Solar, PV, Stromspeicher : Land Wien führt Förder-Schwerpunkte für Sonnenergie fort

Zur bestehenden Wiener Förderung von Photovoltaik-Anlagen kamen heuer im Sommer zwei neue Förderschienen hinzu. Seither werden Fördergelder auch für Solarspeicher und Hybrid-Kollektoren (Kombination Solarwärme und -strom) ausgeschüttet. Die Förderung wurde nun bis 31.12.2016 verlängert.

Die Förderung für Hybridkollektoren beträgt 600 Euro pro kWp, maximal jedoch 40 % der förderfähigen Gesamtkosten oder 60.000 Euro in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses. Kollektoren müssen der Prüfungsrichtlinie „Solar Keymark“ sowie DIN EN 12975-1 beziehungsweise der ÖNORM EN ISO 9806 (hydraulischer Teil des Kollektors) entsprechen.

Ziel der Förderungen ist es den Ertrag und Eigenverbrauch von Sonnenstrom zu erhöhen.

Bei der Förderung von Solarspeichern wird die Neuerrichtung stationärer Stromspeicher basierend auf Lithiumtechnologie in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage gefördert. Bis zur Ausschöpfung der zu Verfügung stehenden Mittel werden maximal 200 elektrische Speicheranlagen gefördert. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen sind auf den Seiten der MA 20 – Energieplanung verfügbar: www.energie.wien.at

PV-Förderung: Weiterführung zu bisherigen Konditionen

Nach Ablauf der Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen" des Klima- und Energiefonds springt das Land Wien für die Bundesförderung von Photovoltaik-Anlagen ein. Das Fördergeld wird in diesem Zeitraum aus den Mitteln des Ökostromfonds des Landes Wien zur Verfügung gestellt. Für Wiener Privathaushalte, die eine Förderung beantragen, bleibt fast alles wie bisher: die Förderhöhe des Bundes wird übernommen und bleibt bis zur etwaigen Neuauflage der Bundesförderung im Jahr 2016 aufrecht. Anlagen bis zu 5 kWp werden dabei mit 275 Euro pro kWp gefördert. Bei Anlagen, deren Leistung 5 kWp übersteigt, werden die ersten 5 kWp mit 275 Euro pro kWp und die über die 5 kWp hinausgehende Leistung mit 400 Euro pro kWp gefördert. Das Ausmaß der Förderung beträgt maximal 40 % der förderungsfähigen Gesamtkosten in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses.

Der wesentliche Unterschied beim Land ist der Einreichzeitpunkt: der Förderantrag muss vor Errichtung der Anlage erfolgen. Die Antragstellung erfolgt online über www.wien-pv.at