Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz(EAG) : Geforderte Novellierung des EAG will Praxisnähe schaffen

Hour glass and calendar concept for time slipping away for important appointment date, schedule and deadline
© Bild: Brian Jackson - stock.adobe.com

In Abstimmung mit dem Regierungspartner brachten die Grünen in der gestrigen Nationalratssitzung (21.09.22) einen Initiativeintrag zur Novellierung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) ein. Damit wird neben der vergangenen Budgetanpassung und -aufstockung rasch auf die Erfahrungen erster Förderdurchgänge reagiert.

Verlängerung der Errichtungsfrist für PV-Anlagen - um gefährdete Förderungen zu retten

Den Branchenverband Photovoltaic Austria (PV Austria) erreichten in den letzten Monaten zahlreiche Hilferufe der Unternehmen, dass auf Grund von unplanbaren Lieferzeiten die Errichtungsfristen für die Förderung nicht eingehalten werden können. Unzählige bereits zugesagte Förderanträge waren und sind gefährdet. PV Austria wies daher in zahlreichen Gesprächsrunden mit dem zuständigen Ministerium (BMK) auf die Notwendigkeit einer Anpassung des Gesetzes hin. Mit dem nun vorgelegten Initiativantrag soll dem entgegengesteuert werden, indem die Errichtungsfrist für PV-Anlagen bis 20 Kilowattpeak (kWp) zweimal um neun Monate verlängert wird. Diese Änderung soll auch rückwirkend für bereits eingereichte Projekte gültig sein.

Es liegt nun am Parlament

Geschäftsführerin von PV Austria, begrüßt den rasch vorgelegten Initiativantrag und meint, mit der Anpassung der Errichtungszeiten werde auf die wenig prognostizierbaren und langen Lieferzeiten geschwind und unbürokratisch reagiert. An dieser Stelle nun wichtig:

[...] dass im Parlament die notwendige 2/3 Mehrheit rasch erreicht wird, damit die PV-Kund*innen nicht um den Förderverlust fürchten müssen und der Branche der nötige Rückhalt für unverschuldete Verzögerungen gegeben wird.
Vera Immitzer

Fixer Fördersatz für Anlagen bis 20 kWp

Angepasst werden soll weiters die Förderung in der Kategorie B (Anlagen von 10,1 bis 20 kWp). Auch in dieser Kategorie soll es zukünftig einen fixen Fördersatz geben (anstelle eines umgekehrten Bieterverfahrens). Dieses Anlagensegment trifft vor allem Anlagen des privaten Bereichs, wo die derzeitige Fördervergabe schlichtweg zu aufwendig ist. Diese Regelung soll ab dem kommenden Förderjahr 2023 gelten.

Addendum: Beginn der Arbeiten auch vor der Antragstellung ermöglichen

Immitzer meint weiter: „Um dem aktuellen Errichtungsdruck zusätzlich etwas Luft zu verschaffen, sollte auch noch der ‚Beginn der Arbeiten‘ praxisgerechter umgesetzt werden, damit Bestellungen bereits vor der Antragstellung möglich sind. Im Zug der kommenden Förderverordnung, die unter anderem die Fördercalls und Fördersätze für das kommende Jahr festlegt, sollte auch diese Herausforderung noch abgebaut werden."