Coronavirus : Dürfen Installateure noch bei Privatkunden arbeiten?

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Durch die kürzlich von der österreichischen Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus(Covid-19) ist das Wirtschaftsleben in vielen Bereichen massiv eingeschränkt. Alle Messen, Seminare, Kongresse, Veranstaltungen (auch im SHK-Bereich) wurden abgesagt bzw. verschoben, genauso wie (Produkt-)Neuvorstellungen und Kundenfeste. Viele Geschäfte müssen geschlossen halten. Das soziale Leben wurde auf ein Minimum eingeschränkt. Außerdem setz(t)en nahezu alle Unternehmen organisatorische Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Viele reagieren darauf mit Urlaub. „Homeoffice“ wurde (soweit möglich) von vielen Firmen für die Mitarbeiter angeordnet. Aber es geht nicht überall, dass die Arbeiten von zu Hause aus erledigt werden.

Abstand in der Produktion

Im Betrieb gilt es die Abstandsregelung einzuhalten. Im produzierenden Bereich werden einzelne Gebäude oder Abteilungen getrennt bzw. abgeriegelt – Mitarbeiter aus „Gebäude A“ dürfen nicht mit Kollegen in „Gebäude B“ in Kontakt treten. Im Kantinenbereich können die Mitarbeiter zu verschiedenen Zeiten kontingentiert und mit ausreichendem Sitzabstand essen gehen.

Schauraum zu

Der SHK-Großhandel ist mit wenigen Einschränkungen vollumfänglich für die Installateure da. Die Einschränkung bezieht sich hauptsächlich auf die Besuche des Außendienstes, die durch Telefon oder E-Mail ersetzt werden, und die Ausstellungsbereiche. Durch die gesetzlichen Vorgaben zum Corona-Virus haben alle Ausstellungen oder Schauräume des Großhandels, aber auch von Installateuren, bis auf weiteres geschlossen zu halten. Bereits getroffene Terminvereinbarungen müssen also verschoben werden.

Ansonsten gilt: „Die Abholmärkte bleiben geöffnet. Gute Nachrichten auch aus der Logistik. Unsere Logistikzentren arbeiten weiterhin uneingeschränkt und alle Lieferungen finden planmäßig statt“, liest man etwa bei der ÖAG.

Auch bei der GC-Gruppe Österreich hat man für die volle Verfügbarkeit des Lagersortiments vorgesorgt, um die Belieferung für den reibungslosen Arbeitsablauf ihrer Installateurpartner sicherzustellen. Um die persönliche Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten zu gewährleisten, ist eine kontaktlose Übergabe der Waren eingerichtet.

Bei Holter sind die Abholzentren für Installateure im eingeschränkten Betrieb tätig. „Wir bitten vorab um telefonische Bestellung, die Übergabe der Ware erfolgt kontaktlos. Im Notfall ist auch unser Kundendienst für Sie im Einsatz und ebenfalls telefonisch erreichbar“, berichtet Holter.

Das Online-Service der Großhändler ist in der Regel uneingeschränkt für die Installateure erreichbar und es wird auch ausgeliefert.

Viele arbeiten weiter auf den Baustellen

Auf vielen Baustellen in Österreich laufen die Arbeiten diverser Gewerbe ungestört weiter, denn es gibt hier ja keinen Kundenverkehr. Auch Lieferungen können durchgeführt werden. Es kann aber sein und kommt bereits vor, dass manche Unternehmen aus Sorge ihre Mitarbeiter heimschicken.

Dienstleistungen bei Privatkunden zuhause

Für manche Betriebe stellt sich die Frage, ob Montagen - etwa durch Dienstleistungs- oder Produktionsbetriebe oder einer Lieferung zulässig sind. Dazu sandte die WKO kürzlich auch eine entsprechende Information aus.

Demnach sind nicht notwendige Dienstleistungen am Kunden wie Massage, Fußpflege, Kosmetik oder Friseur derzeit nicht zulässig, ausgenommen es handelt sich um eine medizinische Notwendigkeit.

Akute Schadensbehebungen bei Strom, Wasser, Gas, Wärme, Aufsperrungen sind als Notfall-Dienstleistungen zu werten und damit zulässig – Installateure können also tätig sein. „Wartungen oder Reparaturarbeiten dürfen somit durchgeführt werden“, erklärt Michael Mattes, Bundesinnungsmeister der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, auf Anfrage der HLK.

Der § 2 des seit Kurzem geltenden Bundesgesetzes betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19 Maßnahmengesetz) listet jene Ausnahmebereiche auf, die ihren Betrieb aufrecht erhalten sollen. Demnach dürfen Post, Banken, KFZ-Werkstätten weiterarbeiten. Auch Lieferdienste, Hygiene und Reinigungsdienstleister, Verkauf und Wartung von Sicherheits-/Notfallprodukten, Abfallentsorger und eben auch Notfall-Dienstleister (Installateure, Elektriker, Kälte-Klimatechniker) können weiterhin tätig sein.

Allerdings: Kundengespräche und -beratungen im Geschäft oder in Schauräumen von Installateuren sind derzeit untersagt, um die sozialen Kontakte zu minimieren und die Ausbreitung von SARS CoV-2 zu verhindern.

„Nicht ausreichend“

Viele Unternehmen haben auf die Coronakrise bereits mit Kurzarbeit reagiert oder Mitarbeiter gleich zur Kündigung angemeldet. Die Zahl der gekündigten Personen nimmt weitaus rasanter zu als die Zahl der Coronavirus-Fälle.

„Behalten, Kurzarbeit oder kündigen“ – in diesem Dilemma stecken derzeit viele Unternehmer in den unterschiedlichsten Branchen.

Auch der Geschäftsführer eines Unternehmens in der SHK-Branche, das hier nicht genannt sei, teilte der HLK mit, dass er überlegen muss, Mitarbeiter zu kündigen. Denn die finanzielle Unterstützung, die seitens der Regierung bei Kurzarbeit gewährt werden soll, sei seines Erachtens nicht ausreichend. Also pendeln seine Gedanken zwischen „Kündigung mit Wiedereinstellungszusage oder behalten“. Aber sicher sei er sich wegen der Kündigungen noch nicht. Denn wenn ihm die Mitarbeiter nachher abspringen, wäre das auch suboptimal. Und Mitarbeiter zu finden, wenn die Corona-Krise wieder abgeklungen ist, sei auch ein Dilemma.

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