Erneuerbare : Endspurt für Erneuerbaren Ausbau Gesetz

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Noch in dieser Woche soll das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) in die Begutachtung gehen, damit es im kommenden Jahr in Kraft treten kann. Dieses Sammelgesetz soll nicht nur das Förderregime für Ökostrom neu definieren, sondern auch die Gründung von Erneuerbare-Energiegemeinschaften (EEG) und Bürger-Energiegemeinschaften (BEG) ermöglichen, um die Akzeptanz der Energiewende zu erhöhen.

Etliche Pläne und Überlegungen des zuständigen Energieministeriums von Leonore Gewessler (Grüne) für das EAG sind schon seit längerem bekannt und werden intensiv diskutiert - große Überraschungen seien nicht mehr zu erwarten, meint E-Control-Vorstand Andreas Eigenbauer, eine Abweichung davon "wäre nicht mehr nachvollziehbar", sagte er am Montag bei einer Fachtagung der E-Control in Wien.

Energiegemeinschaft ist kein Goldesel

Eine wesentliche Neuerung sollen neben den Energiegemeinschaften auch ermäßigte Ortstarife für regional erzeugten und verbrauchten Strom sein. Viel Geld wird mit den Energiegemeinschaften trotzdem nicht zu verdienen sein, meinen Fachleute. "Das ist etwas, das braucht einen starken Eigenantrieb und Motivation", so Eigenbauer, Geld alleine werde als Motivation für die Bildung von Energiegemeinschaften wohl nicht ausreichen. Allerdings werde wohl auch niemand dabei draufzahlen wollen, darauf müsse man bei der Ausgestaltung achten. Bei den Energiegemeinschaften gehe es aber nicht nur darum, mehr Akzeptanz für die Energiewende zu schaffen, sondern auch Spitzen bei der Netzbelastung durch erneuerbare Energien zu glätten.

Das Strommarkt-Modell habe sich seit dem Beginn der 2000er-Jahre sehr gewandelt, sagte E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch. Während es damals vor allem um die Marktliberalisierung und freie Lieferantenwahl gegangen sei, sei später das Ziel der nachhaltigen Produktion von Energie immer mehr in den Vordergrund gerückt. Derzeit sei man dabei, das "Clean Energy Package" der EU - dessen Teil die Erneuerbaren-Richtlinie ist - in nationales Recht umzusetzen. Dazu gehöre nicht nur das EAG, sondern auch das Energieeffizienz-Gesetz.

Das bedeute nicht nur für den Regulator und die Marktteilnehmer neue Ziele, sondern es werde auch neue Marktteilnehmer geben. "Wir befinden uns tatsächlich auf sehr beweglichem Terrain", sagte Urbantschitsch. Dieses Terrain werde definiert durch neue politische Vorgaben, aber auch volatile Marktgegebenheiten, verwies der E-Control-Vorstand auch auf die Coronakrise.

Begutachtung noch diese Woche

Das EAG wird laut Benedikt Ennser, Leiter der Abteilung Energierechtsangelegenheiten im Klimaschutzministerium, voraussichtlich in den nächsten Tagen in die Begutachtung geschickt. Geplant seien zwei Formen von Energiegemeinschaften, so Ennser: Die Erneuerbare-Energiegemeinschaften ("Renewable Energy Communities") und die Bürger-Energiegemeinschaften ("Citizen Energy Communities").

Die EEG und die BEG unterscheiden sich im EU-Recht in mehreren Punkten. Die EEG dürfen nur erneuerbare Energien erzeugen, vermarkten und handeln, aber keine Netze betreiben. Die Bürgerenergie-Gemeinschaften können hingegen jeden Strom vermarkten und, wenn der Mitgliedstaat das zulässt, auch Netze betreiben. Die Idee ist, dass nicht nur Haushalte, sondern auch Wirtschaftsbetriebe sich zusammenschließen. Wenn z. B. ein Betrieb Strom aus Photovoltaik erzeugt, kann er damit auch die umgebenden Haushalte versorgen, wofür dann auch weniger Netzleistung benötigt wird.

Um die regionale Erzeugung und den regionalen Verbrauch zu fördern, sollen auch die Netzgebühren für diese Anlagen neu gestaltet werden, nämlich in Form von niedrigeren Ortsnetztarifen. Eine Überlegung ist auch der Entfall von Ökostrom-Beiträgen.

Bei den Erneuerbare-Energiegemeinschaften gehe es nicht in erster Linie darum, kommerzielle Tätigkeiten zu verfolgen, im Vordergrund stehe vielmehr der Gedanke der Gemeinnützigkeit, sagte Ennser.

Das bestätigte auch Thomas Nacht vom Grazer Energiedienstleister 4ward Energy Research, der verschiedene Geschäftsfälle durchgerechnet hat, nämlich Energiegemeinschaften aus reinen Haushalten, aber auch solche mit größeren Verbrauchern wie Schulen oder Seniorenheimen. Das Ergebnis: Bei der kleinen Energiegemeinschaft sparen sich die Haushalte nur bis zu 30 Euro im Jahr. "Da muss schon sehr viel Liebhaberei dabei sein, bei so einer kleinen Energiegemeinschaft", so Nacht. Bei den Gemeinschaften mit größeren Teilnehmern sei das Problem, dass die größeren so viel Strom verbrauchen, "dass die kleinen fast nichts mehr vom Kuchen abbekommen, aber dennoch Kosten haben".

Wenn das EAG noch diese Woche in Begutachtung geht - am Mittwoch ist Ministerrat - dann könnte es nach der mehrwöchigen Begutachtungsfrist vom Nationalrat dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen werden, der es mit einfacher Mehrheit ans Plenum weiterleiten kann. Dann ist aber eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat notwendig, weil das Thema Energie in Österreich eine Ländermaterie ist. (apa/red)