Nationalrat stimmt für Holzkraftwerke : Weiterführung von Biomasse-KWK-Anlagen

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© Parlamentsdirektion/Johannes Zinner

Während mit der sogenannten „Kleinen Ökostromnovelle 2017“ für Biogasanlagen zusätzliche Mittel zur Verfügung standen, wurde damals für Biomasseanlagen keine Regelung geschaffen. Daher war nur für einen sehr geringen Teil der Biomasseanlagen ein nahtloser Nachfolgetarif möglich. Im Juli 2018 berichtete die HLK über die prekäre Lage von Strom- und Wärmeerzeugungs-Anlagen, deren weiterer Betrieb zum damaligen Zeitpunkt mehr als fraglich war.

Um das zu ändern, wurde von den ÖVP-Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler und FPÖ-Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger ein Initiativantrag zur Änderung des Ökostromgesetzes in den Nationalrat eingebracht, um den Fortbestand von Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen (KWK-Anlagen) auf Basis von Biomasse sicherzustellen.

Für den Beschluss der neuen Regelung war eine 2/3 Mehrheit notwendig, die mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS am 30. Jänner 2019 auch erreicht wurde.

„Mit dem heute gefassten Beschluss des Nationalrates wird die Zukunft von Biomasse-Anlagen sichergestellt. Immerhin sichern Biomassekraftwerke 6.400 Arbeitsplätze und sind ein wichtiger Bestandteil der Wertschöpfung am Land“, so Bundesministerin Elisabeth Köstinger nach der erfolgten Einigung im Nationalrat.

Die neue Regelung soll Betreibern von Biomasse-Anlagen ermöglichen, einen neuen Antrag zu stellen, wenn ihr Einspeisetarif in den Jahren 2017 bis 2019 ausgelaufen ist bzw. auslaufen wird. Diese Maßnahme wird den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des neuen „Erneuerbaren Ausbau Gesetzes“ (EAG) überbrücken. Die Kosten sollen bei rund 50 Mio. Euro jährlich liegen, je nachdem wie viele Anlagenbetreiber einen Antrag auf Nachfolgetarif stellen werden und wie sich der Marktpreis entwickelt.

Biomasse-KWK-Anlagen, die mit Holz betrieben werden und Strom sowie Wärme produzieren, sind insbesondere in den Wintermonaten eine wichtige Stütze, um nicht Atomstrom importieren zu müssen, und ein wichtiger Abnehmer von minderwertigem Schad-Holz (durch Eis- und Schneebruch, Borkenkäfer).

„Mit dem Beschluss einer Übergangslösung für Holzkraftwerke ist Elisabeth Köstinger und der Bundesregierung ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung 100 Prozent erneuerbare Stromproduktion und grüne Fernwärme gelungen. Ohne Holzkraftwerke würden etwa 20 Prozent der Ökostromproduktion und mehr als 40 Prozent der erneuerbaren Fernwärme ausfallen, was eine Erhöhung der Treibhausgasemissionen Österreichs um etwa drei Millionen Tonnen zur Folge hätte“, erklärt Franz Titschenbacher, Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes. „Die Weiterentwicklung und laufende Modernisierung des Anlagenparks benötigt stabile Rahmenbedingungen sowie ausreichende Tarifhöhen und realisierbare Effizienzkriterien. Wie viele Anlagen bis zum Inkrafttreten des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes erhalten werden können, hängt nun maßgeblich von der Ausgestaltung der notwendigen Verordnungen ab. Fest steht, dass bei einem Wegfall einer relevanten Anzahl von Anlagen das Verfehlen der österreichischen Energie- und Klimaziele droht.“

Höhe der Tarife noch offen

Das Ziel sei grundsätzlich sehr begrüßenswert. Ob der Beschluss aber dazu geeignet sei tatsächlich die für den Klimaschutz und die Energiesicherheit so wichtigen Holzkraftwerke im Betrieb zu halten, ist zum aktuellen Zeitpunkt fraglich, meint man hingegen seitens der IG Holzkraft.

Wesentliche Anliegen der Anlagenbetreiber seien nicht ausreichend berücksichtigt. So fehle z.B. eine dringend notwendige Differenzierung der Effizienzkriterien, welche die unterschiedlichen technischen Anlagenkonfigurationen berücksichtige. „Da besteht aus Betreibersicht noch erheblicher Verhandlungsbedarf“, so Hans-Christian Kirchmeier, Vorsitzender der IG Holzkraft. „Die Tarifhöhe wird nicht gesetzlich fixiert, sondern in einer gesonderten Verordnung festgelegt. Wir appellieren an die zuständige Frau Ministerin Köstinger Tarife zu verordnen, welche einen wirtschaftlichen Betrieb der Holzkraftwerke ermöglichen“, so Kirchmeier.

Ob die Novelle auch im Bundesrat die erforderliche, verfassungsrechtlich notwendige, Mehrheit findet, ist derzeit noch offen.

Ökostromkosten für sozial schwache Haushalte gestrichen

Neben dem Erhalt der Biomasse-Anlagen betrifft der Abänderungsantrag auch sozial schwache Haushalte, die von Energiearmut betroffen sind. Diese sollen von der Finanzierung des Ökostroms erstmals ausgenommen werden. „Jeder sozial schwache Haushalt erspart sich hier 20 Euro im Jahr. Eine wichtige Maßnahme gegen die Energiearmut und viel Geld für jene, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen“, so Köstinger.