Energiegemeinschaften : Der Nachbar darf bald Strom liefern

Energiegemeinschaften photovoltaik Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz August 2020 Gewessler Klimaschutzministerium österreich
© BMK / Cajetan Perwein

Wenn ein Nachbar mittels Photovoltaik-Anlage mehr grünen Strom produziert, als er selbst benötigt, kann er den bis jetzt nicht legal an seinen direkten Nachbarn verkaufen bzw. auch den mit Grünstrom versorgen. Das soll sich jetzt durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ab dem Jahr 2021 ändern und Energiegemeinschaften möglich machen. Österreichs Klimaschutzministerin Leonore Gewessler präsentierte am 27. August erste Details und meint: „Die Energiewende ist ein entscheidendes Werkzeug im Kampf gegen die Klimakrise. Wir alle können dabei einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Mit Energiegemeinschaften wird genau das möglich. Ab nächstem Jahr können alle Menschen in Österreich Teil davon werden. Durch die Energiegemeinschaften stellen wir die Weichen für eine zu 100 Prozent erneuerbare Stromversorgung bis 2030“.

Die rechtliche Basis der Energiegemeinschaften ergibt sich aus dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Gegenwärtig wird das EAG von Klimaschutzministerin Gewessler verhandelt und in den nächsten Wochen in Begutachtung gehen.

Zwei Modelle von Energiegemeinschaften sollen dabei ab 1.1. 2021 möglich sein:

1. Erneuerbare Energien Gemeinschaften

Diese ermöglichen die gemeinsame Nutzung von regional produzierter erneuerbarer Energie beispielsweise in einer Nachbarschaft oder Siedlung.

Beispiel: In einem Ort schließen sich fünf Haushalte zusammen und finanzieren gemeinsam auf einem geeigneten Dach eine Photovoltaik-Anlage. Diese Energie können sie nun gemeinsam nutzen. Dadurch sparen sie jeweils Strom- und Netzkosten und schützen das Klima.

„Mir geht es darum, dass wir mit den neuen Energie-Gemeinschaften bis dato nicht realisierbare Energie-Lösungen zur CO2-Reduktion und gegen die Erderwärmung forcieren und es ganz real und einfach umsetzbar, vielen Menschen ermöglichen, an einem wunderbar solidarischen und kooperativen Prozess mitzuwirken. In dem sie die positiven Wirkungen verantwortungsvoller Energiepolitik hautnah miterleben und dabei noch Energiekosten sparen können“, so Andreas Schneemann, Geschäftsführer der Energie Kompass GmbH und Initiator des vom BMK unterstützten „act4.energy“-Innovationslabors zur Schaffung eines digital erneuerbaren Energiesystems.“

2. Bürgerenergiegemeinschaften

Sie ermöglichen die gemeinsame Nutzung von erneuerbaren Energien auf einem überregionalen Level. Dabei tritt ein neuer Marktakteur im Strommarkt auf, wenn sich mehrere Nutzer zu einer rechnerischen Gemeinschaft zusammenschließen.

Beispiel: Eine Gruppe von Menschen aus unterschiedlichsten Bundesländern investiert gemeinsam und errichtet eine große PV-Anlage an einem Standort in Österreich. Die dort produzierte Energie kann nun von allen Teilnehmern genutzt werden und sie profitieren auch vom Verkauf der nicht verbrauchten Energie.

Details noch unklar

Noch sind etliche Details zu den Energiegemeinschaften bzw. dem EAG unklar [Abrechnung, Versteuerung, Netzkosten/-gebühren: Auswirkungen auf die anderen Stromkunden?, Technik(-Hürden?), miniBHKWs? …].

Fest steht: Jeder Haushalt soll ab 2021 seinen Strom oder seine Wärme selbst produzieren und an Energiegemeinschaften weitervermitteln dürfen. Das macht die Bürger unabhängiger von Energiepreisen und zu einem aktiven Teil der Energiewende bzw. des Klimaschutzes