Heizen mit Öl GmbH : 2.000 Euro Förderung für moderne Ölheizung
Auf diese Weise unterstützt die Energieeffizienz- und Klimaschutzinitiative den Kesseltausch bereits das vierte Jahr in Folge – und das ganz ohne die Verwendung von Steuergeldern.
„Über 18.000 Anträge wurden seit Beginn der Förderaktion im Mai 2009 gestellt“, erklärt Martin Reichard, Geschäftsführer der Heizen mit Öl GmbH, die für die Vergabe der Förderungen zuständig ist. „Das zeigt, dass österreichische Ölheizungsbesitzer gerne in moderne, saubere Heizungstechnik investieren“, so Reichard. In Summe sollen mit einem Gesamtbudget von rund 130 Mio. Euro etwa 60.000 Anlagen gefördert werden. Energieersparnis und Wertschöpfung steigt Sanierungsmaßnahmen am Gebäudebestand sind zeit- und kostenintensiv, die Heizungserneuerung samt Förderung bietet hingegen eine vergleichsweise günstige Variante, Energiekosten schnell und bequem zu reduzieren. Denn durch den Umstieg auf moderne Öl-Brennwerttechnik erspart sich jeder Haushalt schlagartig bis zu 40 Prozent des bisherigen Heizölverbrauchs. Legt man die Effizienzsteigerung auf ganz Österreich um, zeigt sich, dass innerhalb der vergangenen drei Jahre am Ölheizungssektor rund 680 GWh Energie eingespart werden konnten. Bis 2016 wird die Reduktion laut freiwilliger Vereinbarung zwischen der österreichischen Mineralölwirtschaft und dem Wirtschaftsministerium 2.100 GWh betragen – ein Energievolumen, für dessen Produktion beispielsweise das Kraftwerk Freudenau etwa zwei Jahre benötigt.
Auch die Wertschöpfung, die hinter der Initiative steckt, ist nicht zu unterschätzen: „Ohne finanzielle Unterstützung würde heute wohl noch ein Großteil der Antragsteller mit seiner alten Anlage heizen. Die Entscheidung für eine neue Öl-Brennwertanlage ist mit vielen wirtschaftlichen Aspekten – von Aufträgen für den Kesselhersteller und Tankfirmen bis hin zum Installateur – verknüpft. Somit ist es für alle Beteiligten eine Win-win-Situation“, so Reichard. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung: Die alte Ölheizung muss ein Mindestalter von 10 Jahren haben. Der neue Kessel muss ein Öl-Brennwertgerät sein. Es werden Unterschriften von Installateur/Servicetechniker und vom Rauchfangkehrer auf der beigefügten Inbetriebnahme-Bestätigung benötigt. Die Anlage wird nur dann gefördert, wenn die Förderung vor Inbetriebnahme beantragt und zugesagt wurde. Eine nachträglich beantragte Förderung ist nicht möglich.