ENERGIEEFFIZIENZGESETZ : Die Zeit läuft für „große, verpflichtete Unternehmen“

Ende April 2015 hat die Österreichische Energieagentur vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) den Zuschlag für den Aufbau und Betrieb der Nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle erhalten. Seit Mitte Juni 2015 sind eine Telefon-Hotline (Tel.: 01/20 52 20) und die Website www.monitoringstelle.at in Betrieb, damit alle, für die das Energieeffizienzgesetz anzuwenden ist, Informationen über Verpflichtungen und Meldefristen erhalten (siehe auch www.hlk.co.at).

Wer muss Energieverbrauch melden?

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Energiemanagementsystems oder zur Durchführung eines Energieaudits besteht nur für „große Unternehmen“, nicht jedoch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

„Große Unternehmen“ sind solche mit mehr als 250 Beschäftigten, oder mehr als 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme.

Wenn unklar sein sollte, ob das Unternehmen „verpflichtet“ ist, oder nicht, gehen Sie auf die Internetseite www.bmwfw.gv.at und geben im Suchfeld „Verpflichtete energieverbrauchende Unternehmen“ ein. Dort sollte diese Frage ebenso beantwortet werden, wie bei der Monitoringstelle.

Große energieverbrauchende Unternehmen mit Sitz in Österreich müssen nach § 9 (2) des Energieeffizienzgesetzes (EEffG) bis 30. November 2015 die Durchführung eines der beiden Punkte an die Nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle melden.

„Es ist meiner Meinung nach ein sehr ambitionierter Fahrplan und es herrscht noch große Verunsicherung bei allen Beteiligten – sowohl bei den verpflichteten Unternehmen als auch bei manchen Auditoren selbst, wie ich bei Veranstaltungen, wo ich über das Energieeffizienzgesetz referierte, erfahren musste. Außerdem sind es nur mehr knapp vier Monate bis zur Abgabe der Nachweise großer Unternehmen an die Nationale Energieeffizienz-Monitoring-Stelle – ich bin sehr gespannt, ob das alle Verpflichteten schaffen können und werden“, meint DI (FH) Christoph Urschler MSc von der TBH Ingenieur GmbH aus Pinkafeld gegenüber der HLK, der selbst Energieauditor nach §17 EEffG (für Gebäude und Prozesse) ist.

Energieauditor finden

Die Zeit bis November ist sehr knapp, um ein Energiemanagementsystem einzuführen oder ein Energieaudit durchzuführen – sollten „große Unternehmen“ bis dato noch nichts unternommen haben, spätestens JETZT wäre der Zeitpunkt dafür gekommen. Eine Liste der Personen, die Energieaudits durchführen dürfen, findet sich auf der Internetseite des BMWFW. Nur die hier gelisteten Fachleute dürfen ein Energieaudit in den Bereichen Gebäude, Prozesse oder Transport durchführen. Geben Sie auf www.bmwfw.gv.at im Suchfeld „Register Energieauditoren“ ein und öffnen Sie die laufend aktualisierte Liste im pdf-Dateiformat.

KMU können freiwillig tätig werden

Wie bereits erwähnt, müssen KMU kein Energiemanagementsystem einführen oder ein Energieaudit durchführen. Allerdings können auch KMU freiwillig Verbesserungsmaßnahmen setzen und diese gegebenenfalls sogar verkaufen. Denn die in Folge einer Energieberatung erzielten Einsparungen eines KMU können an Energielieferanten, die durch das EEffG einen Nachweis über Energieeffizienzmaßnahmen abliefern müssen, weitergegeben werden. Die KMU können mit Energielieferanten eine Abgeltung dieser Einsparung verhandeln. Wenn Energielieferanten Effizienzmaßnahmen ausschreiben, können sie sich die Leistungen anderer Unternehmen anrechnen lassen. An diesen Ausschreibungen können sich auch KMU beteiligen und sich ihre Maßnahmen abgelten lassen. Eine vorangehende Energieberatung ist aber empfehlenswert! Der Online-Marktplatz für Energieeffizienznachweise „OneTwoEnergy“ ist seit Juli 2015 offiziell für den Handel freigeschaltet. Jeder, dem eine Energieeffizienzmaßnahme zurechenbar ist, kann den Nachweis dafür auf OneTwoEnergy zu einem Fixpreis oder mittels Auktion zum Handel anbieten (siehe auch Meldung auf www.hlk.co.at).