Ausgewiesener Schallschutz : Neuer Teil 5 der ÖNORM B 8115 - Beschreibung von Schallschutz-Klassen

Mit dem vor kurzem erschienenen Teil 5 – der Klassifizierung – liegen nun auch die technisch eindeutigen Beschreibungen und Einstufungen der geeigneten Schallschutz-Klassen vor.

Wer kennt das nicht? Voller Freude bezieht man das neue Heim oder Büro, atmet durch und fühlt sich pudelwohl. Doch plötzlich drängen Geräusche und Stimmen aus den angrenzenden Räumlichkeiten an unser Ohr, stört Lärm von draußen unsere verdiente Ruhe. Lärm wird als "unerwünschter Schall" definiert, oder, wie es der Publizist Kurt Tucholsky formulierte "Lärm ist das Geräusch der anderen". Der neue Teil 5 der ÖNORM B 8115 liefert die eindeutige Beschreibung von Schallschutz-Klassen Bild: ASI prm Schallschutz-Ausweis für Gebäude

Dass ein dauerhafter störender Geräuschpegel den menschlichen Organismus schädigt, ist mehrfach nachgewiesen, sei es an Verkehrs- oder Baustellenlärm oder im Zusammenhang mit lautstarkem Musikhören. Wie die Menschen, die Räume und Gebäude nutzen, geschützt werden können, ist bekannt.

Mit dem Klassifizierungsteil der ÖNORM B 8115 ist nun auch der Weg für die Einführung eines Schallschutz-Ausweises für Gebäude geebnet. Dieser dient zur Information über die erreichte Schallschutzklasse eines Gebäudes oder einer Nutzungseinheit bzw. eines Raumes. Zusätzlich enthält er Informationen über die vorhandenen schalltechnischen Randbedingungen und kann Empfehlungen für Optimierungsmöglichkeiten geben. Zwei Arten von Schall ausschlaggebend Die beiden Schlüsselbegriffe beim Thema Schallschutz sind Luftschall und Trittschall. Unter Luftschall versteht man jene Schallwellen, die sich durch die Luft ausbreiten. Dazu zählen von Menschen und Tieren erzeugte Laute ebenso wie Musik oder Geräusche von Maschinen. Der Trittschall ist jener Schall, der durch die Bewegung von Menschen auf einem Fußboden oder durch den Betrieb von Haushaltsgeräten (etwa einer Waschmaschine) entsteht.

Der Trittschall wird durch sogenannte Körperschallübertragung in einem Raum, der daneben, darunter oder darüber liegt, wahrgenommen. In die Klassifizierung wird auch der Schallschutz für haustechnische Anlagen miteinbezogen, der Geräusche von Aufzügen, Pumpen, Heizanlagen, Spülungen, Garagentoren und ähnlichen Infrastrukturelementen berücksichtigt. Sechs Schallschutz-Klassen Die Klassifizierung der Qualität des Schallschutzes von Gebäuden, Nutzungseinheiten und Räumen erfolgt in den sechs Klassen A, B, CR, C, D und E. Die höchste Klasse ist A, bei dieser sind keine akustischen Störungen aus benachbarten Nutzungseinheiten zu erwarten. Dem steht die Klasse E gegenüber, die bedeutet, dass entweder nur ein geringer Schallschutz vorhanden ist oder keine Schallschutz-Klasse festgestellt wurde. Die Klasse C beschreibt einen Schallschutz, wie er durch Teil 2 der ÖNORM B 8115 Anforderungen an den Schallschutz im Rahmen des Standardverfahrens beschrieben wird. Der darin ebenfalls definierte Mindest-Schallschutz von Reihenhäusern wird der Klasse CR zugeordnet.

Den einzelnen Schallschutzklassen entspricht ein jeweils differenzierter Komfort bei der Schalldämmung. Der Klassifizierungsteil der Norm beschreibt in zwei Tabellen den Zusammenhang zwischen den Schallschutz-Klassen und der Hörbarkeit sowie den Schallpegel-Größen zwischen benachbarten Nutzungseinheiten für die Luftschalldämmung. Nachweis durch Messung oder Berechnung Die Zuordnung zu einer Schallschutz-Klasse kann für einen Raum, eine Nutzungseinheit oder ein ganzes Gebäude erfolgen. Dazu müssen die für diese Klasse gestellten Anforderungen hinsichtlich Luft- und Trittschallschutz sowie des Schallschutzes für haustechnische Anlagen erfüllt werden. Dies kann entweder durch Messungen oder auf Basis von Berechnungen erfolgen. Da bei den Schallschutz-Klassen A und B ein detaillierter Planungsnachweis in der Regel nicht möglich ist, hat die Klassifizierung für den Schallschutz-Ausweis messtechnisch zu erfolgen.