Effizient und damit bedeutend für die Energiewende sind Pumpspeicherkraftwerke definitiv – aber nicht wirtschaftlich, zumindest nicht in Deutschland. „Grund dafür ist die geltende Rechtslage in Deutschland“, weiß Gunnar Wrede, Fachgebietsleiter Energiespeicher und Wasserkraft des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). „Laut Bundeswirtschaftsministerium gilt die Stromentnahme von jeglichen Speichern als Letztverbrauch. Dadurch wird der Strom entsprechend mit allen Abgaben und Umgaben belastet.“ Weil Pumpspeicherkraftwerke und Batteriespeicher die elektrische Energie aus dem Stromnetz beziehen, bezahlt der Betreiber pro Kilowattstunde Strom alle Umlagen.
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Doch damit nicht genug, auch der Endverbraucher wird zur Kasse gebeten: „Wird die Energie dann ins Netz zurückgespeist und fließt an den Verbraucher, zahlt dieser erneut alle Abgaben. Zwischengespeicherte Energie ist damit nicht wettbewerbsfähig“, so Wrede. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) hat das Problem zwar bereits erkannt und entlastet die Speicher zumindest bei EEG- und KWK-Umlage, jedoch nur unter bestimmten Auflagen. Damit die Speicherbetreiber die Entlastung in Anspruch nehmen können, misst das BMWI, wie viel Energie über das Jahr hinweg im jeweiligen Speicher gelagert wurde. Für die Berechnung müssen die Speicher zu Beginn und Ende des Jahres den exakt gleichen Speicherstand haben. Die Saldierung führt dazu, dass viele Speicher Ende des Jahres, also genau dann, wenn sie dringend benötigt werden, nicht verfügbar sind. Durch diese Messungen entsteht zudem ein hoher Aufwand für die Speicher- und Netzbetreiber. „Die Definition des BMWI für Pumpspeicherkraftwerke ist extrem komplex. Was fehlt, ist eine übergreifende, klare Definition“, meint Wrede.