Heizen : Ab wann sollte man heizen?

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Der Übergang vom warmen Spätsommer zum kalten, grauen Herbst erfolge dieses Jahr besonders schnell. Da fühlen sich auch die momentanen 13 Grad an, wie der tiefste Winter. Somit stellt sich bei vielen die Frage: Darf ich schon heizen?

Eine gesetzliche Heizperiode gibt es in Österreich nicht, jedoch erlauben sich einige Vermieter im Mietvertrag Betriebszeiten der Heizanlage festzuhalten. Meist handelt es sich dabei um den Zeitraum zwischen 1. Oktober und 30. April. In dieser Zeit müssen Mieter nicht verpflichtend heizen, sondern das Heizen wird ihnen gestattet. Im oft sehr kalten Altbau kann die Heizperiode auch länger festgelegt sein.

Unterschiedliche Raumtemperatur beachten

Ab wann tatsächlich geheizt werden sollte, hängt einerseits vom persönlichen Wohlbefinden, andererseits von der Art des Gebäudes ab. Ein besonders gut gedämmtes Haus muss wesentlich später und weniger beheizt werden, als zum Beispiel ein Altbau. Außerdem braucht nicht jeder Raum die selbe Temperatur. In Wohnräumen, der Küche und dem Schlafzimmer reicht eine Raumtemperatur von 20 Grad aus, während das Bad auf mindestens 22 Grad erwärmt werden sollte. In Vorräumen und Fluren reicht sogar eine Temperatur von 15 Grad aus. Über Nacht kann die Heizung natürlich abgedreht werden, dabei sollte aber die Temperaturmarke von 18 Grad Celsius nicht unterschritten werden.

Arbeitsrecht und Heizung

Auch in Büroräumen gibt es deutliche vorgaben: Laut Arbeiterkammer müssen Büroräume, in denen Mitarbeiter großteils sitzende Tätigkeiten ausführen, Temperaturen zwischen 19 und 25 Grad Celsius aufweisen. Arbeitnehmer, die sich etwas mehr bewegen, haben ein Anrecht auf Raumtemperaturen zwischen 18 und 24 Grad. Bei starken körperlichen Betätigungen reicht eine Raumtemperatur von mindestens 12 Grad. Können die angegeben Raumtemperaturen auch ohne zusätzliches heizen erreicht werden, muss nicht geheizt werden. Jedoch muss trotzdem jeder Eigentümer, Mieter oder Angestellte für sich selbst entscheiden, ab wann es Zeit zu heizen ist.