Wiener Installateurinnung : Infoveranstaltung zum geänderten Konsumentenschutzrecht

Das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) gilt seit Mitte Juni 2014 und bringt neue rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere

• allgemeine Informationspflichten für alle Verträge (siehe § 5a KSchG)

• umfassende Sonderbestimmungen für Außergeschäftsraumverträge und Fernabsatzverträge (weitreichende vorvertragliche Informationspflichten, verlängertes Rücktrittsrecht, Formularpflichten für den Unternehmer, gravierende Sanktionen bei Verstoß gegen Informationspflichten)

• Neuregelung des Gefahrenübergangs im Versendungskauf

Verschiedene Informationen sind dem Kunden (m(w) zu erteilen bzw. zur Verfügung zu stellen, noch bevor (!) der Verbraucher durch den Vertrag oder seine Vertragserklärung gebunden ist (z. B. bevor er den Auftrag für die Installateurarbeiten erteilt, bevor er an der Kassa zahlt, vor der Bestellung der neuen Heizung). Aufdrucke auf der Rechnung genügen nicht (die erhält der Kunde ja erst nach Vertragsabschluss)

Besonderer „Fallstrick“: Die Nichteinhaltung der Informationspflichten bewirkt trotzdem das Zusammenkommen des Vertrages! Der Kunde hat jedoch dann 12 Monate und 2 Wochen ein Rücktrittsrecht (inkl. möglicher Wiederherstellung auf Kosten)! Auch sollten die wettbewerbsrechtliche Rechtsfolgen (z. B. Unterlassung) sowie auch verwaltungsstrafrechtliche Folgen beachtet werden.

Was es damit genau auf sich hat, darüber informiert Dr. Günther Feuchtinger bei der Infoveranstaltung der Wiener Installateurinnung am 3. September 2014 (17.30 Uhr) im Gewerbehaus, Große Dachterrasse (Rudolf-Sallinger Platz 1, 1030 Wien).

Installateure sollten die Informationen ihrer jeweiligen Innung beachten – auf deren Homepage finden sich auch Musterformulare!