Photovoltaik : Handelsgericht Wien: Doppelverrechnung des Netzzutrittsentgelts bei PV-Anlage unzulässig

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Letzten Sommer zog der Bundesverband Photovoltaik Austria (PV Austria) eine Bilanz im Hinblick auf die Novellierung des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (kurz: ELWOG). Insbesondere waren dabei auch die Vorgaben und Kosten für den Netzzutritt von PV-Anlagen ein Thema. Man wollte damals klarstellen, dass einige Netzbetreiber bei der Berechnung der Kostenpauschale gewisse Leistungen doppelt verrechnen würden und dies mit der gesetzlichen Intention im ELWOG konfligiere.
Ein Gerichtsurteil könnte im Hinblick auf eine solche Doppelverrechnung nun richtungsweisend sein.

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Doppelverrechnung der Anschlussleistung bei neuer PV-Anlage im vorliegenden Fall unzulässig

Seit fast zwei Jahren wird zwischen verschiedenen Institutionen und der Politik über die korrekte Abrechnung der Netzanschlusspauschale für neue PV-Anlagen diskutiert. Dementsprechend lange begleitet die Unsicherheit jedes neue PV-Projekt.
Zwar bestätigte ein Rechtsgutachten des Bundesverbandes PV Austria die vermeintlich eindeutige Sachlage der einmaligen Kostenverrechnung - ein Gutachten der Netzbetreiber stand dem jedoch entgegen. Für weitere Unsicherheit sorgte ein Leitfaden der E-Control, der wiederum die Interpretation der Netzbetreiber teilt.

Ein nun vorliegendes Gerichtsurteil des Handelsgerichtes Wien hat in einem konkreten Fall in erster Instanz entschieden, dass der Netzbetreiber eine bereits einmal bezahlte Anschlussleistung - etwa für den Strombezug - nicht ein zweites Mal verrechnen darf, wenn eine PV-Anlage angeschlossen wird und der Netzanschluss unverändert bleibt. Dies bestätigt somit die Erst-Entscheidung der Regulierungskommission der E-Control und das Gutachten des PV-Branchenverbands.

Vera Immitzer, Geschäftsführerin des PV Austria, meint im Hinblick auf diese Entscheidung:

Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt in Richtung Fairness und Transparenz. Seit der Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) im Juni 2021 wurde die PV-Branche mit der Frage der Berechnung der Netzanschlussgebühren alleine gelassen. Nun gibt es ein Gerichtsurteil das wegweisend ist.
Vera Immitzer

Auslöser dieses Rechtsstreites war ein großer PV-Anlagenbetreiber, die Flughafen Wien AG, der sich aufgrund der Gesetzeslage und der vorliegenden Entscheidung der Regulierungskommission der E-Control gegen die Doppelverrechnung wehrte. Der Netzbetreiber klagte daraufhin die Kosten beim Anlagenbetreiber ein. Der Anlagenbetreiber hat nun in erster Instanz Recht bekommen, dass eine Doppelverrechnung unzulässig ist. Das Urteil des Handelsgerichts Wien ist aber noch nicht rechtskräftig. Ob seitens des Netzbetreibers das Urteil akzeptiert wird, oder doch ein Einspruch gegen das Urteil erfolgt, ist noch offen und damit auch, ob die Branche wieder zur Tagesordnung übergehen kann. Zwei weitere Verfahren zur Verrechnung des Netzzutrittsentgelts sind bei den zuständigen Landesgerichten anhängig.