anerkannt. „Durch den anteiligen Einsatz von regenerativem Flüssiggas in Kombination mit einer modernen Flüssiggas-Heizung lassen sich gebäudebezogen sofort rund 50 Prozent der CO2-Emissionen einsparen. Dieser Klimaschutzeffekt ist vergleichbar mit einer vollständigen Modernisierung der Gebäudehülle“, erklärt Jobst-Dietrich Diercks, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. (DVFG) und führt weiter aus: „Die Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes in Baden-Württemberg zeigt, dass biogenes Flüssiggas für die erfolgreiche Energie- und Wärmewende insbesondere im ländlichen Raum unverzichtbar ist“.

Wegweisende Entscheidung, auch für andere (Bundes-)Länder?

Ab 2024 sollen in Deutschland neu eingebaute Heizungen mit 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden. „Die Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes in Baden-Württemberg ist eine wegweisende Entscheidung, die Vorbildcharakter für die Gesetzgebung in anderen Bundesländern haben kann. Noch mehr Haushalte in Deutschland hätten so die Chance, ihren notwendigen und gewünschten Beitrag zur Wärmewende zu leisten“, sagt Jobst-Dietrich Diercks. Hinzu kommt, dass die Investitionskosten für den Einbau einer modernen Flüssiggas-Heizung deutlich geringer sind als die Komplettmodernisierung der Gebäudehülle oder der Einbau einer Wärmepumpe. „So können sich auch weniger finanzstarke Hauseigentümer den Einbau einer Flüssiggas-Heizung leisten und das Ziel von 65 Prozent erneuerbaren Energien erreichen“, sagt Jobst-Dietrich Diercks.

DVFG Vorsitzender Jobst-Dietrich Diercks
„Der ländliche Raum braucht biogenes Flüssiggas als Erfüllungsoption für den Gebäudebestand, um die gesetzten Klimaziele im Wärmemarkt zu erreichen“, erklärt Jobst-Dietrich Diercks, Vorstandsvorsitzender des DVFG. - © Deutscher Verband Flüssiggas (DVFG)

Energieträger (biogenes) Flüssiggas (LPG)

Flüssiggas bzw. LPG (englisch Liquified Petroleum Gas genannt) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Es ist nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan).
Der Energieträger LPG verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und künftig als Dimethylether (rDME) verfügbar. Biogenes Flüssiggas wird aus nachwachsenden Rohstoffen sowie auf Basis verschiedener biogener Reststoffe und Abfälle hergestellt und besitzt dieselben chemischen Eigenschaften wie konventionelles Flüssiggas, ist auch beliebig beimischbar.
Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie, Landwirtschaft und Gastronomie sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

In Österreich - erneuerbares Flüssiggas benachteiligt

In Österreich ist das Bundesgesetz zum Ausstieg aus der fossil betriebenen Wärmebereitstellung (Erneuerbare-Wärme–Gesetz - EWG) in Vorbereitung.
Im EWG-Regierungsentwurf ist für Flüssiggasanlagen ein Erneuerungsverbot ab 2023 und ein Stilllegungsgebot bereits ab 2025 vorgesehen, die komplette Stilllegung soll bis 2035 erfolgen. Allerdings sollen laut EWG im Gegensatz dazu Erdgasanlagen noch bis 2040, und mit erneuerbarem Gas auch darüber hinaus, betrieben werden dürfen. Dass Erdgas- und Flüssiggas-Heizgeräte annähernd ident sind (Flüssiggas weist "nur" einen höheren Brennwert auf), sei an dieser Stelle angemerkt. Durch diesen Umstand bzw. die Benachteiligung von (erneuerbarem) Flüssiggas ortet der Österreichische Verband für Flüssiggas (ÖVFG) eine Diskriminierung und hat seine Bedenken auch in seiner Stellungnahme zum EWG-Regierungsentwurf auf der Parlamentsseite festgehalten.
Der ÖVFG setzt sich dafür ein, dass in Österreich auch erneuerbares Flüssiggas eingesetzt werden kann
und anderen erneuerbaren Energievarianten gleichgestellt wird. Aber noch „kennt“ der österreichische EWG-Regierungsentwurf „kein erneuerbares oder biogenes Flüssiggas“. Man kann das als „paradox“ und „kontraproduktiv“ werten, wenn erneuerbare Energievarianten ausgeschlossen und abgelehnt werden.
Rund 50.000 Österreicher
(m/w/d) mit Flüssiggasanlagen (meist im ländlichen Gebieten) sind vom EWG-Regierungsentwurf direkt betroffen. Demnach müssten sie bereits 2023 ihre Flüssiggasanlage stilllegen, wenn es zu einer Reparatur kommen sollte, und durch eine andere Heizung ersetzen. Mit rund 25.000 Euro kann dann jeder der 50.000 Österreicher mehr oder weniger rechnen – so viel könnte bzw. wird ein Heizungstausch in etwa kosten.
Bisher können diese Anlagenbesitzer (und andere Heizungsbetreiber) noch „durchatmen“ – der EWG-Regierungsentwurf erhielt im Parlament nicht die nötige 2/3-Mehrheit.