Österreich : Energieeffizienzgesetz im Parlament beschlossen

Der Beschluss der österreichischen Nationalratsabgeordneten für das Energieeffizienz-Gesetz erfolgte am 9. Juli 2014 in namentlicher Abstimmung – 172 Stimmen wurden abgegeben, davon waren 117 Ja-Stimmen (SPÖ/ÖVP/Grüne) und 55 Nein-Stimmen. Damit wurde die notwendige 2/3-Mehrheit erreicht und die entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt.

Die Kernziele des Energieeffizienzgesetzes

Das Energieeffizienzgesetz fixiert Energieeinsparziele: Bis 2020 soll der Energieverbrauch Österreichs von derzeit 1100 Petajoule auf 1050 Petajoule gesenkt werden. Die Einsparung entspricht der Jahresproduktion von 14 Donaukraftwerken. Große Energie-Lieferanten werden zu Maßnahmen verpflichtet, die die Energieeffizienz jährlich um 0,6% des durchschnittlichen Energieverbrauchs des Vorjahres senken und sie müssen überdies Energieeffizienz-Ombudsstellen für ihre KundInnen einrichten und sich zu Energie-Dienstleistern weiterentwickeln.

In Kraft treten wird die Lieferantenverpflichtung am 1. Jänner 2015, wobei auch schon 2014 gesetzte Maßnahmen anrechenbar sind. Wenn die Ziele verfehlt werden, können die Lieferanten eine schuldbefreiende Ausgleichszahlung in Höhe von 20 Cent pro kWh leisten. Diese Ausgleichszahlungen speisen künftig einen neuen Fördertopf für Energieeffizienzmaßnahmen, wobei rund ein Drittel im Bereich der erneuerbaren Energieträger eingesetzt werden muss, um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu veringern und die Energiewende zu unterstützen.

Große endenergieverbrauchende Unternehmen (ab 250 Beschäftigten) haben für die Jahre 2015 bis 2020 (abhängig von ihrer Größe) Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu setzen und zu dokumentieren und der Monitoringstelle zu melden. Dabei können sie zwischen der Einführung eines Energie- oder Umweltmanagement-Systems (nach EN 16001 oder ISO 50001 bzw. ISO 14000) und der Durchführung eines Energieaudits, das alle vier Jahre durchgeführt werden muss, wählen. Kleine und mittlere Unternehmen sind von Verpflichtungen ausgenommen, können jedoch freiwillig Energieberatungen in Anspruch nehmen und dies an die nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle melden lassen.

Einsparungsziele im Ausmaß von 125 GWh werden auch der Bundesimmobiliengesellschaft vorgeschrieben. Bei Sanierung und Neubau öffentlicher Gebäude dürfen künftig nur erneuerbare Energieträger verwendet werden.

Bei Effizienzmaßnahmen im Wohnungssektor gilt der Einbau von Öl-Heizungen ab 2018 nicht mehr als Effizienzmaßnahme. Mit dem Energieeffizienzpaket verfolgt der Nationalrat aber nicht nur ökologisch-ökonomische, sondern auch soziale Ziele. Im Hinblick auf die Energiearmut österreichischer Bevölkerungsteile sollen 40 % der Energieeffizienzmaßnahmen privaten Haushalten zugute kommen; Verbesserungen für einkommensschwache Haushalte werden bei der Bewertung der Maßnahmen stärker gewichtet.

Energieerzeugung mittels hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungen soll im europäisch zulässigen Rahmen unterstützt und die Fernwärmeversorgung in Österreich abgesichert werden. Die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungen für den Ausbau von Wärme- und Kälteleitungen wird von jährlich 60 Mio. Euro aus nicht verbrauchtem Sondervermögen einmalig um 13 Mio. Euro erhöht und das Programm mit zusätzlichen Mittel aus der Ökostrompauschale bis 2020 verlängert. Außerdem werden 20 Mio. Euro an Energieeffizienz-Fördermitteln aus dem von der Energie-Control verwalteten Sondervermögen freigemacht.

Was einige Branchenvertreter und –verbände zum Energieeffizienz-Gesetz halten bzw. meinen, lesen Sie in einer eigenen Meldung auf www.hlk.co.at