IWO : Fairness bei der Energiebesteuerung

„Die Biomasse ist wie ein Grundnahrungsmittel mit nur 10% besteuert. In Summe leistet Holz mit nur 6,3% einen unverhältnismäßig geringen Anteil an den Energiesteuern im Raumwärmebereich. Hier werden auf Kosten der Allgemeinheit seit Jahren Steuergeschenke vergeben, während andererseits die Feinstaubproblematik, zum großen Teil mitverursacht durch Pellets und Co, unberücksichtigt bleibt“, so Mag. Martin Reichard, Geschäftsführer des Instituts für Wärme und Oeltechnik. Steuerbegünstigungen einzelner Energieträger müssen ein Ende haben Bild: IWO In Summe betrug das Steueraufkommen der Haushalte im Jahr 2010 ca. 926 Mio. Euro. Tatsächliches Steueraufkommen im Raumwärmebereich nach Energieträgern:

Heizöl: 49,3%

Erdgas 39,6%

Biomasse: 6,3%

Wärmepumpe: 4,3%

Kohle: 0,5%

Im Übrigen beträgt der Steueranteil des Produktpreises bei Heizöl knapp 30% im Gegensatz dazu, ist die Biomasse mit 10% steuerbegünstigt, trotz hoher Umweltverschmutzung durch Feinstaub. Eine Ungerechtigkeit auch gegenüber anderen Energieträgern, deren Steuerbelastung deutlich über jener der Biomasse liegt: Erdgas 26%, Wärmepumpe 27%, Kohle 32%. Da kein Energieträger Österreich alleine versorgen kann, leisten alle gemeinsam im Rahmen des Energiemix einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Das Institut für Wärme und Oeltechnik verlangt daher im Sinne der Fairness, die unterschiedlichen Steuersätze anzunähern und die Biomasse von 10% auf zumindest 20% auf den normalen Mehrwertsteuersatz anzugleichen, um ein höheres Maß an Steuergerechtigkeit zu erreichen.