Schulterschluss im Baubereich : ZT-Kammern wollen einheitliche Vorgehensweise

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© HLK/ E. Herrmann

Ein Schulterschluss in der Baubranche ist aus Sicht der Standesvertretung (Kammer der ZiviltechnikerInnen) ein geeignetes Mittel, um einen Beitrag zur Abwicklung der Covid-19-Krise zu leisten. Zum einen wird die Ansteckungsgefahr im Baustellenbereich weiter reduziert. Zum anderen würden auch etwaige wirtschaftliche Nachteile nicht unsinnig in die Höhe geschraubt. Durch einen derartigen Schulterschluss wird auch ein Miteinander aller beteiligten Parteien nach Ende der Covid-19-Krise gewährleistet, so die Meinung der Standesvertretung.

Die Kammern der ZiviltechnikerInnen werden auf die genannten Stakeholder und Partner zugehen, liest man dazu in der jüngsten Aussendung.

Die ZT-Kammern sind die gesetzliche, interessenspolitische Vertretung der ArchitektInnen und ZivilingenieurInnen Österreichs.

Unsicherheit beenden

Auf Basis der vorliegenden Verordnungen betreffend Corona-Virus herrscht große Unsicherheit unter den Mitgliedern der gesamten Baubranche hinsichtlich des Umgangs mit offenen Projekten (örtliche Bauaufsicht, Vermessungen, etc.).

Gleichzeitig ist es den Kammern der ZiviltechnikerInnen aber nicht möglich, den Mitgliedern einen generellen Baustopp zu empfehlen, da das Haftungsrisiko für einzelne Büros in dieser unklaren Situation zu groß ist.

Aufgrund der oben aufgezeigten Konflikte in der Praxis, regt die Standesvertretung an, österreichweit zwischen sämtlichen öffentlichen Auftraggebern und Auftragnehmern unter Einbeziehung sämtlicher Interessensvertretungen einen Schulterschluss herbeizuführen.

Seitens der Standesvertretung wird daher empfohlen, die bereits vorliegenden gesetzlichen Grundlagen iSe Guideline gemeinsam mit der Bundesregierung und weiteren Interessensvertretungen zu konkretisieren.

6 Ziele gemeinsam verfolgen

Im Sinne einer partnerschaftlichen Abwicklung der laufenden Verträge während der Covid-19-Krise, sollten mit diesem Schulterschluss laut ZT-Kammern folgende Ziele verfolgt werden:

* Möglichkeiten aufzeigen, um Bau- und Planungsprozesse aufrecht zu erhalten

* Keine Pönalforderungen von Seiten der Auftraggeber im Zusammenhang mit Corona-bedingten Ausfällen/Verzug usw.

* Mehrkostenforderungen fair regulieren

* Abarbeiten von Aufgaben, die nicht vor Ort (Baustelle) zu erfolgen haben

* Festlegung von großzügigen Fristen für neu zu bekanntmachenden Ausschreibungen

* Fristverlängerungen von laufenden Projekten, auch wenn diese von zeitlich begrenzten Förderungen abhängig sind