Teil der Klimaschutzstrategie der EU : Neue EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden kommt

EU Gebäude-Richtlinie
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Die (neue) Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), über die sich EP, Rat und EU-Kommission Ende 2017 einigten, soll zur Verwirklichung des Ziels der Kommission Juncker beitragen, „eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie“ aufzubauen. Nach Ansicht der Kommission sollte die EU beim Übergang zu einem umweltfreundlichen Energiesystem eine Vorreiterrolle übernehmen. Aus diesem Grund hat sich die EU verpflichtet, die CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 40 % – bei gleichzeitiger Modernisierung der EU-Wirtschaft und der Förderung von Beschäftigung und Wachstum für alle europäischen Bürger (m/w) – zu reduzieren.

Die drei Hauptziele der Kommission bestehen dabei darin,

► die Energieeffizienz als oberste Priorität zu behandeln,

► im Bereich der erneuerbaren Energien eine weltweite Führungsrolle zu übernehmen und

► die Stellung der Verbraucher zu stärken.

Mit 40 % des Endenergieverbrauchs ist der Gebäudesektor der energieintensivste Bereich in der EU. Zudem sind 75 % der Gebäude nicht energieeffizient, und in den einzelnen Mitgliedstaaten werden jährlich lediglich 0,4 bis 1,2 % des Gebäudebestands renoviert. Daraus ergeben sich enorme Möglichkeiten für Energieeffizienzsteigerungen in Europa ebenso wie wirtschaftliche Chancen.

Die wichtigsten Ergebnisse

Hier die wichtigsten Punkte, die in der neuen EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden enthalten sein sollen:

► ein klarer Plan zur Erhöhung des Bestands an emissionsarmen und -freien Gebäuden in der EU bis 2050; die Grundlage dafür bilden nationale Fahrpläne zur Senkung der CO2-Emissionen von Gebäuden

► Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sowie „intelligenter“ Technologien, um einen effizienten Gebäudebetrieb sicherzustellen, etwa durch Einführung von Automatisierungs- und Steuerungssystemen

► Förderung des Aufbaus der erforderlichen Infrastruktur für Elektromobilität in allen Gebäuden (wenn auch in geringerem Umfang als im Vorschlag der Kommission vorgesehen)

► Einführung eines „Intelligenzindikators“, der die Fähigkeit eines Gebäudes misst, neue Technologien und elektronische Systeme zu nutzen, um seinen Betrieb und die Interaktion mit dem Netz zu optimieren

► Integration langfristiger Strategien für die Renovierung von Gebäuden

► Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen

► Bekämpfung von Energiearmut und Senkung der Energiekosten der Haushalte durch Renovierung älterer Gebäude

Die nächsten Schritte

Nach der bereits erfolgten politischen Einigung muss die Richtlinie nun noch förmlich vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet werden. Nach der Zustimmung der beiden Gesetzgebungsorgane, mit der in den nächsten Monaten zu rechnen ist, wird die aktualisierte Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

20 Tage später tritt sie dann in Kraft. Anschließend haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um die neuen Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Diese werden wohl auch Teil der österr. Energie-Klima-Strategie sein (müssen).