Begutachtungsentwurf für neue Regeln am Strommarkt : Neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz vorgelegt

Hochspannungsmast von unten gesehen, der elektrische Energie an die Stromnutzer weiterleitet

Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das bis 4. August 2025 eine Begutachtungsfrist durchläuft, regelt, wie das Stromsystem in Österreich zukünftig aussehen soll und ist u. a. in punkto (kommender) Kosten für alle relevant.

- © HLK/ E. Herrmann

Österreich war/ ist bei der Umsetzung der EU-Strom-Binnenmarktrichtlinie säumig. Die EU-Richtlinie hätte bis 2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen – eine Einigung auf einen Gesetzesbeschluss konnte nicht hergestellt werden. Seit der Übernahme der Zuständigkeit durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) am 1. April 2025 arbeitete die Bundesregierung gemeinsam mit Hochdruck am neuen Begutachtungsentwurf zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG). Der wurde am 04. Juli 2025 vorgelegt und durchwandert eine 4-wöchige Begutachtungsfrist. Dadurch konnte eine drohende Strafzahlung für Österreich vorerst abgewendet werden. 
Der Entwurf für das ElWG regelt, wie das Stromsystem in Österreich zukünftig aussehen soll. Das ist insofern wichtig, als das das Thema Energie (und Strom ist ein Teil davon) alle in Österreich betrifft, für den Wirtschaftsstandort wichtig ist und Energie ein nicht unwesentlicher Inflationstreiber war/ ist. 
Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz wollen wir günstigere Preise, stabilere Netze und die Energiewende beschleunigen. Das soll Entlastung für Haushalte und Betriebe bringen sowie Versorgungssicherheit herstellen, das ist die größte Strommarktreform seit 20 Jahren. Wir brauchen einen neuen Pragmatismus in der Energiepolitik, damit wir die Energiewende von der Ankündigung in die Umsetzung bringen. Ein verlässliches Stromsystem ist die Grundlage für Arbeitsplätze, Wettbewerbsfähigkeit und soziale Sicherheit. Der Strommarkt steht unter Druck – mit Netzüberlastung, steigenden Kosten und fehlendem Zugang. Wir bringen jetzt ein modernes Gesetz auf den Weg, das Bürokratie abbaut, Investitionen erleichtert und unser Energiesystem zukunftsfit macht“, so Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer.

Was das ElWG bringen soll: ...Stromkosten senken

Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das sich nun rund vier Wochen in Begutachtung befindet, soll langfristig für fairere Preise und mehr Gerechtigkeit bei den Stromkosten sorgen, die Stabilität der Netze durch neue Regeln für Einspeisung und Verbrauch stärken, soll Tempo in die Energiewende bringen und Planungssicherheit schaffen. Neu sind u. a. folgende Punkte:

  • Strompreis-Runter-Garantie. Zukünftig gilt: zahlt das Energieversorgungsunternehmen weniger, soll auch der Kunde davon profitieren. Dafür sorgt das EIWG mit einer Niedrig-Preis-Garantie. Darüber hinaus bekommt die E-Control die Möglichkeit, die Preisüberwachung effektiver durchzuführen, um Marktmanipulationen zulasten der Kunden zu verhindern.
  • Flexible Netzentgelte: Kunden (m/w/d) sollen künftig Geld sparen, wenn sie Strom zu günstigen Zeiten verbrauchen – möglich durch zeit- und lastvariable Netzentgelte sowie dynamische Stromverträge. Diese Neuerung soll einen finanziellen Anreiz schaffen, sich flexibel zu verhalten.
  • Dynamischer Energiepreis: Dank zeit- oder lastvariabler Netzentgelte können Stromkunden künftig Kosten sparen, wenn sie ihren Verbrauch an günstigere Zeiten anpassen. Möglich wird das etwa durch dynamische Stromverträge – ideal z. B. für Wärmepumpen oder E-Autos.
  • Sozialtarif: Es wird ein bundeseinheitlicher Sozialtarif eingeführt (6 Cent/kWh bis 2.900 kWh), der gezielt Haushalte mit niedrigem Einkommen entlastet.
  • Einfachere Rechnungen & Hebung der Tarifwechselrate: Die Mindestanforderungen für Rechnungen beziehen sich in Zukunft nur mehr auf die wesentlichen Bestandteile (z.B. Rechnungsbetrag, Datum der Fälligkeit und etwaige Änderungen von Produkt oder Preis). Um höhere Wechselraten zu erzielen, wird zur Stärkung des Wettbewerbs zukünftig in der Rechnung auf den Tarifkalkulator verwiesen. Außerdem müssen Lieferanten die mehr als 25.000 Zählpunkte (bzw. „Haushalte“) beliefern, dynamischen Energiepreise anbieten. Dadurch können Endkundinnen und Endkunden selbst von täglichen Preisschwankungen der Großhandelsmärkte (z.B. Nutzung des niedrigen Preises zu Mittag, wenn PV viel Strom produziert) direkt profitieren.
  • Stromweitergabe (Peer-to-Peer) gesetzlich verankert: Haushalte dürfen künftig ihren produzierten Strom direkt an Familie, Freunde oder Nachbarn weitergeben – sogar kostenlos. Das spart Netzkosten, stärkt die Eigenversorgung und bringt eine rechtliche Grundlage für privaten Stromhandel.
  • Öffentliches Interesse für öffentliche Energieversorger: Das öffentliche Interesse an günstiger Energie wird in die Satzung der Energieversorger geschrieben, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden. Das gibt den Unternehmen nach dem Vorbild Tirol mehr Spielraum, die Preisfestsetzung im Sinne der Konsument/innen zu gestalten.
  • Gerechte Aufteilung der Netzkosten. Ein aktuelles Problem für viele Haushalte sind die steigenden Netzkosten. Künftig werden auch die Erzeuger von Strom, einen Teil der Netzgebühren übernehmen müssen und damit einen Teil der Last der Haushalte übernehmen. 

…Versorgung sichern/ Energiewende beschleunigen

Das (in Begutachtung befindliche) neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) soll auch im Bereich der Strom-Versorgung Neuerungen bringen:

  • Systemdienliches Verhalten wird finanziell belohnt: Wer Strom flexibel verbraucht oder Speicher gezielt einsetzt, entlastet das Netz – und soll künftig weniger Netzentgelte zahlen. Das ElWG schafft dafür erstmals eine klare Anreizstruktur.
  • Spitzenkappung. Stromspitzen – etwa aus PV-Anlagen – werden technisch begrenzt, um Netzüberlastungen zu vermeiden. Neu ist die breitwirksame Vorgabe von vorübergehend max. 60 % Einspeisung bei PV im Fall von drohender Netzüberlastung. Das soll für mehr Netzstabilität und höhere Effizienz sorgen.
  • Digitalisierungsschub und neue Messsysteme. Das ElWG schafft die Grundlage für virtuelle Abrechnungspunkte, etwa beim bidirektionalen Laden von E-Autos oder beim Einsatz smarter Heimspeicher. Damit soll modernes Energiemanagement erstmals flächendeckend möglich werden.
  • Flexibler Netzzugang statt langem Warten: Neue Erzeugungsanlagen sollen schrittweise ans Netz können – statt auf einen Vollanschluss zu warten, kann man mit Teilkapazität starten und sukzessive ausbauen.
  • Planbare Netzanschlüsse. Netzbetreiber sollen klar darlegen müssen, wann und wie ein Anschluss möglich ist – mit verbindlicher Planung.
  • Direktverträge: Industrieunternehmen sollen Strom langfristig direkt von erneuerbaren Anlagen beziehen können – rechtlich klar abgesichert über PPA und Direktleitungen.
  • Mechanismen für die Versorgungssicherheit bis 2030 verlängert. Damit die Lichter nicht ausgehen, wenn PV und Wind keinen Strom produzieren wird der Versorgungssicherheitsmechanismus bis 2030 verlängert.
  • Weniger Hürden für neue Marktteilnehmer: Energiegemeinschaften, Prosumer-Modelle und innovative Geschäftsmodelle werden rechtlich und technisch besser eingebunden. Das ElWG schafft erstmals die Voraussetzungen, um Hybridanlagen, Speicher und neue Marktrollen einfach und effizient ins System zu integrieren.

Was einige Verbände & Organisationen zum ElWG sagen

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz legt wichtige Spielregeln für die Energiewende fest. Viele Maßnahmen gehen in die richtige Richtung. Die AK-Expert:innen werden in der Begutachtung sehr genau darauf schauen, dass die konkrete Umsetzung sozial ausgewogen ist und die Kosten der Energiewende gerecht verteilt werden,“ erklärt AK Präsidentin Renate Anderl
Der ElWG-Entwurf sei in wesentlichen Punkten höchst problematisch. Insbesondere sollen Kosten für Einspeiser steigen – heimische Erzeugung werde teurer, Import gefördert, bemängelt die Kleinwasserkraft Österreich in einer Aussendung.
Auch der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) meldet sich mit klarer Kritik zu Wort: Zwar enthalte der Entwurf Ansätze für viele zentrale Weichenstellungen für ein zukunftsfähiges Energiesystem. Doch fehlt in vielen Teilen die wirtschaftliche Praxis. In weiten Teilen wurden zum alten Entwurf Änderungen vorgenommen, die jede Planungssicherheit nehmen. Etwa durch die Einführung von weiteren Netzentgelten für die saubere Stromerzeugung. Und das sogar rückwirkend, bemängelt der EEÖ. 
Für die Industriellenvereinigung (IV) bietet diese umfassende Novelle des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) eine große Chance. „Entscheidend für den Erfolg des neuen Gesetzes ist es aus Sicht der Industrie, ob es gelingt jene Stellschrauben, die das ElWG grundsätzlich vorsieht, so zu stellen, dass eine spürbare Entlastung bei den Stromkosten für die Unternehmen spürbar und das Stromsystem insgesamt kosteneffizienter gestaltet wird“, so IV-Generalsekretär Christoph Neumayer.
Der Gesetzesentwurf zum neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz enthält viele gute Ansätze, benötigt aber noch Nachbesserungen, damit ein leistbarer und wettbewerbsfähiger Strompreis für Betriebe und Haushalte erzielt werden kann“, betont Jochen Danninger, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Der Gesetzesvorschlag ist ein wichtiger Schritt hin zu einer effizienteren und flexibleren Stromversorgung. Er enthält wichtige Maßnahmen, die dazu beitragen werden, den Umbau des Energiesystems fairer, kundenorientierter und kosteneffizienter zu gestalten“, sagt Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Österreichs Energie, der Interessenvertretung der österreichischen E-Wirtschaft. Kritisch sieht die E-Wirtschaft jedoch die zahlreichen Verweise auf neue Belastungen, die sich im neuen Gesetzesvorschlag finden.
Zahlreiche Organisationen und Verbände äußerten, dass sie das ElWG nun eingehend studieren und auf Praxis-Tauglichkeit prüfen werden.

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