EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden : Leitfaden zur Umsetzung der EPBD erschienen

Nachtaufnahme von Wohn- und Büro-Gebäuden in Wien

Die EU-Mitgliedstaaten haben die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) bis Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Der jüngst erschienene Annex 10 liefert Hinweise für Auslegung und Umsetzung der EPBD bzw. zu gebäudetechnischen Systemen, MSR-Technik, Raumluftqualität.

- © HLK/ E. Herrmann

Im Mai 2024 hat die Europäische Kommission die überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive/ EPBD) veröffentlicht. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die EPBD bis Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Nach Vorstellungen der Europäischen Kommission soll die EPBD die Energieunabhängigkeit und Energiesicherheit stärken, zu niedrigeren Energiekosten und gesünderen Lebensbedingungen führen und den Bedarf an Netzinvestitionen verringern. Die Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) soll der EU helfen, ihr Energieeffizienzziel zu erreichen, den Energieverbrauch bis 2030 um 11,7 % zu senken, und den Ausbau erneuerbarer Energien in Gebäuden fördern. 
Jüngst hat die Europäische Kommission einen ergänzenden Leitfaden zu Umsetzung der Energy Performance of Buildings Directive 2024/ 1275 veröffentlicht, den Annex 10.

Annex 10: Hinweise für Auslegung und Umsetzung der EPBD

Der ergänzende Leitfaden zur EPBD 2024/1275, Annex 10 vom 30. Juni 2025 enthält Hinweise für die Auslegung und Umsetzung der neuen EPBD in Bezug auf gebäudetechnische Systeme, Raumluftqualität, Inspektionen und mehr. Die Leitlinie bietet praktische Informationen und technisches Hintergrundwissen für die Umsetzung der Richtlinie. 
Der deutsche Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) begrüßt diese Veröffentlichung, insbesondere die Hinweise zur Innenraumqualität (IEQ). Die Innenraumqualität – Licht, Luft, Akustik etc. – wirkt sich erheblich auf die Menschen im Gebäude aus. Schadstoffe in der Raumluft und eine unangemessene Temperatur oder Luftfeuchtigkeit können das Wohlbefinden und die Produktivität erheblich beeinträchtigen. Zudem sind Gesundheitsprobleme z. B. aufgrund von Hitzestress oder Schimmelproblemen möglich oder auch ein erhöhtes Risiko für die Übertragung von Krankheitserregern durch die Luft.
Auch bei den Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist die Innenraumqualität zu berücksichtigen, um z. B. eine angemessene Belüftung sicherzustellen. Die Energieeinsparung darf nicht gegen die Gesundheit der Nutzer ausgespielt werden. Vorzugsweise sollten Lösungen eingesetzt werden, die für gute Bedingungen im Raum sorgen und gleichzeitig die Energieeffizienz verbessern. Mit einer Lüftung mit Bedarfsregelung und/oder Wärmerückgewinnung lässt sich beispielsweise eine hohe Raumluftqualität sicherstellen und gleichzeitig der Heizwärmebedarf verringern.
Neue Nichtwohngebäude sind gemäß EPBD zudem mit Mess- und Steuergeräten zur Überwachung und Regulierung der Raumluftqualität auszustatten. Die EU-Kommission schlägt vor, in diesen Gebäuden insbesondere CO2 als Indikator für die Belüftung kontinuierlich zu überwachen und gegebenenfalls die Feinstaubbelastung (PM 2,5) zu messen. Die so erfassten Daten ermöglichen, den Betrieb von Lüftungsanlagen automatisiert an den aktuellen Bedarf anzupassen. Bei Wohngebäuden können die Mitgliedstaaten in diesem Punkt frei entscheiden. Die EU-Kommission schlägt die Überwachung des CO2-Gehalts in Wohnräumen und der relativen Luftfeuchtigkeit in „Feuchträumen“ vor. Der FGK empfiehlt, sowohl in Wohn- als auch in Nichtwohngebäuden mit bedarfsgeregelten Lüftungssystemen den erforderlichen Luftaustausch automatisch sicherzustellen.

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