Bau Gebäude Energie : Neue OIB-Richtlinien erschienen

Das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) ist die Koordinierungsplattform der österreichischen Bundesländer auf dem Gebiet des Bauwesens.

Die OIB-Richtlinien des dienen als Basis für die Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften und können von den Bundesländern zu diesem Zweck herangezogen werden. Die Erklärung einer rechtlichen Verbindlichkeit der OIB-Richtlinien ist den Bundesländern vorbehalten.

Die OIB-Richtlinien wurden in der Generalversammlung des OIB am 6. Oktober 2011 unter Anwesenheit der Vertreter aller Bundesländer beschlossen. Folgende OIB-Richtlinien wurden aktualisiert (Ausgabe Oktober 2011):

Richtlinie 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

Richtlinie 2 Brandschutz

Richtlinie 2.1 Brandschutz bei Betriebsbauten

Richtlinie 2.2 Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks

Richtlinie 2.3 Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m

Leitfaden (Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte)

Richtlinie 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

Richtlinie 4 Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit

Richtlinie 5 Schallschutz

Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz

Richtlinie 6: Berechnungsleitfaden

Die OIB-Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“ gilt für alle konditionierten Gebäude mit über 50 m² (ausgenommen religiöse Stätten, offiziell geschützte Gebäude,…) bei Neubau und Renovierung. Auch werden in dieser Richtlinie einige zu erfüllende Anforderungen bei Bau- und Gebäudetechnik-Teilen definiert sowie die Berechnungskriterien für den Energieausweis genannt.

Allen Fachleuten im Bau-/Energie-/Gebäudebereich sollten sich mit dieser OIB-Richtlinie auseinandersetzen.

Die 6 neuen OIB-Richtlinien finden sich auf den Websites des OIB als PDF-Dateien (bei denen die Änderungen gegenüber den OIB-Versionen 2007 blau markiert sind)