Energie- und Wärmewende : Das bedeutet die Große Koalition in Berlin für die HLK-Branche

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Am 7. Jänner hat die Große Koalition in Berlin ihren Koalitionsvertrag veröffentlicht. Darin bekennen sich Union und SPD zu den Klimazielen und erklären wie diese erreicht werden sollen.

Energiewende und Klimaziele

Die Energiewende soll sauber, sicher und vor allem bezahlbar fortgeführt werden. Dabei soll vor allem auf die Erneuerbaren gesetzt werden: Bis 2030 will die neue deutsche Bundesregierung 65 Prozent des in Deutschland benötigten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen gewinnen.

Von der Energiewende soll auch die Wirtschaft profitieren: „Wir wollen im Energiebereich die Rahmenbedingungen so setzen, dass die Energiewende zum Treiber für Energieeffizienz, Modernisierung, Innovationen und Digitalisierung im Strom-, Wärme-, Landwirtschafts- und Verkehrssektor wird, ohne die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland zu gefährden. Die dafür erforderliche Versorgungssicherheit muss durch entsprechende Rahmenbedingungen auch am deutschen Energiemarkt zuverlässig gewährleistet sein.“

In ihrem Koalitionsvertrag bezeichnet die GroKo sich als Vorreiter im Klimaschutz. Es gibt ein klares Bekenntnis zu den europäischen und internationalen Klimazielen 2020, 2030 und 2050. Es sollen neue Gesetze zur Einhaltung der Klimaziele 2030 erstellt werden. Außerdem soll die Handlungslücke beim Klimaschutz bis 2020 verkleinert werden. Für die Erreichung des 40 Prozent-Ziels soll vor allem die Kohleverstromung reduziert werden.

Wärmewende und Heizungstechnik

„Wir wollen für die Erreichung der Klimaziele und zur Beschleunigung der Energiewende im Wärmesektor die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich weiter voranbringen. Dabei gelten für uns weiterhin die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Technologieoffenheit, der Vereinfachung sowie der Freiwilligkeit“, heißt es im Koalitionsvertrag. Um das Ordnungsrecht zu entbürokratisieren, sollen mehrere Vorschriften zusammengeführt und vereinfacht werden.

Die Förderungen der energetischen Gebäudesanierung sollen außerdem fortgeführt und die bestehenden Programme verbessert werden. Ziel ist es, vor allem möglichst viel CO2 einzusparen. Dies soll durch Förderprogramme gelingen: „Wir wollen die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern. Dabei werden wir für die Antragsteller ein Wahlrecht zwischen einer Zuschussförderung und einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens vorsehen.“ Alte, ineffiziente Heizungsanlagen sollen zudem durch modernere, hocheffiziente Anlagen ausgetauscht werden. Energieberater sollen bei der Umstellung auf möglichst energieeffiziente Gebäude und Heizungsanlagen helfen.

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